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Pfaendung_20111119

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Jürgen Kremser<br />

Bottenhorner Weg 40<br />

60489 Frankfurt<br />

Frankfurt, den 19. November 2011<br />

An die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht<br />

Konrad-Adenauer-Straße 20<br />

60313 Frankfurt<br />

Strafanzeige wegen rechtswidriger Pfändung meines Postbankkontos 85992605, BLZ 50010060<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit stelle ich Strafanzeige wegen rechtswidriger Pfändung meines obigen Postbankkontos gegen:<br />

Sekretärin Exner, Amtfrau Reising sowie den Leitenden Magistratsdirektor Kühn, sämtliche: Paulsplatz<br />

9, 60311 Frankfurt am Main<br />

sowie den Magistratsdirektor beim Rechtsamt der Stadt Frankfurt am Main:<br />

Christian Schmidt, Sandgasse 6, 60311 Frankfurt.<br />

Begründung:<br />

Mit Schreiben vom 10.08.2011 erhielt ich eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung des Kassenund<br />

Steueramts als Vollstreckungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main über 1782,95 Euro:<br />

http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/<strong>Pfaendung</strong>sverfuegung_20110810.pdf<br />

sowie am 05.10.2011 über 787,25 Euro:<br />

http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/<strong>Pfaendung</strong>_20110927.pdf<br />

die dann auch jeweils einen Monat später von meinem Konto abgebucht wurden.<br />

Gegen sämtliche Positionen der geforderten Zwangsgelder hatte ich Eilanträge gemäß § 12 Abs. 1<br />

HessVwVG beim Verwaltungsgericht gestellt und der Vollstreckungsbehörde per Mail mitgeteilt, was<br />

Herr Kühn am 05.09.2011 auch bestätigte:<br />

http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Kuehn_20110908_8_L2427-11.pdf<br />

Gleichwohl ließ Herr Kühn meine Konten am 05.09.2011 sowie am 31.10.2011 belasten, obwohl die<br />

Eilanträge aufschiebende Wirkung haben (vgl. § 2 HessVwVG sowie § 6 VwVG). Dabei ist es<br />

unerheblich, daß der Einzelrichter Fetzer später die Eilanträge abgelehnt hat. Aus Gründen der<br />

Gewaltenteilung darf sich der Einzelrichter Fetzer bezüglich seiner Entscheidungen nicht vorab mit der<br />

Vollstreckungsstelle absprechen (Verbot der Prävarikation eines Richters).<br />

Herr Kühn hat sich in obigem Schreiben auch beim Rechtsamt, dort Christian Schmidt, vergewissert,<br />

der über meine Eilanträge sowie meinen Widerspruch informiert war:<br />

http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Rechtsamt<strong>Pfaendung</strong>_20110812.pdf<br />

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Die Abweisung des Eilantrags gegen das 2. Zwangsgeld durch den Verwaltungsrichter Fetzer kam<br />

sogar erst am 12.11.2011,<br />

http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Gericht_8_L_2249_11_20111109.pdf<br />

wogegen ich mit Schreiben vom 16.11.2011 Beschwerde eingelegt habe:<br />

http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/VwG_20111116.pdf<br />

so daß die Vollstreckungsstelle mir nach wie vor rechtswidrig Geld vorenthält, weil sie die<br />

aufschiebende Wirkung diese Eilantrags fortwährend ignoriert.<br />

Dabei verhalten sich die oben angezeigten Personen sowieso rechtswidrig, weil sie die zu pfändenden<br />

Bürger in ihrer Rechtsbehelfsbelehrung prinzipiell nicht auf § 12 HessVwVG (Rechtsweg) hinweisen<br />

und deren Rechtsmittelfrist über Gebühr verkürzen, indem sie prinzipiell die Gepfändeten, so auch<br />

mich, erst eine Woche nach Belastung ihrer Konten informieren.<br />

Hochachtungsvoll,<br />

(Jürgen Kremser)<br />

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