11 Gefahrenanalyse im IFS 5 - HACCP
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© Behr's Verlag, Hamburg<br />
<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 2:<br />
Die Vorgaben zur Personalhygiene basieren auf einer prozess- und<br />
produktorientierten <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />
(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 3.2.1 Personalhygiene, 3.2.1.1)<br />
Die Gefahr basiert in diesem Fall auf der möglichen Kontamination<br />
der Produkte durch mangelnde Personalhygiene. Wir haben es hier<br />
also mit einer Verunreinigung durch mikrobiologische oder physikalische<br />
Agenzien zu tun. Diese kann z. B. durch Kleidung, Essen, Trinken,<br />
mangelnde Körperpflege, Haare, Bärte, Verletzungen oder unzureichende<br />
Handhygiene verursacht werden.<br />
Eine gute Personalhygiene ist Grundvoraussetzung in der Lebensmittelproduktion.<br />
Allerdings können Sie mögliche Nachlässigkeit Ihrer<br />
Mitarbeiter in Punkto Hygiene nicht allgemein dadurch ausschließen,<br />
dass Sie entsprechende Vorgaben wie das Tragen von Schutzkleidung,<br />
die Benutzung von Einmalhandschuhen oder Stulpen, oder auch das<br />
Verbot von Essen und Trinken außer in den dafür vorgesehenen Räumen<br />
gemacht haben. Gerade das Tragen von Einmalhandschuhen ist<br />
aus hygienischer Sicht alles andere als einfach umzusetzen. Sei es,<br />
dass Ihre Mitarbeiter eine falsch verstandene Sparsamkeit entwickeln<br />
oder tief in ihnen verwurzelt das Verständnis schlummert, sie tragen<br />
die Handschuhe, um sich die Hände nicht zu verschmutzen. Beides<br />
kann dazu führen, dass die von Ihnen gemachte Vorgabe, dass Handschuhe<br />
nach einmaligem Gebrauch (auch wenn er noch so kurz ist)<br />
wegzuwerfen sind, nicht beachtet werden.<br />
In best<strong>im</strong>mten Arbeitssituationen kann es aufgrund hoher Staub- und<br />
Temperaturbelastung aus gesundheitlicher Sicht angebracht sein,<br />
Trinken in definierten Bereichen zu gestatten, ohne dass Ihre Mitarbeiter<br />
dazu die Pausenräume aufsuchen müssen.<br />
Eine weitere Gefahrenquelle sind mitgebrachte Speisen in den Umkleideräumen<br />
(z. B. Süßigkeiten in den Taschen der Privatkleidung).<br />
Diese Gefahren sind, sowohl was die Möglichkeit des Auftretens betrifft<br />
als auch die Schwere der Auswirkung, durchaus als Mittel einzustufen,<br />
sodass auch in diesem Fall eine kontinuierliche Maßnahme zu<br />
resultieren hat.<br />
Eine mögliche Maßnahme ist hier die Kontrolle des Verständnisses der<br />
durch Schulung übermittelten Vorgaben und auch die routinemäßige<br />
Kontrolle z. B. bei Betriebsbegehungen. Hierbei ist es wichtig, dass<br />
Sie auf Kleinigkeiten achten, z. B. Kaugummipapier in Abfalle<strong>im</strong>er<br />
oder gebrauchte Handschuhe in Kitteltaschen oder Spinden.<br />
II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />
<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />
Personalhygiene<br />
Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 9