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Pfaendung_20111119

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Die Abweisung des Eilantrags gegen das 2. Zwangsgeld durch den Verwaltungsrichter Fetzer kam<br />

sogar erst am 12.11.2011,<br />

http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Gericht_8_L_2249_11_20111109.pdf<br />

wogegen ich mit Schreiben vom 16.11.2011 Beschwerde eingelegt habe:<br />

http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/VwG_20111116.pdf<br />

so daß die Vollstreckungsstelle mir nach wie vor rechtswidrig Geld vorenthält, weil sie die<br />

aufschiebende Wirkung diese Eilantrags fortwährend ignoriert.<br />

Dabei verhalten sich die oben angezeigten Personen sowieso rechtswidrig, weil sie die zu pfändenden<br />

Bürger in ihrer Rechtsbehelfsbelehrung prinzipiell nicht auf § 12 HessVwVG (Rechtsweg) hinweisen<br />

und deren Rechtsmittelfrist über Gebühr verkürzen, indem sie prinzipiell die Gepfändeten, so auch<br />

mich, erst eine Woche nach Belastung ihrer Konten informieren.<br />

Hochachtungsvoll,<br />

(Jürgen Kremser)<br />

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