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11 Gefahrenanalyse im IFS 5 - HACCP

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© Behr's Verlag, Hamburg<br />

<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

JÜRGEN WAGNER<br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Die Doktrin 2008 des <strong>IFS</strong> 5 hat festgelegt, dass an best<strong>im</strong>mten Stellen<br />

<strong>im</strong> Standard der Begriff Risikoanalyse durch <strong>Gefahrenanalyse</strong> ersetzt<br />

wird. Nun stellen sich Ihnen als Verantwortlichem <strong>im</strong> Unternehmen<br />

natürlich einige Fragen:<br />

• Warum?<br />

• Was bedeutet das für Ihr Unternehmen in der Umsetzung?<br />

• Müssen Sie jetzt alle Risikoanalysen neu machen?<br />

<strong>11</strong>.1.1 Was sind <strong>Gefahrenanalyse</strong>n <strong>im</strong> Vergleich zu<br />

Risikoanalysen?<br />

Risiko<br />

Um sich darüber klar werden zu können, ob Sie nun eine Risikoanalyse<br />

oder eine <strong>Gefahrenanalyse</strong> durchgeführt haben oder auch durchführen<br />

müssen, sollten Sie als erstes die entsprechenden Begrifflichkeiten<br />

klären. Hier empfiehlt sich die Definitionen der sogenannten „Basis-<br />

Verordnung“ als Grundlage heranzuziehen.<br />

Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen folgenden voneinander<br />

abgegrenzten, aber miteinander verbundenen Begriffen:<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Definitionen nach Verordnung<br />

(EG) Nr.<br />

178/2002<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 1


II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Beispiel<br />

„Risiko eine Funktion der Wahrscheinlichkeit einer die Gesundheit<br />

beeinträchtigenden Wirkung und der Schwere dieser Wirkung als Folge<br />

der Realisierung einer Gefahr;<br />

Risikoanalyse einen Prozess aus den drei miteinander verbundenen<br />

Einzelschritten Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation;<br />

Risikobewertung einen wissenschaftlich untermauerten Vorgang mit<br />

den vier Stufen Gefahrenidentifizierung, Gefahrenbeschreibung, Expositionsabschätzung<br />

und Risikobeschreibung;<br />

Risikomanagement den von der Risikobewertung unterschiedenen<br />

Prozess der Abwägung strategischer Alternativen in Konsultation mit<br />

den Beteiligten unter Berücksichtigung der Risikobewertung und anderer<br />

berücksichtigenswerter Faktoren und gegebenenfalls der Wahl<br />

geeigneter Präventions- und Kontrollmöglichkeiten;<br />

Risikokommunikation <strong>im</strong> Rahmen der Risikoanalyse den interaktiven<br />

Austausch von Informationen und Meinungen über Gefahren und<br />

Risiken, risikobezogene Faktoren und Risikowahrnehmung zwischen<br />

Risikobewertern, Risikomanagern, Verbrauchern, Lebensmittel- und<br />

Futtermittelunternehmen, Wissenschaftlern und anderen interessierten<br />

Kreisen einschließlich der Erläuterung von Ergebnissen der Risikobewertung<br />

und der Grundlage für Risikomanagemententscheidungen;(…)“<br />

Auszug aus: Verordnung (EG) Nr. 178/2002<br />

Gefahr<br />

„Gefahr ein biologisches, chemisches oder physikalisches Agens in<br />

einem Lebensmittel oder Futtermittel oder einen Zustand eines Lebensmittels<br />

oder Futtermittels, der eine Gesundheitsbeeinträchtigung<br />

verursachen kann“ Auszug aus: Verordnung (EG) Nr. 178/2002<br />

<strong>11</strong>.1.2 Wann wird aus einer Gefahr ein<br />

Risiko?<br />

Eine Gefahr ist nach EU VO 178/2002 ein physikalischer, chemischer<br />

oder biologischer Wirkstoff in einem Produkt oder der Zustand eines<br />

Produktes.<br />

Beispiel: Nehmen wir, um es drastisch zu machen, eine abgebrochene<br />

Messerspitze in einem Lebensmittel z. B. einer Wurst. Diese Messerspitze<br />

alleine stellt eine Gefahr dar.<br />

2 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03


© Behr's Verlag, Hamburg<br />

Wie hoch ist nun das Risiko für einen Konsumenten? Als erstes müssen<br />

Sie sich, nachdem Sie die Gefahr erkannt und beschrieben haben,<br />

Gedanken darüber machen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass<br />

ein solcher Gegenstand in das Lebensmittel gelangt. Dann best<strong>im</strong>men<br />

Sie die Wahrscheinlichkeit, dass er dort unerkannt verbleibt und zu<br />

einer Verletzung des Konsumenten führt.<br />

In unserem Beispiel heißt das:<br />

• Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Messerspitze in dem<br />

Prozess der Wurstherstellung auftaucht<br />

― in welchem Prozessschritt kann dies geschehen (z. B. Zerlegung)<br />

― wird die Messerspitze an einem anderen Schritt el<strong>im</strong>iniert<br />

― …<br />

• Wie hoch ist das Verletzungsrisiko für den Konsumenten<br />

― hängt von der Größe der Messerspitze ab<br />

― hängt von der Art der Wurst (Aufschnittware oder Würstchen<br />

zum Reinbeißen) ab<br />

― …<br />

Die nächste Abschätzung betrifft die Schwere der Verletzung, die<br />

dieser Gegenstand be<strong>im</strong> Konsumenten hervorrufen kann.<br />

• Welche Verletzung könnte entstehen<br />

• Wo könnte sich der Kunde verletzen (Mund, Speiseröhre, …)<br />

• Folgen?<br />

Dieser Prozess wird in der Norm als Risikobewertung beschrieben.<br />

Hinzukommen muss nun noch die Festlegung von Vorgehensweisen,<br />

die das eben erkannte Risiko für den Verbraucher entweder verhindern,<br />

z. B. andere Produktionsmethoden Rohstoffe etc., oder zumindest<br />

verkleinern z. B. Kontrollen oder technische Vorrichtungen, die das<br />

Auftreten der Gefahr erschweren (Risikomanagement).<br />

Muss die Gefahrenbeherrschung mittels Kontrollen erfolgen, müssen<br />

auch Maßnahmen für den Fall des Auftretens der Gefahr festgelegt<br />

werden.<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 3


II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Risikoanalyse<br />

FMEA<br />

Das bedeutet, dass jeder Risikobetrachtung <strong>im</strong>mer eine Gefahrenbetrachtung<br />

zu Grunde liegt.<br />

Aus einer Gefahr wird dann ein Risiko, wenn die Wahrscheinlichkeit<br />

Gefahr Risiko<br />

und die Schwere der Wirkung be<strong>im</strong> Auftreten berücksichtigt werden<br />

Um die Risikoanalyse zu vollenden, fehlt nun noch ein wesentlicher<br />

Bestandteil, die Risikokommunikation: Diese schließt eine großen<br />

Aufwand für Informationsaustausch sowie Informations- und Meinungsbeschaffung<br />

ein. Informationsbeschaffung bedeutet hier die<br />

Nachforschung. Gibt es in der Literatur, in der Wissenschaft, bei<br />

Marktbeteiligten oder bei den Überwachungsbehörden Lösungsansätze<br />

oder Beschreibungen, wie mit der von Ihnen erkannten Gefahr oder<br />

einem vergleichbaren Agens oder einer Situationen umgegangen wurde<br />

und welche Erfahrungen damit gesammelt werden konnten. Der<br />

nächste Schritt ist die Präsentation Ihrer Ergebnisse einschließlich der<br />

Beweggründe, die Sie zu Ihrer Entscheidungsfindung veranlasst haben.<br />

Dieser Teil, der in der Norm festgelegten Vorgehensweise, geht<br />

aber weit über das hinaus, was der Standard von Ihnen fordert.<br />

<strong>11</strong>.1.3 Analyse, Entscheidungswerkzeug, Maßnahmen,<br />

Dokumentation<br />

Unabhängig davon, ob Sie eine <strong>Gefahrenanalyse</strong> durchführen oder<br />

eine Risikobetrachtung anstellen müssen, brauchen Sie „neutrale“ und<br />

standardisierte Werkzeuge, um zu einem möglichst objektiven Ergebnis<br />

bezüglich der Bedeutung der von Ihnen erkannten Gefahr kommen<br />

zu können.<br />

Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Prozess FMEA, die in Qualitätsmanagementsystemen<br />

dazu eingesetzt wird, Schwachstellen in<br />

Prozessen aufzudecken.<br />

Ursprünglich stammt die FMEA aus den USA und wurde dort in den<br />

60er Jahren <strong>im</strong> Bereich der Raumfahrt <strong>im</strong> Rahmen des Apollo-<br />

