1995 - 2005 - Siedlung Eichkamp
1995 - 2005 - Siedlung Eichkamp 1995 - 2005 - Siedlung Eichkamp
Zweck des Vereins sind Kultur- und Heimatpflege. Dazu führt der Verein selbst Veranstaltungen durch und gibt Veröffentlichungen heraus, z.B. zur Geschichte Eichkamps. Außerdem führt er dazu Exkursionen, vor allem in Berlin und im weiteren Umfeld durch. Der Verein fördert den Besuch von kulturellen Veranstaltungen und Kunstausstellungen durch Organisation von Führungen mit anschließender Diskussion. Der Verein berät seine Mitglieder in Fragen des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes. Der Verein arbeitet mit anderen gemeinnützigen und/oder kirschlichen Einrichtungen zur Verfolgung seiner Zwecke zusammen. Der Verein íst selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden und auch keíne sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. § 13 Abs. 3 und 5: Wird die Mehrheit in der ersten zu diesem Zweck einberufenen Versammlung nicht erreicht, kann eine nach 4 Wochen einzuberufende Versammlung mit 2/3 der anwesenden Mitglieder endgültig entscheiden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, das es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. Geltende Satzung § 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins sind Beratung und Betreuung der Einwohner und Freunde Eichkamps auf überparteilicher und nicht konfessioneller Grundlage. Zur Erfüllung seiner Aufgaben soll der Verein vor allem a) den Zusammenschluß aller an der Entwicklung Eichkamps Interessierter erhalten und fördern b) nachbarschaftliche Hilfe und Beziehungen der Einwohner und Freunde Eichkamps sowie weitere dem Gemeinsinn dienende Initiativen fördern c) sich für die Erhaltung des Ortsbildes und des Charakters der Siedlung Eichkamp einsetzen d) kulturelle und geschichtliche Veranstaltungen, auch heimatbezogene, durchführen e) für die Betreuung und Beratung der Mitglieder Sorge tragen, Kontakte zu Behörden und sonstigen Institutionen in Angelegenheiten, die Ziele des Vereins und die Mitglieder betreffend, fördern und herstellen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Finanzielle Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. § 13 Abs. 3 und 5 Diese Mitgliederversammlung muß gleichzeitig über die Verwendung des bei Auflösung vorhandenen Vermögens nach Ablösung aller Verbindlichkeiten entscheiden. Das Vermögen darf nur gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. MITTEILUNGSBLATT FÜR DIE SIEDLUNG EICHKAMP IM JUNI 2002 Liebe Eichkamperinnen, liebe Eichkamper, jetzt wird‘s bunt, denn es soll immer wieder vorkommen, daß unsere Mitteilungsblätter nicht wahrgenommen werden zwischen den vielen Reklamesendungen, mit denen Ihre Briefkästen vollgestopft werden und Sie so Informationen versäumen. Deshalb versuchen wir es nun mit farbigem Papier. Von der Mitgliederversammlung, die am 9. April stattfand, ist zu berichten, daß es um die von uns beabsichtigte Satzungsänderung eine lange, ausführliche und kontroverse Diskussion gegeben hat. Im Ergebnis wurde mit großer Mehrheit entschieden, auf die Satzungsänderung zu verzichten. Hintergrund ist die – vom zuständigen Finanzamt mehr oder weniger vorgeschriebene - Formulierung, daß das Vermögen des Vereins bei Verlust der Gemeinnützigkeit an das Bezirksamt fällt. Und da der Staat bekanntermaßen kein Geld hat, ist er versucht, steuersparende Gemeinnützigkeiten schnell abzuerkennen. (Das Lied von Wolfgang Müller, früh verunglücktem Partner von Wolfgang Neuß: „Armer Staaat bittet um ´ne milde Gaabe“ ist heute also aktueller denn je!). Unsere Reserven, die wir trotz unserer vielfältigen Angebote erfreulicherweise noch immer haben, wie bei der Mitgliederversammlung von der Kassenwartin vorgetragen, und mit denen wir die Angebote des Siedlervereins finanzieren, sollen schließlich Eichkamp und seinen Bewohnern zugute kommen. Also bleibt zunächst alles wie bisher. Weil ich gerade beim Geld bin: an manchen Stellen gibt es noch immer zu viel, wie sich an der nun leider vollzogenen Umbennung der Bahnhöfe Eichkamp und Witzleben zeigt, die 80.000 DM gekostet haben soll. Alle Apelle und Einsprüche haben nichts genützt, auch eine einstimmige Ablehnung der Änderung durch die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg- Wilmersdorf im Frühjahr 2002 wurde nicht berücksichtigt. Allerdings kam sie zu spät, denn inzwischen wissen wir, daß klamm heimlich an der Öffentlichkeit vorbei bereits im Oktober die Zustimmung von Senator Strieder gegeben