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Anhang 1: Beschreibung Teilziele und Indikatoren - Suissemelio

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T 8<br />

Durchführung von notwendigen Massnahmen gegen die vorhandene<br />

Bodenverdichtung (Lockerung, Stabilisierung)<br />

Die Massnahmen gegen die Bodenverdichtung sind im Rahmen von Meliorationen den Bodensanierungs-<br />

<strong>und</strong> Rekultivierungsaufgaben zuzuordnen. Das Teilziel T8 berücksichtigt Massnahmen zur Verbesserung<br />

des Bodengefüges, insbesondere solche betreffend Bodenverdichtungen. Im Rahmen von<br />

Meliorationen kann das Bodengefüge bei Vorhandensein von Bodenverdichtungen durch Lockerung<br />

<strong>und</strong> Stabilisierung verbessert werden (Tobias, 2000, S. 49 ff.). Als Indikator eignet sich daher das<br />

Ausmass der Fläche auf der solche Bodenverbesserungsmassnahmen geplant sind.<br />

I 8.1<br />

Fläche auf der Massnahmen gegen Bodenverdichtung (Lockerung, Stabilisierung)<br />

durchgeführt werden (in ha)<br />

Hier geht es um alle verdichteten Flächen im Perimeter, auf denen Massnahmen gegen eine Verdichtung<br />

sinnvoll <strong>und</strong> notwendig wären.<br />

Bestimmung Minima/Maxima: Das Maximum ist das Total dieser bestehenden Flächen in ha. Als<br />

Minimum kann "keine Massnahmen" gewählt werden, d.h. von den potentiellen Flächen (in ha) wird<br />

keine (0 ha) bearbeitet.<br />

<strong>Anhang</strong> 1: <strong>Beschreibung</strong> der <strong>Teilziele</strong> <strong>und</strong> deren <strong>Indikatoren</strong> A1/10

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