Anhang 1: Beschreibung Teilziele und Indikatoren - Suissemelio
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T 9<br />
Durchführung von notwendigen Massnahmen gegen die vorhandene<br />
Bodenerosion<br />
Die Massnahmen gegen die Bodenerosion sind im Rahmen von Meliorationen den Bodensanierungs<strong>und</strong><br />
Rekultivierungsaufgaben zuzuordnen. Dazu gehören u.a. Terrassierungen, Heckenanlagen <strong>und</strong><br />
Hangstabilisierungen. Das Teilziel beabsichtigt somit den Schutz des Bodens gegen Erosion.<br />
I 9.1<br />
Fläche, für welche Erosionsschutzmassnahmen durchgeführt werden (in ha)<br />
Im Blickpunkt stehen Flächen, auf denen Erosionsschutzmassnahmen notwendig wären, um die Erosion<br />
zu stoppen.<br />
Bestimmung Minima/Maxima: Als Minimum kann "keine Massnahmen" gewählt werden, d.h. von<br />
den potentiellen Flächen (in ha) wird keine (= 0 ha) bearbeitet. Das Maximum ist die geschätzte Anzahl<br />
ha, auf der Erosionsschutzmassnahmen notwendig wären.<br />
<strong>Anhang</strong> 1: <strong>Beschreibung</strong> der <strong>Teilziele</strong> <strong>und</strong> deren <strong>Indikatoren</strong> A1/11