Programms eingesetzt. Über die Automobilbranche gelang die FMEA<br />

schließlich Ende der 70er Jahre nach Europa. Die FMEA wird seitdem<br />

in mehreren Branchen erfolgreich angewandt, da sie sich produkt- und<br />

branchenunabhängig einsetzen lässt.<br />

Potenzielle Fehler (in unserer Anwendung Gefahren) werden analysiert,<br />

indem der Fehlerort lokalisiert wird, die Fehlerart best<strong>im</strong>mt, die<br />

Fehlerfolge beschrieben und anschließend die Fehlerursache ermittelt<br />

wird. Es ist möglich, dass schon aufgrund einer erkannten Fehlerursache<br />

unmittelbare Hinweise auf mögliche Maßnahmen zur Fehlervermeidung<br />

abgeleitet werden können.<br />

4 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03


© Behr's Verlag, Hamburg<br />

Kennzahlen zur Bedeutung (der Fehlerfolge), zur Auftretenswahrscheinlichkeit<br />

(der Fehlerursache) und zur Entdeckungswahrscheinlichkeit<br />

(des Fehlers oder seiner Ursache; ggf. auch der Folge) sind<br />

eine Grundlage zur Risikobeurteilung. Die Kennzahlen sind ganzzahlige<br />

Zahlenwerte zwischen 1 und 10 und werden unter Zuhilfenahme<br />

von Bewertungskatalogen vergeben.<br />

Da bei der Anwendung zur Bedeutung von Gefahren in der Lebensmittelindustrie<br />

solche Bewertungskataloge fehlen, müssen Sie hier <strong>im</strong><br />

Team darüber beraten, welche Bewertung Sie der Auftrittswahrscheinlichkeit<br />

(A), der Entdeckungswahrscheinlichkeit (E) und der Schwere<br />

der Auswirkung (B) nach der Erfahrung der Teammitglieder geben<br />

müssen.<br />

Prinzipiell ist dabei so vorzugehen, dass bei A und B eine geringe<br />

Wahrscheinlichkeit oder Schwere mit 1 und eine hohe mit 10 bewertet<br />

wird, <strong>im</strong> Falle der Entdeckungsmöglichkeiten ist genau umgekehrt zu<br />

verfahren.<br />

Durch Multiplikation der Bewertungszahlen ergibt sich eine Zahl,<br />

deren Größe eine Aussage zu der Einstufung der Gefahr geben kann.<br />

Die Werte zwischen 1 und 1000 können dabei natürlich nicht als absolute<br />

Werte gesehen werden, aber <strong>im</strong> Vergleich mit anderen auf die<br />

gleiche Weise mit den gleichen Rahmenbedingungen erzeugten Gefahrengrößen,<br />

kann man daraus zumindest eine Rangfolge erkennen.<br />

Das gleiche Ziel verfolgen etwas einfachere Systeme, die sich nur auf<br />

die Beurteilung der Auftrittswahrscheinlichkeit und der Schwere der<br />

zu erwartenden Wirkung beziehen und daraus eine Kennzahl (A x B)<br />

berechnen. Auch hier erfolgt eine Einteilung in Gefahrenklassen anhand<br />

der Größe des Ergebnisses und der Einteilung in eine vorher<br />

objektiv festgelegte Matrix.<br />

Auswirkung Risikostufe<br />

hoch (h) 3 6 9<br />

mittelmäßig (m) 2 4 6<br />

gering (g) 1 2 3<br />

(g)<br />

gering<br />

(m)<br />

mittelmäßig<br />

Wahrscheinlichkeit des Auftretens<br />

(h)<br />

hoch<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Auftrittswahrscheinlichkeit<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 5


II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Erkannte Gefahr<br />

Gefahrenklassen<br />

Risikostufe Kontrollmaßnahmen<br />

1 Keine Maßnahmen erforderlich.<br />

2 Periodische Maßnahmen, beinhalten oft eine einmalige<br />

Aktion. Diese Maßnahmen werden regelmäßig neu bewertet,<br />

das heißt, sie werden an den aktuellen Fakten<br />

geprüft.<br />

3/4 Allgemeine Kontrollmaßnahmen, wie angemessene Hygienevorkehrungen,<br />

Reinigungs- und Desinfektionsverfahren,<br />

Regeln der Personalhygiene und deren Einhaltung,<br />

Schädlingsbekämpfung, Instandhaltung und Kalibrierung,<br />

Einkaufsverfahren und Rohwarenspezifikationen, die Abwicklung<br />

von Beanstandungen und Rückruf-Verfahren<br />

usw.<br />

6/9 Besondere Kontrollmaßnahmen, speziell zur Beherrschung<br />

der Gefahr erstellt und angewendet,<br />

→ je nach Art der Gefahr muss eine Erfassung in der<br />

<strong>HACCP</strong>-Analyse erfolgen, was dann eine kontinuierliche<br />

Überwachung und die entsprechende Dokumentation<br />

beinhaltet.<br />

<strong>11</strong>.1.4 <strong>HACCP</strong> und Risikoanalyse<br />

Der Standard unterscheidet nun zwischen Situationen, in denen es<br />

wichtig ist, eine Risikobetrachtung anzustellen – z. B. <strong>HACCP</strong> – und<br />

anderen Situationen, in den es prinzipiell ausreicht, die mögliche Gefahr<br />

zu erkennen, zu beschreiben und zu beherrschen. Dies bedeutet<br />

allerdings nicht, dass aus einer erkannten Gefahr dann keine Maßnahmen<br />

von Ihnen erwartet werden.<br />

Der grundlegende Unterschied ist, dass Sie be<strong>im</strong> <strong>HACCP</strong>-System<br />

verpflichtet sind diese kontinuierlich zu überwachen und die Überwachung<br />

zu dokumentieren, nur die Beherrschung der Gefahr reicht<br />

nicht aus (siehe Kapitel II 2).<br />

<strong>11</strong>.1.5 Aktive <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Der Standard fordert an 23 Stellen, dass Sie Entscheidungen aufgrund<br />

von <strong>Gefahrenanalyse</strong>n treffen sollen. Im Folgenden soll nun gezeigt<br />

werden, welche Situationen <strong>im</strong> Unternehmen hier beleuchtet werden<br />

sollen. Beispiele aus der betrieblichen Praxis sollen Ihnen Ansätze<br />

liefern, die Sie auf die besondere Situation in Ihrem Unternehmen<br />

übertragen können.<br />

6 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03


© Behr's Verlag, Hamburg<br />

Sie sollten diese Forderung nach einer <strong>Gefahrenanalyse</strong> als Grundlage<br />

für Entscheidungen zur Lenkung Ihrer Prozesse und nicht nur als<br />

Zwang des Standards ansehen. Vielmehr haben Sie hier die Möglichkeit,<br />

Ihr <strong>IFS</strong> 5 System an die spezifischen Gegebenheiten und Notwendigkeiten<br />

Ihres Unternehmens anzupassen und damit auch, wenn<br />

Sie begründet Gefahren ausschließen können, das System soweit zu<br />

verschlanken, dass Sie keinen unnötigen Ballast in Form von Dokumentationen<br />

oder Prozessbeschreibungen vorweisen müssen.<br />

Die Schwierigkeit besteht darin, Situationen realistisch und vor allem<br />

objektiv zu betrachten und dann die Analyse so zu dokumentieren,<br />

dass sie der Auditor anlässlich der neutralen Kontrolle auch nachvollziehen<br />

kann.<br />

Die meisten Ansätze zur <strong>Gefahrenanalyse</strong> sind naturgemäß <strong>im</strong> Bereich<br />

der Produktrealisierung zu finden, deshalb sind auch <strong>im</strong> 4. Kapitel des<br />

