11 Gefahrenanalyse im IFS 5 - HACCP
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II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />
<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />
Umkleideräume<br />
<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 6<br />
„Umkleideräume sind so angelegt, dass von dort der direkte Zugang<br />
zu den Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen<br />
wird, möglich ist. Ausnahmen sind <strong>im</strong> Rahmen der <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />
berücksichtigt.“<br />
(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 3.4. Sanitäreinrichtungen, Anlagen zur persönlichen<br />
Hygiene und Sozialeinrichtungen, 3.4.8)<br />
Auch hier handelt es sich um eine Kontaminationsgefahr für Ihr Produkt.<br />
Es gilt prinzipiell zu vermeiden, dass sich die Wege von Mitarbeitern<br />
in Privatkleidung und Arbeitskleidung oder aus reinen und<br />
unreinen Abteilungen kreuzen. Die Hauptkontaminante hierbei ist ein<br />
mikrobiologisches Agens, das durch Kontakt auf die Kleidung oder<br />
die Schuhe übertragen werden kann.<br />
Wie bei allen Gefahrenabschätzungen <strong>im</strong> Bereich der Hygiene hängt<br />
es wiederum stark von der Empfindlichkeit Ihres Produktes und dem<br />
Arbeitsbereich ab, wie groß die Auswirkungen und die Wahrscheinlichkeit<br />
der Realisierung sind.<br />
Es ist unrealistisch vor jeden Arbeitsbereich einen eigenen Umkleideraum<br />
zu bauen. Deshalb sollte man die Personalführung so planen,<br />
dass man mit einem zentralen Umkleidebereich auskommt. Dass diese<br />
Maßnahme ausreicht, ist durch eine <strong>Gefahrenanalyse</strong> bezogen auf Ihr<br />
Produkt zu belegen.<br />
Ergibt Ihre <strong>Gefahrenanalyse</strong> nun, dass Sie Arbeitsgänge haben, in<br />
denen Ihr Produkt einer größeren Gefahr ausgesetzt ist, so müssen Sie<br />
hier Sondermaßnahmen wie zusätzliche Umkleideräume für die hochsensiblen<br />
Bereiche oder Hygieneschleusen mit der Verpflichtung hier<br />
Einmalschürzen, -stulpen oder -handschuhe überzuziehen, umsetzen.<br />
14 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03