Gutachten Zugbeeinflussung - VSLF
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Emch+Berger AG<br />
Bern<br />
Schweizerische Bundesbahnen SBB<br />
<strong>Gutachten</strong> zur risikoorientierten Ausrüstung <strong>Zugbeeinflussung</strong> und internationaler<br />
Vergleich Kollision infolge Signalfällen<br />
Bei der Ausbildung der Lokführer (Lf) besteht bei den schweizerischen Bahnen ein einheitlicher<br />
Standard. Die Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen<br />
(VTE) regelt u.a. die Zulassung. Die Fähigkeitsprüfungen werden durch, vom BAV ernannten<br />
Prüfungsexperten und -expertinnen vorgenommen. Das BAV erlässt auch die Richtlinien<br />
über die Fähigkeitsprüfungen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die<br />
Ausbildungsqualität bei den schweizerischen Bahnen mehrheitlich identisch ist. Bestätigt<br />
wird dies auch dadurch, dass häufig Lf fremder Bahnen angestellt werden und Lf die SBB<br />
zu anderen Bahnen verlassen.<br />
Im Zug der Automatisierung wurde die Aufgaben für die Lf reduziert und die Lf teilweise auf<br />
Strecken oder Fahrzeugtypen spezialisiert. Kritisch kann dabei das Durchbrechen der Routine<br />
sein, wenn beispielsweise der Fahrplan kurzfristig ändert. Bei tendenzieller Überforderung<br />
nimmt die Fehlerrate zu.<br />
Diese Aspekte werden in einem separaten <strong>Gutachten</strong> analysiert.<br />
3.11.4 Begleitpersonal inkl. Fahrdienstpersonal (4-Augenprinzip)<br />
Im Regionalverkehr treten aufgrund der häufigen Halte und der im Vergleich zum Fernverkehr<br />
grösseren Anzahl Gefahrenpunkte auch häufiger Signalfälle auf. Einen Einfluss auf<br />
diese Häufung der Signalfälle wird in der Wahrnehmung auch dem unbegleiteten Verkehr<br />
zugewiesen, wo der Lf selber die Verantwortung für die Abfertigung des Zuges zu übernehmen<br />
hat. Die Selbstabfertigung ist anspruchsvoller als die Abfertigung durch das Zugspersonal,<br />
welche ein 4-Augenprinzip beinhaltet.<br />
Deshalb wurde als Sofortmassnahme am 30.8.2013 als Reaktion auf den Unfall in Granges-Marnand<br />
beschlossen, an 7 Bahnhöfen mit Gruppensignalen, welche noch durch Personal<br />
besetzt sind, wieder das 4-Augenprinzip einzuführen (vgl. auch Kapitel 4.5.2).<br />
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