Standards die größte Zahl der Forderungen anzutreffen. Andere finden<br />

sich <strong>im</strong> dritten Kapitel in Bezug auf Hygiene und <strong>im</strong> 5. Kapitel <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit Produktkontrolle.<br />

Im Folgenden werden die einzelnen Gefahrenpunkte beispielhaft beleuchtet.<br />

Die aufgezeigten Gefahren und die daraus resultierenden<br />

Maßnahmen sind natürlich nicht direkt auf Ihr Unternehmen anzuwenden,<br />

sondern als Gedankenstütze und Anregung zur Analyse best<strong>im</strong>mt.<br />

Die Bewertung erfolgt nach dem oben genannten vereinfachten<br />

Verfahren (siehe S. 5).<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Maßnahmen<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 7


II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Archivierungsdauer<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 1:<br />

„Für Produkte, die über eine sehr kurze bzw. keine Haltbarkeitsfristen<br />

verfügen, wird die Archivierungsdauer für Aufzeichnungen<br />

mittels einer <strong>Gefahrenanalyse</strong> festgelegt.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 2.3 Lenkung von Aufzeichnungen, 2.3.3)<br />

Wenn Aufzeichnungen <strong>im</strong> Unternehmen prinzipiell entsprechend dem<br />

MHD oder Verbrauchdatum archiviert werden, liegen <strong>im</strong> Schadensfall<br />

möglicherweise keine Aufzeichnungen zum Produktsicherheitsstatus<br />

vor.<br />

Das kann je nach Klasse des Produktes gravierende Auswirkungen<br />

haben (z. B. Ke<strong>im</strong>belastung mit pathogenen Ke<strong>im</strong>en bei rohem Fisch<br />

oder Fleischwaren, die Anzeige durch das Veterinäramt erfolgt teilweise<br />

zeitversetzt). Die Möglichkeit der Belastung hängt von dem<br />

Status der Rohwaren und der Kontrolle und Prävention <strong>im</strong> Unternehmen<br />

ab, ist aber auf jeden Fall gegeben. Außerdem ist je nach Ke<strong>im</strong><br />

mit einer Strafanzeige zu rechnen. Es liegt jetzt in der Einschätzung<br />

der Bedeutung, die Sie diesen Sachverhalten zumessen, ob Sie diese<br />

Gefahr in die Klasse 3–4 oder in die Klasse 6–9 einstufen. Üblicherweise<br />

wird man eine solche Gefahr in die Klasse 3–4 einstufen und<br />

somit eine kontinuierliche Maßnahmen zur Gefahreneindämmung<br />

einführen.<br />

Eine geeignete Maßnahme könnte die Festlegung sein, dass alle Aufzeichnungen,<br />

die die Produktsicherheit betreffen, wie Temperaturprotokolle,<br />

Aufzeichnungen über Analysen, Reinigung und Desinfektion<br />

usw. für zwei Jahre aufzubewahren sind.<br />

8 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03


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<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 2:<br />

Die Vorgaben zur Personalhygiene basieren auf einer prozess- und<br />

produktorientierten <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 3.2.1 Personalhygiene, 3.2.1.1)<br />

Die Gefahr basiert in diesem Fall auf der möglichen Kontamination<br />

der Produkte durch mangelnde Personalhygiene. Wir haben es hier<br />

also mit einer Verunreinigung durch mikrobiologische oder physikalische<br />

Agenzien zu tun. Diese kann z. B. durch Kleidung, Essen, Trinken,<br />

mangelnde Körperpflege, Haare, Bärte, Verletzungen oder unzureichende<br />

Handhygiene verursacht werden.<br />

Eine gute Personalhygiene ist Grundvoraussetzung in der Lebensmittelproduktion.<br />

Allerdings können Sie mögliche Nachlässigkeit Ihrer<br />

Mitarbeiter in Punkto Hygiene nicht allgemein dadurch ausschließen,<br />

dass Sie entsprechende Vorgaben wie das Tragen von Schutzkleidung,<br />

die Benutzung von Einmalhandschuhen oder Stulpen, oder auch das<br />

Verbot von Essen und Trinken außer in den dafür vorgesehenen Räumen<br />

gemacht haben. Gerade das Tragen von Einmalhandschuhen ist<br />

aus hygienischer Sicht alles andere als einfach umzusetzen. Sei es,<br />

dass Ihre Mitarbeiter eine falsch verstandene Sparsamkeit entwickeln<br />

oder tief in ihnen verwurzelt das Verständnis schlummert, sie tragen<br />

die Handschuhe, um sich die Hände nicht zu verschmutzen. Beides<br />

kann dazu führen, dass die von Ihnen gemachte Vorgabe, dass Handschuhe<br />

nach einmaligem Gebrauch (auch wenn er noch so kurz ist)<br />

wegzuwerfen sind, nicht beachtet werden.<br />

In best<strong>im</strong>mten Arbeitssituationen kann es aufgrund hoher Staub- und<br />

Temperaturbelastung aus gesundheitlicher Sicht angebracht sein,<br />

Trinken in definierten Bereichen zu gestatten, ohne dass Ihre Mitarbeiter<br />

dazu die Pausenräume aufsuchen müssen.<br />

Eine weitere Gefahrenquelle sind mitgebrachte Speisen in den Umkleideräumen<br />

(z. B. Süßigkeiten in den Taschen der Privatkleidung).<br />

Diese Gefahren sind, sowohl was die Möglichkeit des Auftretens betrifft<br />

als auch die Schwere der Auswirkung, durchaus als Mittel einzustufen,<br />

sodass auch in diesem Fall eine kontinuierliche Maßnahme zu<br />

resultieren hat.<br />

Eine mögliche Maßnahme ist hier die Kontrolle des Verständnisses der<br />

durch Schulung übermittelten Vorgaben und auch die routinemäßige<br />

Kontrolle z. B. bei Betriebsbegehungen. Hierbei ist es wichtig, dass<br />

Sie auf Kleinigkeiten achten, z. B. Kaugummipapier in Abfalle<strong>im</strong>er<br />

oder gebrauchte Handschuhe in Kitteltaschen oder Spinden.<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Personalhygiene<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 9


II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Schmuck<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 3:<br />

„Sichtbarer Schmuck (inkl. Piercing) und Uhren dürfen nicht<br />

getragen werden. Abweichende Regelungen sind in einer prozessund<br />

produktorientierten <strong>Gefahrenanalyse</strong> nachvollziehbar bewertet<br />

worden.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 3.2.1 Personalhygiene, 3.2.1.3)<br />

Die Gefahr basiert in diesem Fall auf der möglichen Kontamination<br />

der Produkte durch schlecht zu reinigenden (Hand-) Schmuck oder<br />

durch das Verlieren von Schmuckteilen. Es besteht also auch hier die<br />

Möglichkeit, dass es zu einer Verunreinigung durch mikrobiologische<br />

oder physikalische Agenzien kommt.<br />

Prinzipiell ist es be<strong>im</strong> Umgang mit dem offenen Produkt untersagt,<br />

Schmuck jedweder Art zu tragen. Dies kann man nicht alleine aus<br />

Sicht der Produktsicherheit begründen, hier ist auch der Schutz des<br />

Arbeitnehmers zu beachten. Be<strong>im</strong> Umgang mit Maschinen sollte das<br />

Tragen von Schmuck wegen der Verletzungsgefahr sowieso verboten<br />

sein. Allerdings ist es <strong>im</strong> Gegensatz zur Produktsicherheit be<strong>im</strong><br />

Arbeitsschutz so, dass sich der Arbeitnehmer bei Nichtbeachtung <strong>im</strong><br />

schl<strong>im</strong>msten Fall selbst Schaden zufügt. Wenn Sie nachweisen können,<br />

dass Sie Ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß unterrichtet haben, stehen<br />

Sie hier nicht mehr in der Verantwortung. Bei der Produktverunreinigung<br />

sind Sie als Geschäftsführer oder Verantwortlicher des Unternehmens<br />

prinzipiell haftbar.<br />

Diese Gefahren sind sowohl was die Möglichkeit des Auftretens betrifft<br />

als auch die Schwere der Auswirkung durchaus als mittel einzustufen,<br />

sodass auch in diesem Fall eine kontinuierliche Maßnahme zu<br />

resultieren hat.<br />

Ein Vorteil der <strong>Gefahrenanalyse</strong> ist in diesem Fall, dass Sie aufgrund<br />

