Pfaendung_20111119
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Die Abweisung des Eilantrags gegen das 2. Zwangsgeld durch den Verwaltungsrichter Fetzer kam<br />
sogar erst am 12.11.2011,<br />
http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Gericht_8_L_2249_11_20111109.pdf<br />
wogegen ich mit Schreiben vom 16.11.2011 Beschwerde eingelegt habe:<br />
http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/VwG_20111116.pdf<br />
so daß die Vollstreckungsstelle mir nach wie vor rechtswidrig Geld vorenthält, weil sie die<br />
aufschiebende Wirkung diese Eilantrags fortwährend ignoriert.<br />
Dabei verhalten sich die oben angezeigten Personen sowieso rechtswidrig, weil sie die zu pfändenden<br />
Bürger in ihrer Rechtsbehelfsbelehrung prinzipiell nicht auf § 12 HessVwVG (Rechtsweg) hinweisen<br />
und deren Rechtsmittelfrist über Gebühr verkürzen, indem sie prinzipiell die Gepfändeten, so auch<br />
mich, erst eine Woche nach Belastung ihrer Konten informieren.<br />
Hochachtungsvoll,<br />
(Jürgen Kremser)<br />
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