11 Gefahrenanalyse im IFS 5 - HACCP
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© Behr's Verlag, Hamburg<br />
<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 16<br />
„In allen Bereichen, wo auf Basis einer <strong>Gefahrenanalyse</strong> Produktkontaminationen<br />
möglich sind, wird die Anwesenheit von Glas<br />
ausgeschlossen.“<br />
(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 4.9 Risiko von Fremdkörpern, Metall, Glasbruch<br />
und Holz, 4.9.9)<br />
In dieser Anforderung werden Sie aufgefordert alle Gefahrenstellen in<br />
Ihrem Prozess zu lokalisieren, an denen es zu einem Eintrag von<br />
Fremdkörpern in das Produkt kommen kann. Hierzu müssen Sie Ihren<br />
Prozess auf eventuelle „offene Stellen“ durchleuchten. Offene Stellen<br />
sind prinzipiell gegeben, sobald Rohprodukte, Zwischenprodukte oder<br />
Ihr Endprodukt frei zugänglich – also nicht durch einen geschlossenen<br />
Produktionsprozess geschützt – sind. Solche Stellen können der Wareneingang<br />
sein, wenn Ihre Rohware in offenen Behältnissen wie<br />
Körben, Schütten oder Wanne angeliefert wird. Im Unterschied dazu<br />
ist eine Anlieferung <strong>im</strong> geschlossenen Container sicherer, da dann bis<br />
zum Öffnen kein Eintrag stattfinden kann. Jeder Verarbeitungsschritt,<br />
bei dem „Hand“ an Ihre Ware gelegt wird, ist eine offene Stelle und<br />
damit ein potenzieller Eintragsort.<br />
Diese Stellen müssen nun bewertet werden, inwieweit hier ein Fremdkörpereintrag<br />
zu befürchten ist. Um den Eintrag von Glas, das <strong>im</strong><br />
Produkt sehr schwer zu detektieren ist, auszuschließen, schreibt der<br />
Standard vor, dass an solchen Orten die Verwendung von Glas ausgeschlossen<br />
ist.<br />
II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />
<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />
Kontaminationen<br />
Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 25