Ihrer Kenntnis der Prozesse entscheiden können, ob es Tätigkeiten in<br />

Ihrem Unternehmen gibt, bei denen Sie Ihren Mitarbeiter gestatten<br />

können, z. B. Ringe oder Uhren zu tragen. Solch ein Bereich könnte<br />

die Kommissionierung sein. Auch in Unternehmen, die nur verpackte<br />

Güter verkaufen, könnten Sie das Tragen von Uhren unter gewissen<br />

Voraussetzungen gestatten. Eine weitere Ausnahme könnte sein, dass<br />

es einen best<strong>im</strong>mten abgegrenzten Bereich in der Kommissionierung<br />

gibt, den Fahrer betreten dürfen, für die dann das Verbot von Schmuck<br />

oder Uhren nicht gilt. Sie sollten aber dabei bedenken, dass es viel<br />

schwieriger ist, Verbote durchzusetzen, die nicht überall gleich gelten.<br />

Eine mögliche Maßnahme ist hier die Kontrolle des Verständnisses der<br />

durch Schulung übermittelten Vorgaben und auch die routinemäßige<br />

Kontrolle z. B. bei Betriebsbegehungen. Hierbei ist es wichtig, dass<br />

Sie auf Kleinigkeiten achten. Sie müssen aus jeden Fall vorher geprüft<br />

haben, wie die Personalwege <strong>im</strong> Unternehmen verlaufen. Ist es nicht<br />

möglich, diesen Personenkreis (Kommissionierer, nicht die Fahrer) in<br />

10 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03


© Behr's Verlag, Hamburg<br />

die Kommissionierung zu führen, ohne dass er andere Abteilungen<br />

durchquert, in denen keine Uhren getragen werden können, ist nicht<br />

ratsam diese Ausnahme zu machen. Erstens wird es schwieriger, das<br />

Verbot in den anderen Abteilungen durchzusetzen und zweitens ist<br />

dann die Gefahr der Kontamination nicht ganz ausgeschlossen.<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 <strong>11</strong>


II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Schutzkleidung<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 4:<br />

„Alle Schutzkleidungen werden regelmäßig und gründlich gereinigt.<br />

Entsprechend einer prozess- und produktorientierten <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

wird die Wäsche durch eine Vertragswäscherei, vor<br />

Ort oder durch den Mitarbeiter gereinigt.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 3.2.2 Schutzkleidung für Mitarbeiter und Betriebsfremde,<br />

3.2.2.5)<br />

Eine Gefahr kann hierbei durch mikrobielle Kontamination der Produkte<br />

durch nicht ordnungsgemäß gereinigte Arbeitskleidung bestehen.<br />

Die Größenordnung hängt hierbei stark von dem hergestellten Produkt<br />

und auch dem Ort in der Produktion ab. Beispielsweise stellt die Sortierung<br />

und Verpackung von unbehandeltem Obst oder Gemüse ein<br />

geringeres Gefährdungspotential dar als Molkereiprodukte, die keinen<br />

Erhitzungsprozess durchlaufen. Auch die spezielle Tätigkeit vor Ort<br />

stellt andere Ansprüche an die Qualität der Reinigungsprozesse. In<br />

einem hochreinen Bereich z. B. der Slicerabteilung eines Wurstwarenherstellers<br />

müssen Sie andere Anforderungen stellen als in der Kommissionierung<br />

des gleichen Unternehmens. Das bedeutet, dass Sie in<br />

einem Fall mit der Reinigung zu Hause durch den Mitarbeiter und der<br />

Sichtkontrolle auf optische Reinheit (Flecken) eine Gefahr ausschließen<br />

können, während Sie <strong>im</strong> reinen Bereich sich darüber Gedanken<br />

machen müssen, ob es zu einer Übertragung von Ke<strong>im</strong>en auf ihr Produkt<br />

kommen kann. Das bedeutet, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens<br />

ist gering bis mittel, die Auswirkung kann von gering bis<br />

schwerwiegend reichen.<br />

Ein weiterer Personenkreis, den Sie unbedingt beachten und einplanen<br />

müssen, sind Betriebsfremde wie Besucher und Dienstleister. Prinzipiell<br />

müssen hier Einmalkleidung oder betriebseigene Kleidung zur<br />

Verfügung gestellt werden. Allerdings sollten Sie berücksichtigen,<br />

dass Handwerker oder Monteure, die sich mit Reparaturaufgaben bei<br />

Ihnen befinden mit einem dünnen Plastikmantel oder Overall schlecht<br />

bedient sind.<br />

Wenn Sie entsprechend Ihrer betrieblichen Situation die Gefahrenklasse<br />

best<strong>im</strong>mt haben, müssen Sie entsprechende Maßnahmen festlegen.<br />

Wenn Sie sich bei einer geringen Gefahr für eine Sichtkontrolle entscheiden,<br />

sollten Sie weiße Kleidung einführen, da hier Verschmutzungen<br />

leichter zu erkennen sind. In allen Fällen, in den eine höhere<br />

Gefahr erkannt wurde, empfiehlt es sich, einen qualifizierten Wäschedienst<br />

zu verpflichten, der Ihnen routinemäßig die Sauberkeit seiner<br />

Ware durch mikrobielle Untersuchungen nachweist. Je nach Gefährdungsklasse<br />

sollten Sie zusätzlich auch eigene Stichprobenkontrollen<br />

durch Abklatschtests einplanen.<br />

12 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03


© Behr's Verlag, Hamburg<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 5<br />

„An Zutrittspunkten zu Produktionsbereichen und innerhalb der<br />

Produktion sowie Sozialbereichen sind ausreichende Möglichkeiten<br />

zur Handhygiene vorhanden. Weitere Bereiche (z. B. Verpackungsbereiche)<br />

sind basierend auf einer <strong>Gefahrenanalyse</strong> gleichermaßen<br />

ausgestattet.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 3.4. Sanitäreinrichtungen, Anlagen zur persönlichen<br />

Hygiene und Sozialeinrichtungen, 3.4.5)<br />

Die Gefahr besteht darin, dass Ihre Mitarbeiter <strong>im</strong> Rahmen Ihrer Tätigkeit<br />

zwangsläufig das Produkt berühren. Dabei kann es zur Kontamination<br />

durch verunreinigte Hände kommen. Übertragen werden<br />

können dabei sowohl mikrobiologische als auch chemische oder physikalische<br />

Agenzien.<br />

Prinzipiell besteht bei allen Tätigkeiten die grundlegende Forderung,<br />

dass die Produkte nicht verunreinigt werden dürfen. Deshalb müssen<br />

alle Mitarbeiter verpflichtet werden, bevor sie Tätigkeiten direkt am<br />

Lebensmittel durchführen, ihre Hände zu waschen und zu desinfizieren<br />

oder frische Einmalhandschuhe über die gewaschenen Hände zu<br />

ziehen. Die Schwere und Auswirkung der Gefahr hängt auch hier<br />

wieder stark vom Produkt und vom Verarbeitungsort ab. Bei hochsensiblen<br />

Produkten die manuell bearbeitet werden müssen, ist ein<br />

Handwaschbecken an den Türen zum Verarbeitungsraum Pflicht und<br />

muss nicht über eine Gefahrenabschätzung festgelegt werden. Sie<br />

müssen einschätzen, welche Gefahren für Ihr Produkt in anderen Bereichen<br />

entstehen könnten und wo nun Möglichkeiten zur Handhygiene<br />

erforderlich sind. Ein Beispiel hierfür sind Abteilungen, in denen<br />

das Produkt normalerweise maschinell verarbeitet wird, in denen es<br />

aber zur Störungsbehebung durchaus vorkommen kann, dass ein Mitarbeiter<br />

das Produkt selbst berührt, wie automatische Verpackungsanlagen<br />

oder Schneideabteilungen in Brotwarenindustrie.<br />

Ihnen stehen zur Handhygiene hier prinzipiell die beiden oben genannten<br />

Möglichkeiten zur Verfügung, d. h. Einmalhandschuhe oder<br />

die Hände zu desinfizieren, wobei es in diesen Ausnahmesituationen<br />

sehr auf die Schulung und das Verständnis der Mitarbeiter ankommt.<br />

Die bessere Alternative ist die Händereinigung und Desinfektion, da<br />

gerade bei diesen diskontinuierlichen Tätigkeiten das Überziehen von<br />

Handschuhen dazu führt, dass die Mitarbeiter diese nicht jedes Mal<br />

ausziehen und somit auch „unreine“ Handgriffe mit der behandschuhten<br />

Hand ausführen. Um diese Punkte sicher zu beherrschen, benötigen<br />

Sie auf jeden Fall ein engagiertes Schulungskonzept und stichprobenhafte<br />

Kontrollen z. B. durch Abklatschtest der Hände.<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Handhygiene<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 13


