Anhang 1: Beschreibung Teilziele und Indikatoren - Suissemelio
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T 8<br />
Durchführung von notwendigen Massnahmen gegen die vorhandene<br />
Bodenverdichtung (Lockerung, Stabilisierung)<br />
Die Massnahmen gegen die Bodenverdichtung sind im Rahmen von Meliorationen den Bodensanierungs-<br />
<strong>und</strong> Rekultivierungsaufgaben zuzuordnen. Das Teilziel T8 berücksichtigt Massnahmen zur Verbesserung<br />
des Bodengefüges, insbesondere solche betreffend Bodenverdichtungen. Im Rahmen von<br />
Meliorationen kann das Bodengefüge bei Vorhandensein von Bodenverdichtungen durch Lockerung<br />
<strong>und</strong> Stabilisierung verbessert werden (Tobias, 2000, S. 49 ff.). Als Indikator eignet sich daher das<br />
Ausmass der Fläche auf der solche Bodenverbesserungsmassnahmen geplant sind.<br />
I 8.1<br />
Fläche auf der Massnahmen gegen Bodenverdichtung (Lockerung, Stabilisierung)<br />
durchgeführt werden (in ha)<br />
Hier geht es um alle verdichteten Flächen im Perimeter, auf denen Massnahmen gegen eine Verdichtung<br />
sinnvoll <strong>und</strong> notwendig wären.<br />
Bestimmung Minima/Maxima: Das Maximum ist das Total dieser bestehenden Flächen in ha. Als<br />
Minimum kann "keine Massnahmen" gewählt werden, d.h. von den potentiellen Flächen (in ha) wird<br />
keine (0 ha) bearbeitet.<br />
<strong>Anhang</strong> 1: <strong>Beschreibung</strong> der <strong>Teilziele</strong> <strong>und</strong> deren <strong>Indikatoren</strong> A1/10