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1995 - 2005 - Siedlung Eichkamp

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Bei der jetzt vom Bezirksamt schon vorgenommenen Festlegung auf die veränderte Trasse bleibt in der<br />

Bürgerbeteiligung nur noch Raum für Feinretuschen; eine gerechte Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 6 BauGB<br />

ist nicht mehr zu erwarten - ein Defizit, das die Nichtigkeit des B-Planes VII-220 zur Folge haben muß.<br />

2. Zu den im Rahmen dieser Problematik entstehenden Konfliktbereichen und den sich daraus ergebenden<br />

Forderungen nehme ich im einzelnen Stellung:<br />

a) Die Verkehrsbelange werden falsch dargestellt und gewichtet und bewußt ungelöst gelassen. Offensichtlich<br />

falsch ist die behauptete Anzahl von nur 275 wegfallenden Stellplätzen. Tatsächlich ist die Zahl höher. Nicht<br />

nachvollziehbar ist auch die Behauptung, die Erweiterung des Messegeländes würde keine wesentliche<br />

Erhöhung der Besucherzahlen zur Folge haben - schließlich müssen sich die 2 Milliarden DM für die im<br />

Endausbau 60.000 qm mehr Ausstellungsflächen über Einnahmen bezahlt machen, also mehr Aussteller und<br />

Besucher "anlocken". Mehr ein frommer Wunsch als Realität dürfte auch die Hoffnung sein, die Bewältigung<br />

der künftigen Verkehrsströme sei mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu schaffen. Bereits jetzt<br />

spüren wir - und das nicht nur zu Messezeiten - die Folgen der Planungssünden durch zugeparkte Ein- und<br />

Ausfahrten und Eingänge, unberechtigt besetzte Behindertenparkplätze u.a., sowie die Gefährdung spielender<br />

Kinder und älterer Menschen durch sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen haltende Fahrer. Die<br />

wenig wirksamen Maßnahmen des Bezirkes in Form des zeitweiligen Aufstellens von Verbotsschildern oder<br />

der Polizei in Form von Verkehrslenkungen stoßen schnell an personelle und finanzielle Grenzen und können<br />

insofern weder hilfreich noch dauerhaft sein und insbesondere kein grundsätzliches Verkehrskonzept ersetzen.<br />

Ich fordere deshalb die Erarbeitung eines schlüssigen Verkehrskonzeptes für das Messegelände und sein<br />

Umfeld einschließlich der <strong>Siedlung</strong> <strong>Eichkamp</strong> mit verstärktem und zeitgleichem Ausbau des ÖPNV und<br />

einer wirksamen Lösung zur Freihaltung der <strong>Siedlung</strong> von Fremd- und Durchfahrverkehr in Form<br />

harter Anwohnerparkregelung.<br />

In diesem Zusammenhang fordere ich auch - für den Fall, daß die Verlegung der Jafféstraße trotz aller<br />

gewichtigen Gegenargumente doch durchgeführt wird -, die Einmündung der Jafféstraße in den<br />

Messedamm nicht rechtwinklig vorzunehmen, sondern mit einer nach Norden gerichteten Kurve<br />

auszuführen, die eine spitzwinklige Anbindung nach <strong>Eichkamp</strong> zur Folge hat. Auf diese Weise wird der<br />

Verkehrsstrom wirksam an der <strong>Siedlung</strong> vorbeigeführt.<br />

b) Die Lärmschutzproblematik ist weitgehend ungelöst geblieben. Weil sich der B-Plan nur auf die<br />

Straßentrasse bezieht, sind alle zusätzlichen und sich verstärkenden Lärmquellen - der Eisenbahnverkehr,<br />

Großveranstaltungen verschiedenster Art, zunehmender Luftverkehr usw - nicht berücksichtigt und ergeben<br />

deshalb ein verzerrtes Bild von der zu erwartenden Lärmbelastung. Die für die Jafféstraße errechneten Werte<br />

liegen bereits nur knapp unterhalb der zulässigen Grenzwerte, so daß deren Überschreitung durch die<br />

Auswirkungen der weiteren Lärmquellen zwangsläufig erfolgt.<br />

Ich fordere deshalb, die geplanten Lärmschutzmaßnahmen auch bis in den Bereich der <strong>Siedlung</strong><br />

<strong>Eichkamp</strong> auszudehnen. Da die Messe GmbH mit den Neubauten die eigentliche Verursacherin der<br />

Lärmbelastung ist, muß sie ggf. zur Finanzierung mit herangezogen werden, was zumutbar sein muß,<br />

weil angesichts der hohen Baukosten für die Neubauten diese Kosten nicht mehr ins Gewicht fallen.<br />

Zu der Forderung nach wirksamem Lärmschutz gehört auch die schon früher geforderte planrechtliche<br />

Sicherung des "Wäldchens" zwischen Waldschulallee und Eisenbahntrasse als Wald gem. § 9 (1)18.b)<br />

mit der Festsetzung als Schutzwald (Immissionsschutzwald).<br />

Mitteilungsblatt für die <strong>Siedlung</strong> <strong>Eichkamp</strong> im August <strong>1995</strong><br />

Liebe <strong>Eichkamp</strong>erinnen, liebe <strong>Eichkamp</strong>er,<br />

der Termin des Straßenfestes rückt unaufhörlich näher und da ist es beruhigend, daß dank des Einsatzes der<br />

Vorbereitungsgruppe das Programm trotz der nun zu Ende gehenden Urlaubszeit „steht“ - ich denke, es wird<br />

wieder ein schönes Fest werden mit Essen und Trinken, Musik und Tanz, mit Kinderspiel, Zauberei, einer<br />

Revue über 75 Jahre <strong>Eichkamp</strong> und einer Ausstellung im Gemeindehaus über die Alte <strong>Eichkamp</strong>-Grundschule,<br />

die nicht verwechselt werden darf mit der Waldschule - Eingeweihte wissen, daß sie am Ende des<br />

Lärchenweges stand, dort, wo heute auch wieder eine Schule vorhanden ist.

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