II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Umkleideräume<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 6<br />

„Umkleideräume sind so angelegt, dass von dort der direkte Zugang<br />

zu den Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen<br />

wird, möglich ist. Ausnahmen sind <strong>im</strong> Rahmen der <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

berücksichtigt.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 3.4. Sanitäreinrichtungen, Anlagen zur persönlichen<br />

Hygiene und Sozialeinrichtungen, 3.4.8)<br />

Auch hier handelt es sich um eine Kontaminationsgefahr für Ihr Produkt.<br />

Es gilt prinzipiell zu vermeiden, dass sich die Wege von Mitarbeitern<br />

in Privatkleidung und Arbeitskleidung oder aus reinen und<br />

unreinen Abteilungen kreuzen. Die Hauptkontaminante hierbei ist ein<br />

mikrobiologisches Agens, das durch Kontakt auf die Kleidung oder<br />

die Schuhe übertragen werden kann.<br />

Wie bei allen Gefahrenabschätzungen <strong>im</strong> Bereich der Hygiene hängt<br />

es wiederum stark von der Empfindlichkeit Ihres Produktes und dem<br />

Arbeitsbereich ab, wie groß die Auswirkungen und die Wahrscheinlichkeit<br />

der Realisierung sind.<br />

Es ist unrealistisch vor jeden Arbeitsbereich einen eigenen Umkleideraum<br />

zu bauen. Deshalb sollte man die Personalführung so planen,<br />

dass man mit einem zentralen Umkleidebereich auskommt. Dass diese<br />

Maßnahme ausreicht, ist durch eine <strong>Gefahrenanalyse</strong> bezogen auf Ihr<br />

Produkt zu belegen.<br />

Ergibt Ihre <strong>Gefahrenanalyse</strong> nun, dass Sie Arbeitsgänge haben, in<br />

denen Ihr Produkt einer größeren Gefahr ausgesetzt ist, so müssen Sie<br />

hier Sondermaßnahmen wie zusätzliche Umkleideräume für die hochsensiblen<br />

Bereiche oder Hygieneschleusen mit der Verpflichtung hier<br />

Einmalschürzen, -stulpen oder -handschuhe überzuziehen, umsetzen.<br />

14 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03


© Behr's Verlag, Hamburg<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 7<br />

„Das Verfahren zur Zulassung und Überwachung beinhaltet klare<br />

Bewertungskriterien wie z. B. Audits, Analysenzertifikate, Lieferantenzuverlässigkeit,<br />

Reklamationen sowie geforderte Leistungsstandards<br />

auf Basis einer <strong>Gefahrenanalyse</strong>.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 4.4 Einkauf, 4.4.4)<br />

Hier dient die <strong>Gefahrenanalyse</strong> sowohl Ihrer eigenen Sicherheit als<br />

auch der Sicherheit des Produktes. Realistische Gefahren sind neben<br />

Qualitätsmängeln und Produktsicherheit z. B. Imageverlust, höhere<br />

Kosten, Rückruf.<br />

Um diese Gefahren zu beherrschen, müssen Sie als Erstes analysieren,<br />

welchen Einfluss welcher Rohstoff auf die Qualität oder die Sicherheit<br />

Ihres Produktes hat. Hierbei ist es nebensächlich, in welchen Mengen<br />

der Rohstoff eingesetzt wird, oder ob es sich um einen Hilfsstoff oder<br />

ein Verpackungsmittel handelt.<br />

Ein Beispiel aus der Fleischwarenindustrie ist die Glutenfreiheit von<br />

Gewürzen <strong>im</strong> Vergleich zu der Einhaltung von Zuschnitten bei dem<br />

Rohstoff Fleisch. Das heißt, in diesem Punkt sind vollkommen verschiedene<br />

Gefahren und Zielgruppen zu bewerten. Im ersten Fall handelt<br />

es sich um eine potenziell ernste Gefahr für den Kunden, falls die<br />

zugesicherte Eigenschaft der Rohware nicht eingehalten wird. Im<br />

zweiten Fall leidet die Qualität Ihres Produktes, es ist aber keine Gefährdung<br />

Ihres Kunden zu befürchten.<br />

Als Maßnahmen empfiehlt es sich, zusätzlich zu der standardmäßigen<br />

Lieferantenbewertung nach Preis, Termin, Menge, Flexibilität und<br />

„Qualität“ der Rohware, gezielt Gefahren der spezifischen Rohware<br />

zu analysieren und darauf abgest<strong>im</strong>mt eine Lieferantenbewertung und<br />

Kontrolle von einzelnen Lieferanten oder Lieferantengruppen durchzuführen.<br />

Wichtig ist dabei, dass es objektive, an die Bedeutung der<br />

Ware angepasste, Beurteilungskriterien gibt. Außerdem sollte entsprechend<br />

der Gefahrenklasse der Kontrollrhythmus vorgegeben werden.<br />

Hierbei sind saisonale Besonderheiten zu berücksichtigen (z. B. Pestizide<br />

bei frühen Gemüsesorten etc.)<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Lieferantenbewertung<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 15


II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Verpackungsmaterial<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 8<br />

„Basierend auf einer <strong>Gefahrenanalyse</strong> verifiziert das Unternehmen<br />

die Tauglichkeit des Verpackungsmaterials für seinen speziellen<br />

Anwendungsfall.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 4.5 Produktverpackung, 4.5.5)<br />

Verpackungsmaterial spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Erhaltung<br />

der Qualität Ihrer Produkte geht. Deshalb werden Sie die Lieferanten<br />

entsprechend überwachen, um sicher zu sein, dass die gelieferte<br />

Ware Ihre Anforderungen entspricht. In dieser <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

wird davon abweichend die Frage gestellt, in wieweit ist das verwendete<br />

Verpackungsmaterial in der Lage, die Qualität Ihres Produktes zu<br />

erhalten oder gar das Produkt zu beeinflussen.<br />

Sie müssen hinterfragen, ist das Verpackungsmaterial in der Lage<br />

Veränderungen/Verderb des Produkts – bis zum gewünschten Haltbarkeitsdatum<br />

– zu verhindern. Hierzu müssen Sie alle Aspekte, die einen<br />

Verderb auslösen können, wie z. B. Sauerstoff, Licht, mechanische<br />

Belastungen, Temperatur etc. auflisten und Ihr Verpackungsmaterial in<br />

Hinsicht auf diese Einflussgrößen beurteilen.<br />

Ein ebenfalls entscheidende Frage ist, können Bestandteile aus dem<br />

Verpackungsmaterial in das Produkt gelangen (z. B. bei Kunststoffverpackungen<br />

Migration von Weichmachern), gibt es eine Reaktion<br />

zwischen dem Verpackungsmaterial und dem Produkt (z. B. bei Metallverpackungen<br />

Oxidation ausgelöst durch Metallionen) oder kann<br />

das Verpackungsmaterial unter ungünstigen Umständen Ihr Produkt<br />

beeinträchtigen (z. B. Kartonagen Sch<strong>im</strong>melbildung durch Sporen <strong>im</strong><br />