wurde – soll man Politikern noch glauben, die vorgeben, die „Bürgernähe“ fördern zu wollen Die Umbenennung ist im übrigen auch völlig unsinnig, denn wie viele Messebesucher wissen eigentlich, wo Norden und wo Süden ist – es werden in Zukunft mehr in die Irre laufen als bisher. Vielleicht finden wir noch Mittel und Wege, für die Rückbenennung zu sorgen, schließlich hieß auch der Kaiserdamm nur kurze Zeit Konrad-Adenauer –Damm. Wie auch immer geschichtslose Politiker und Messe-Manager die Bahnhöfe nennen – wir treffen uns nach wie vor jeden Freitag zwischen 14 und 18 Uhr am kleinen Markt vor dem Bahnhof Eichkamp. Dort gibt es jetzt Obst und Gemüse, Molkereiprodukte, Fleichwaren und Fisch. Und dabei trifft man sich, hält ein Schwätzchen, trinkt ein Bier und erfährt wieder allerlei aus der Nachbarschaft. Denken Sie also bei Ihrer Wochen-Einkaufs-Planung daran und helfen Sie durch Ihren Einkauf mit, diese gemeinschaftsfördernde Einrichtung zu erhalten und weiter wachsen zu lassen. Bevor Sie in die Ferien fahren, möchte ich Ihnen noch einige Termine für die Zeit danach nennen. Als häufiger Nutznießer des Gemeindehauses der evangelischen Kirchengemeinde hat sich der Siedlerverein schon oft tatkräftig am Erhalt des Hauses beteiligt. Nun wollen wir uns einmal um den Garten am
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Zweck des Vereins sind Kultur- und Heimatpflege. Dazu führt der Verein selbst Veranstaltungen durch und gibt<br />
Veröffentlichungen heraus, z.B. zur Geschichte <strong>Eichkamp</strong>s. Außerdem führt er dazu Exkursionen, vor allem in<br />
Berlin und im weiteren Umfeld durch.<br />
Der Verein fördert den Besuch von kulturellen Veranstaltungen und Kunstausstellungen durch Organisation<br />
von Führungen mit anschließender Diskussion.<br />
Der Verein berät seine Mitglieder in Fragen des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes. Der Verein<br />
arbeitet mit anderen gemeinnützigen und/oder kirschlichen Einrichtungen zur Verfolgung seiner Zwecke<br />
zusammen.<br />
Der Verein íst selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins<br />
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen<br />
aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd<br />
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden und auch keíne sonstigen<br />
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.<br />
§ 13 Abs. 3 und 5:<br />
Wird die Mehrheit in der ersten zu diesem Zweck einberufenen Versammlung nicht erreicht, kann eine nach 4<br />
Wochen einzuberufende Versammlung mit 2/3 der anwesenden Mitglieder endgültig entscheiden.<br />
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das<br />
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, das es unmittelbar und ausschließlich für<br />
steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.<br />
Geltende Satzung<br />
§ 2 Zweck des Vereins<br />
Zweck des Vereins sind Beratung und Betreuung der Einwohner und Freunde <strong>Eichkamp</strong>s auf überparteilicher<br />
und nicht konfessioneller Grundlage. Zur Erfüllung seiner Aufgaben soll der Verein vor allem<br />
a) den Zusammenschluß aller an der Entwicklung <strong>Eichkamp</strong>s Interessierter erhalten und fördern<br />
b) nachbarschaftliche Hilfe und Beziehungen der Einwohner und Freunde <strong>Eichkamp</strong>s sowie weitere dem<br />
Gemeinsinn dienende Initiativen fördern<br />
c) sich für die Erhaltung des Ortsbildes und des Charakters der <strong>Siedlung</strong> <strong>Eichkamp</strong> einsetzen<br />
d) kulturelle und geschichtliche Veranstaltungen, auch heimatbezogene, durchführen<br />
e) für die Betreuung und Beratung der Mitglieder Sorge tragen, Kontakte zu Behörden und sonstigen<br />
Institutionen in Angelegenheiten, die Ziele des Vereins und die Mitglieder betreffend, fördern und<br />
herstellen.<br />
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der<br />
Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb<br />
ausgerichtet.<br />
Finanzielle Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.<br />
Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch<br />
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des<br />
Vereins erhalten.<br />
§ 13 Abs. 3 und 5<br />
Diese Mitgliederversammlung muß gleichzeitig über die Verwendung des bei Auflösung vorhandenen<br />
Vermögens nach Ablösung aller Verbindlichkeiten entscheiden. Das Vermögen darf nur gemeinnützigen<br />
Zwecken zugeführt werden.