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Anhang 1: Beschreibung Teilziele und Indikatoren - Suissemelio

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T 27<br />

Vereinfachung <strong>und</strong> Sicherung der Nutzungsrechtsverhältnisse<br />

Teilziel T27 strebt die rechtliche Vereinfachung der Nutzungsrechtsverhältnisse an. Darunter ist die<br />

rechtliche Vereinfachung oder gar Löschung von Servituten im Sinne von Nutzungsrechten zu verstehen.<br />

Die Vereinfachung der Nutzungsrechtsverhältnisse führt zu höherem Nutzen, da sie den juristischen<br />

Schriftenverkehr im Sinne des zeitlichen <strong>und</strong> finanziellen Aufwandes reduziert.<br />

Unter der Annahme, dass die Beziehung zwischen der Anzahl der Servitute <strong>und</strong> den Nutzungsrechtsverhältnissen<br />

proportional ist, kann die Veränderung der Servitute direkte Hinweise über die Veränderung<br />

der Nutzungsrechtsverhältnisse wiedergeben.<br />

I 27.1 Ausmass der Vereinfachungen bei Servituten (in %)<br />

Zur Messung der Zielerreichung ist die neue <strong>und</strong> alte Anzahl der Servitute massgebend. Die Frage ist,<br />

bei wie vielen der bestehenden Servitute eine Vereinfachung erreicht wird.<br />

Bestimmung Minima/Maxima: Das Minimum entspricht dem Status quo: Keine Vereinfachung der<br />

Servitute (also 0%). Das Maximum (100%) ist dann erreicht, wenn bei allen Servituten Vereinfachungen<br />

erzielt worden sind.<br />

<strong>Anhang</strong> 1: <strong>Beschreibung</strong> der <strong>Teilziele</strong> <strong>und</strong> deren <strong>Indikatoren</strong> A1/33

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