Verpackungsmaterial).<br />

Wenn Sie entsprechend Ihrem Verpackungsmaterial potentielle Gefahren<br />

erkannt haben, müssen Sie die Tauglichkeit beurteilen. Diese Beurteilung<br />

können Sie teilweise selbst durchführen z. B. durch sensorische<br />

Tests, es empfiehlt sich aber, sich auf jeden Fall durch<br />

mikrobiologische und chemische Untersuchungen Gewissheit zu verschaffen.<br />

Zu dem in Ihrer Analyse als Richtwerte für eine Tauglichkeit erkannten<br />

Parameter fordern Sie dann unabhängige Nachweise/Testberichte<br />

von Lieferanten.<br />

16 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03


© Behr's Verlag, Hamburg<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 9<br />

„Eine Lagerhaltung <strong>im</strong> Freien ist auf ein Min<strong>im</strong>um beschränkt.<br />

Sofern Ware <strong>im</strong> Freien gelagert wird, wird <strong>im</strong> Rahmen einer <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

sichergestellt, dass keine Kontaminierung und<br />

Qualitätsbeeinträchtigung stattfindet.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 4.6.2 Außengelände, 4.6.2.3)<br />

Lagerhaltung <strong>im</strong> Freien ist nur in best<strong>im</strong>mten Branchen und Situationen<br />

möglich und auch sinnvoll. Hierzu zählen in z. B. die Verpacker<br />

von Feldfrüchten, die in der Ernte die Anliefermengen nicht sofort<br />

verarbeiten können und somit auf eine kurzzeitige Lagerhaltung <strong>im</strong><br />

Freien nicht verzichten können. Eine zweite Möglichkeit, bei der eine<br />

Lagehaltung <strong>im</strong> Freien unter Umständen zu akzeptieren ist, ist die<br />

Lagerung von Umverpackungen wie z. B. Paletten oder Kunststoffwannen<br />

in Branchen die starke saisonale Mengenschwankungen haben<br />

und somit in den schwächeren Zeiten Verpackungsmaterial lagern<br />

müssen, welches sich nicht <strong>im</strong> Umlauf befindet.<br />

Die Gefahren, die in beiden Fällen auftreten können, betreffen die –<br />

bei Verpackungsmaterial indirekte – Kontamination Ihres Produktes.<br />

Dies kann z. B. durch Witterungseinflüsse, Kot, Temperaturschwankungen<br />

oder Schädlinge geschehen.<br />

Zur Beurteilung der Gefahren müssen Sie nun die Zeitdauer der Lagerung<br />

außerhalb, den Lagerungsort und nachfolgende Prozessschritte<br />

betrachten. Hieraus resultiert in der Regel, dass wenn Sie außerhalb<br />

lagern, eine Kontamination der Lagerware sehr wahrscheinlich ist bei<br />

einer in der Regel mittleren Schwere der Auswirkung.<br />

Daraus resultiert dann, dass Sie auf jeden Fall Routinemaßnahmen<br />

einführen müssen, um diese Gefahren zu beherrschen. Solche Maßnahmen<br />

können sein, das Sortieren von Rohwaren oder das Aussortieren<br />

und Waschen von Verpackungsmaterial vor der weiteren Verwendung.<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Lagerhaltung <strong>im</strong> Freien<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 17


II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Luft<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 10<br />

„Der Gebrauch von Luft in der Produktion verhindert die Kontamination<br />

und basiert auf einer prozess- und produktorientierten<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong>.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 4.6.4 Gebäude und bauliche Gegebenheiten,<br />

4.6.4.8.3)<br />

Überall dort, wo Luft in der Produktion eingesetzt wird, sei es in Verpackungsmaschinen<br />

oder <strong>im</strong> Bereich der Werkstatt zum Ausblasen<br />

von Geräten bei der Reparatur, müssen Sie damit rechnen, dass mit<br />

der Luft unerwünschte Partikel übertragen werden können. Diese<br />

Partikel können sowohl Ke<strong>im</strong>e als auch Öl von den Kompressoren<br />

oder Wasser (Feuchtigkeit) aus der Luft selbst sein.<br />

Sie müssen nun beurteilen, in wieweit diese Partikel Ihre Ware beschädigen<br />

können. Hierbei kommt es wieder auf die Art Ihres Produktes<br />

an, Prinzipiell ist aber die Übertragung von Ke<strong>im</strong>en oder chemischen<br />

Bestandteilen zu verhindern,<br />

Als Erstes müssen Sie die Stellen <strong>im</strong> Prozess best<strong>im</strong>men, an denen es<br />

zu einer Kontamination durch das Medium Luft kommen kann. Wenn<br />

die Verunreinigungen indirekt über Oberflächen übertragen werden<br />

können, müssen Sie angemessene Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen<br />

festlegen. Bei Luft, die mit dem Produkt selbst in Kontakt<br />

kommt, muss durch aufwendige Filter- und Absorptionssystem verhindert<br />

werden, dass unerwünschte Partikel oder Ke<strong>im</strong>e auf Ihr Produkt<br />

gelangen können.<br />

18 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03


© Behr's Verlag, Hamburg<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. <strong>11</strong><br />

„Reinigungs- und Desinfektionspläne, auf Basis einer <strong>Gefahrenanalyse</strong>,<br />

liegen vor.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 4.7 Bewirtschaften und Hygiene, 4.7.1)<br />

Die prinzipielle Gefahr für jedes Lebensmittel ist die Kontamination<br />

durch verunreinigte Arbeitsflächen und Hilfsmittel. Hierbei können<br />

sowohl mikrobiologische als auch chemische und physikalische Einwirkungen<br />

Ihr Produkt gefährden.<br />

Deshalb müssen Sie beurteilen, an welcher Stelle <strong>im</strong> Unternehmen die<br />

Belastung mit welchen Kontaminanten zu erwarten ist. Auch hier ist<br />

wieder eine starke Abhängigkeit von Ihrem Produkt zu erwarten, da<br />

der oben schon erwähnte Kartoffelabpacker garantiert andere Anforderungen<br />

stellen wird als der Produzent von Speiseeis.<br />

In der Regel tauchen <strong>im</strong>mer mehrere Gefahrenquellen gleichzeitig auf,<br />

sodass Ihr Reinigungsreg<strong>im</strong>e so ausgerichtet sein muss, dass alle<br />

Oberflächen und Werkzeuge nach dem Reinigungsvorgang möglichst<br />

ohne Belastung sind. Besonders zu berücksichtigen sind hierbei Oberflächen,<br />

die sowohl mit Fett als auch mit Eiweiß in Berührung kommen.<br />

Als nächstes müssen Sie die verschiedenen Reinigungsstrategien beurteilen<br />

und festlegen in welchen Abständen mit welchen Reinigungsmittel<br />

und/oder Desinfektionsmittel behandelt werden muss.<br />

Diese Entscheidungen erfordern großes Fachwissen um die Wirksamkeit<br />

der Produkte und den opt<strong>im</strong>alen Einsatz, da hier auch die Oberflächen<br />

als solche und die Reaktionen der Materialien mit den Reinigungsagenzien<br />

beachtet werden müssen. Wenn Sie z. B. mit einem<br />

starken alkalischen Reiniger Aluminiumoberflächen behandeln (z. B.<br />

Rauchspieße in der Fleischwarenindustrie), da mit diesem Reinigungsmittel<br />

die Verschmutzung am leichtesten zu entfernen ist, wird<br />

das gute Reinigungsergebnis nicht von langer Dauer sein, da der Reiniger<br />

die Oberfläche angreift und somit eine raue Oberflächenstruktur<br />

erzeugt. Diese ist dann in der Folge viel schwieriger zu reinigen. Genauso<br />

muss man die Reinigungstemperaturen betrachten, da die Reinigungsmittel<br />

unterschiedliche Tenside enthalten, die bei verschiedenen<br />

Temperaturen ihr Reaktionsopt<strong>im</strong>um haben.<br />

Eine weitere Überlegung ist, ob sich direkt an die Reinigung eine<br />

Desinfektion anschließen soll oder ob erst kurz vor dem Gebrauch<br />

desinfiziert werden muss. Für Zwischendesinfektionen ist darauf zu<br />

achten, dass z. B. ein Desinfektionsmittel eingesetzt wird, bei dem<br />

nicht nachgespült werden muss.<br />

In den meisten Fällen wird es sinnvoll sein, sich hier Angebote von<br />

spezialisierten Dienstleistern zu besorgen und eine Probereinigung<br />

durchführen zu lassen. Die Probereinigung sollte natürlich entspre-<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Reinigungs- und Desinfektionspläne<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 19


II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

chend den vorher abgest<strong>im</strong>mten Reinigungsschritten, die dann <strong>im</strong><br />

R&D Plan fixiert werden, durchgeführt werden. Anschließend müssen<br />

Sie das Ergebnis sowohl optisch als auch mit Abklatschtests bewerten,<br />

um dann zu einer entsprechenden Entscheidung kommen zu können.<br />

20 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03


© Behr's Verlag, Hamburg<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 12<br />

„Unter Berücksichtigung der <strong>Gefahrenanalyse</strong> wird die Wirksamkeit<br />

der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach einem<br />

festgelegten Stichprobenplan durch geeignete Verfahren<br />

überprüft und ausgewertet.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 4.7 Bewirtschaften und Hygiene, 4.7.3)<br />

Die Gefahr ist die gleiche wie bei der <strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. <strong>11</strong>, die<br />

Kontamination Ihrer Produkte durch Oberflächen und Maschinen. Im<br />

Gegensatz zur vorangegangenen Betrachtung gehen Sie hier aber von<br />

gereinigten Oberflächen aus. Entsprechend der Anfälligkeit Ihres Produktes<br />

müssen Sie festlegen, wie der Reinigungserfolg geprüft werden<br />

soll.<br />

Die Auswirkungen dieser Gefahren sind besonders bei mikrobiologisch<br />

anfälligen Produkten gegeben, da Sie eine Ke<strong>im</strong>belastung mit<br />

bloßem Auge nicht erkennen können. Deshalb müssen Sie je nach<br />

Grad der Empfindlichkeit (Feuchte, Lagertemperatur, eiweißhaltig…)<br />

und der Exposition unterschiedliche Kontrollmechanismen und<br />

Rhythmen festlegen.<br />

Für ein unempfindliches Produkt wie unbehandeltes Obst und Gemüse<br />

kann es ausreichen, die Sauberkeit nach der Trockenreinigung visuell<br />

zu prüfen und nur in best<strong>im</strong>mten Zeitabständen eine Nassreinigung<br />

und Desinfektion durchzuführen, die dann <strong>im</strong> Ergebnis durch Abklatschtests<br />

überprüft wird. Bei empfindlicheren Produkten sollten Sie<br />

in best<strong>im</strong>mten Abständen an definierten Stellen Abklatschtests nehmen,<br />

um hier eine Entwicklung der Belastung über einen best<strong>im</strong>mten<br />

Zeitraum auswerten zu können. Bei ganz kritischen Produkten empfiehlt<br />

es sich, die mikrobiologische Reinheit vor Produktionsbeginn<br />

mittels Schnellmethoden wie z. B. Lumineszenzmethoden sicherzustellen.<br />

Allerdings müssen Sie sich bewusst sein, dass diese Methoden<br />

nur dann eine verlässliche Aussage liefern, wenn sie unter Ihren Betriebsbedingung<br />

kalibriert worden sind. Außerdem können Sie natürlich<br />

nicht zwischen einer Ke<strong>im</strong>belastung und einer organischen Verschmutzung<br />

unterscheiden. Dies ist allerdings für die Reinigungskontrolle<br />

nicht relevant, da Sie ja jede Art der Verunreinigung ausschließen<br />

müssen.<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Wirksamkeit der Reinigungs-<br />

und Desinfektionsmaßnahmen<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 21


II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Fremdkörper<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 13<br />

„Auf Grundlage einer <strong>Gefahrenanalyse</strong> werden potentielle<br />

Fremdkörperquellen identifiziert.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 4.9 Risiko von Fremdkörpern, Metall, Glasbruch<br />

und Holz, 4.9.1)<br />

Fremdkörper in Lebensmitteln spielen in Bezug auf die Qualität Ihres<br />

Produktes eine besondere Rolle. Dies kommt daher, dass bei Vorhandensein<br />

von Fremdkörpern der Kunde in der Regel Ekel gegenüber<br />

der Ware verspürt und diese in Zukunft sicher meidet. Zusätzlich kann<br />

es auch noch zu Verletzungen des Kunden kommen. Deshalb entsteht<br />

ein Großteil der Rückrufaktionen durch das potenzielle Vorhandensein<br />

von Fremdkörpern in einer Produktcharge.<br />

Um diese Problematik zu beherrschen, müssen als erstes die Fremdkörperquellen<br />

ermittelt werden. Hierzu sollten Sie den gesamten Produktionsprozess<br />

durchleuchten und jedwede Eintragsmöglichkeit auflisten.<br />

Als Gefahrenquellen kommen dabei z. B. Holzpaletten, Hilfsmittel<br />

(Gärkörbe, E-Wannen), Maschinenteile, Verpackungsmaterial<br />

des Rohstoffes oder biologische Fremdkörper wie Schnecken am Salat<br />

etc. in Betracht.<br />

Als nächstes muss nun die Wahrscheinlichkeit des Eintrags ermittelt<br />

werden. Hierbei ist es sinnvoll, sich ein Bild über den Verschleiß von<br />

Maschinen oder Hilfsmitteln zu machen.<br />

Eine Auflistung dieser Expositionsstellen gibt Ihnen dann die Möglichkeit,<br />

Ihren Prozess zu verändern oder aber entsprechende Detektionsmöglichkeiten<br />

einzusetzen (siehe <strong>Gefahrenanalyse</strong>15)<br />

22 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03


© Behr's Verlag, Hamburg<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 14<br />

Ergibt die <strong>Gefahrenanalyse</strong> keine Einwände für die Verwendung<br />

von Holz, ist dieses in einem intakten und sauberen Zustand.<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 4.9 Risiko von Fremdkörpern, Metall, Glasbruch<br />

und Holz, 4.9.3)<br />

In manchen Branchen ist die Verwendung von Holz nicht zu vermeiden,<br />

sodass über die <strong>Gefahrenanalyse</strong> ein Ausschluss nicht sinnvoll<br />

erscheint. Dies kann zum Einen durch die Kundenerwartung (Holzkiste<br />

als Verpackung für Äpfel) oder durch die Produkteigenschaften (Verwendung<br />

von Gärkörben oder Holzbrettern in der Backwarenherstellung)<br />

verursacht sein. Zum Anderen gibt es auch direkte Kundenabsprachen,<br />

wie z. B. die Verwendung von Holzpaletten. Um in diesen<br />

Fällen die Gefahr möglichst klein zu halten, muss sichergestellt werden,<br />

dass nur intakte Materialien zum Einsatz kommen.<br />

Die Gefahr die von Holz ausgeht ist vor allem, dass Splitter in das<br />

Produkt gelangen können. Die entsprechende Wahrscheinlichkeit und<br />

auch die Schwere der Auswirkung (Verletzung des Kunden) ist durchaus<br />

als Mittel einzustufen, sodass hier vor allem präventive Maßnahmen<br />

eingeführt werden sollten.<br />

Die Beherrschung hängt also davon ab, inwieweit sich die Gebrauchsfähigkeit<br />

überwachen lässt. Die kann z. B. durch Aussortieren von<br />

Holzpaletten vor der Verwendung oder aber durch regelmäßige Betriebsrundgänge<br />

mit einer Fremdkörperliste geschehen. Vor allem aber<br />

ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter regelmäßig über das Vorhandensein<br />

dieser Gefahren geschult werden und dazu angehalten werden,<br />

beschädigte Materialien sofort auszusortieren.<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Holz<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 23


II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Detektorgeräte<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 15<br />

„Der Bedarf an Detektorgeräten für Metalle und Fremdkörper ist<br />

auf Basis einer <strong>Gefahrenanalyse</strong> ermittelt.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 4.9 Risiko von Fremdkörpern, Metall, Glasbruch<br />

und Holz, 4.9.4)<br />

Eine weitere Möglichkeit der Beherrschung von Gefahren durch<br />

Fremdkörper besteht in dem Einsatz von Detektorgeräten. Hier gibt es<br />

unterschiedliche Technologien, die zu Einsatz kommen können. Am<br />

bekanntesten ist der sogenannte Metalldetektor (magnetisch oder induktiv),<br />

mit dem man in Abhängigkeit von der Schichtdicke und der<br />

Konsistenz des Produktes, kleinste metallische Fremdkörper entdecken<br />

und aussondern kann.<br />

Handelt es sich bei der erkannten Gefahr um nicht metallische Fremdkörper,<br />

kann man unterschiedliche Methoden zum Einsatz bringen.<br />

Zum einen sei hier die Röntgendetektion genannt. Ihr Einsatz ermöglicht<br />

es, verpackte und unverpackte Produkte auf verschiedene Verunreinigungen<br />

wie Glas-, Metall-, Stein- oder sonstige Partikel innerhalb<br />

ihres Produktionsprozesses zu kontrollieren und kontaminierte Produkte<br />

auszuschleusen.<br />

Eine weitere Methode sind Kamera- oder Lasersysteme, die durch<br />

Vergleich von Objekten eine Erkennung und Aussortierung von<br />

Fremdkörpern ermöglichen.<br />

Ob eine Detektionsmethode für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und<br />

damit zu einer höheren Produktsicherheit führt, hängt von Faktoren<br />

wie der Konsistenz Ihres Produktes, der Prozessführung und natürlich<br />

der Art des zu erwartenden Fremdkörpers ab. Es ist nicht sinnvoll<br />

einen Metalldetektor einzusetzen, wenn Ihre <strong>Gefahrenanalyse</strong> (siehe<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> 13) ergeben hat, dass der Eintrag von Metall in das<br />

Produkt als gering einzuschätzen ist, dafür aber eine größere Gefahr<br />

durch Holz, Kunststoff oder auch Glas besteht. Außerdem muss gegeben<br />

sein, dass die Detektionssysteme möglichst nah am Endprodukt<br />

eingesetzt werden können, idealerweise wenn sich das Produkt schon<br />

in seiner Verpackung befindet.<br />

24 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03


© Behr's Verlag, Hamburg<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 16<br />

„In allen Bereichen, wo auf Basis einer <strong>Gefahrenanalyse</strong> Produktkontaminationen<br />

möglich sind, wird die Anwesenheit von Glas<br />

ausgeschlossen.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 4.9 Risiko von Fremdkörpern, Metall, Glasbruch<br />

und Holz, 4.9.9)<br />

In dieser Anforderung werden Sie aufgefordert alle Gefahrenstellen in<br />

Ihrem Prozess zu lokalisieren, an denen es zu einem Eintrag von<br />

Fremdkörpern in das Produkt kommen kann. Hierzu müssen Sie Ihren<br />

Prozess auf eventuelle „offene Stellen“ durchleuchten. Offene Stellen<br />

sind prinzipiell gegeben, sobald Rohprodukte, Zwischenprodukte oder<br />

Ihr Endprodukt frei zugänglich – also nicht durch einen geschlossenen<br />

Produktionsprozess geschützt – sind. Solche Stellen können der Wareneingang<br />

sein, wenn Ihre Rohware in offenen Behältnissen wie<br />

Körben, Schütten oder Wanne angeliefert wird. Im Unterschied dazu<br />

ist eine Anlieferung <strong>im</strong> geschlossenen Container sicherer, da dann bis<br />

zum Öffnen kein Eintrag stattfinden kann. Jeder Verarbeitungsschritt,<br />

bei dem „Hand“ an Ihre Ware gelegt wird, ist eine offene Stelle und<br />

damit ein potenzieller Eintragsort.<br />

Diese Stellen müssen nun bewertet werden, inwieweit hier ein Fremdkörpereintrag<br />

zu befürchten ist. Um den Eintrag von Glas, das <strong>im</strong><br />

Produkt sehr schwer zu detektieren ist, auszuschließen, schreibt der<br />

Standard vor, dass an solchen Orten die Verwendung von Glas ausgeschlossen<br />

ist.<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Kontaminationen<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 25


II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Glasbruch<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 17<br />

„Glasbruch wird generell aufgezeichnet. Ausnahmen werden in<br />

der <strong>Gefahrenanalyse</strong> begründet.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 4.9 Risiko von Fremdkörpern, Metall, Glasbruch<br />

und Holz, 4.9.12)<br />

Da Glas in einer Produktion niemals gänzlich vermieden werden kann,<br />

müssen Sie ein Glasregister einführen, in dem alle splitterbaren Materialien<br />

aufzuführen sind. In dieser Liste sollten sich alle Leuchten,<br />

Fenster, Abdeckungen etc. befinden.<br />

Der Sinn dieser Liste ist, dass Sie bei Ihren routinemäßigen Betriebsrundgängen<br />

kontrollieren können, ob alle dort aufgeführten Gegenstände<br />

noch intakt sind.<br />

Die <strong>Gefahrenanalyse</strong> gibt Ihnen hier die Möglichkeit, Fremdkörperquellen<br />

die wenig exponiert sind, aus dieser häufigen Kontrolle auszuschließen.<br />

Allerdings müssen Sie dann begründen, warum Sie die<br />

Bruchgefahr für best<strong>im</strong>mte Glasteile als so gering einstufen, dass hier<br />

eine Überwachung in geringerem Umfang stattfinden kann.<br />

Ein Beispiel hierfür können Lampen sein, die sich zum einen nicht<br />

direkt in der Nähe von offenen Produkten befinden und zum anderen<br />

so angebracht sind, dass man sie z. B. mit Flurförderfahrzeugen oder<br />

sonstigen Werkzeugen nicht beschädigen kann. Da in diesem Fall<br />

keine erhöhte Bruchgefahr angenommen werden muss und andererseits<br />

auch keine direkte Gefährdung des Produktes besteht, könnten<br />

solche Lampen aus der Routinekontrolle herausgenommen werden<br />

und müssten dann nur noch stichprobenhaft geprüft werden.<br />

26 Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03


© Behr's Verlag, Hamburg<br />

<strong>Gefahrenanalyse</strong> Nr. 18<br />

„Basierend auf einer <strong>Gefahrenanalyse</strong> sind <strong>im</strong> Umgang mit Verpackungsglas<br />

oder anderen Glasbehältern während des Produktionsprozesses<br />

präventive Maßnahmen umgesetzt.“<br />

(<strong>IFS</strong> 5 Kapitel 4.9 Risiko von Fremdkörpern, Metall, Glasbruch<br />

und Holz, 4.9.14)<br />

Ein viel schwierigeres Thema ist der Umgang mit Verpackungsglas.<br />

Aufgrund der Eigenschaften Ihres Produktes, des Kundenwunsches<br />

oder anderer Vorgaben müssen Sie Glas als Verpackungsmaterial wählen.<br />

Dies bedeutet, dass Sie Glasbruch nicht von vorneherein ausschließen<br />

können. Um die Gefährdung des Verbrauchers zu min<strong>im</strong>ieren,<br />

müssen Sie nun alle Prozessstufen aufzeigen, wo es zu Glasbruch<br />

kommen kann. Dies beinhaltet den Wareneingang des Verpackungsmaterials<br />

über die Lagerung bis hin zur Befüllung.<br />

Wenn Sie alle Stellen, an den das Glas beschädigt werden kann, lokalisiert<br />

haben, müssen Sie ermitteln, wie groß die Wahrscheinlichkeit<br />

ist. Besondere Sorgfalt müssen Sie anwenden, wenn Sie Verpackungsmaterialien<br />

aus Glas wiederverwenden (Leihflaschen), da Sie<br />

nicht davon ausgehen dürfen, dass diese Flaschen in der Regel ohne<br />

Beschädigung angeliefert werden.<br />

Entsprechend der Bruchwahrscheinlichkeit, müssen Sie nun Maßnahmen<br />

einführen, um zu Vermeiden, dass entweder defektes Glas verwandt<br />

wird, oder dass durch Glasbruch das Produkt womöglich an<br />

anderer Stelle kontaminiert wird.<br />

II.<strong>11</strong> <strong>Gefahrenanalyse</strong><br />

<strong>11</strong>.1 <strong>Gefahrenanalyse</strong> <strong>im</strong> <strong>IFS</strong> 5<br />

Verpackungsglas<br />

Ihr <strong>IFS</strong>-Begleiter 09 04 03 27

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