1995 - 2005 - Siedlung Eichkamp
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9.9.<strong>1995</strong> Straßenfest (75 Jahre <strong>Eichkamp</strong>)<br />
11.11.<strong>1995</strong> 17 Uhr Laternenumzug<br />
Wenn uns oder Ihnen noch etwas anderes einfällt, läßt sich das Angebot sicher noch erweitern, wobei<br />
allerdings das Straßenfest dieses Mal besonders viel Vorbereitungsaufwand erfordern wird.<br />
In der Hoffnung, viele von Ihnen bei den Veranstaltungen zu sehen und zunächst einmal zum Mittun bei dem<br />
Bebauungsplanverfahren anregen zu können, verbleibe ich<br />
mit besten Grüßen<br />
Uwe Neumann<br />
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Name:<br />
Adresse:<br />
Datum:<br />
Bezirksamt Charlottenburg<br />
Stadplanungsamt<br />
Otto-Suhr-Allee 100<br />
10585 Berlin<br />
Betr.: B-Planentwurf VII-220 / Verlegung der Jafféstraße<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
da ich von den Auswirkungen des o.g. Bebauungsplanentwurfes betroffen bin, mache ich im Rahmen der<br />
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB folgende Bedenken und Forderungen geltend:<br />
1. Grundsätzlich sollte auf die Verlegung dieser, auch vom Schwerlastverkehr stark genutzten,<br />
Hauptverkehrsstraße direkt an ein Wohngebiet verzichtet werden.<br />
Die behauptete Notwendigkeit zur Verlegung der Jafféstraße ergibt sich aus der - angeblich wirtschaftlich<br />
erforderlichen - Erweiterung des Messegeländes, für die jedoch kein B-Planverfahren durchgeführt wird. Die<br />
Kennzeichnung des Messegeländes im Baunutzungsplan als "Gebiet mit besonderer Zweckbestimmung" kann<br />
nicht als übergeleitete Bebauungsplanfestsetzung gelten. Die Messeerweiterung entbehrt somit einer<br />
planungsrechtlichen Grundlage. Das hat zur Folge, daß die konfliktträchtigen und nachteiligen Auswirkungen<br />
der Erweiterung auf die Umgebung, also auch auf die <strong>Siedlung</strong> <strong>Eichkamp</strong>, unberücksichtigt bleiben.<br />
Der Geltungsbereich des B-Planes VII-220 mit seiner Beschränkung lediglich auf die neue Trassenführung der<br />
Jafféstraße ist somit zu eng gefaßt. Wir werden "abgespeist" mit der Beteiligung an einer Straßenplanung, zu<br />
der es - aus der Sicht des Bezirksamtes - keine grundlegenden Alternativen mehr gibt, da sie aufgrund bereits<br />
geschaffener Fakten und Sachzwänge (durch die begonnene Messeerweiterung) weder planbar noch<br />
durchführbar wären. Tatsächlich aber überschneidet sich das künftige Ausstellungsgebäude nur so<br />
unwesentlich mit der derzeitigen Jafféstraße, daß es konstruktive Möglichkeiten gibt, beides mit einander zu<br />
vereinbaren, ohne den Ausstellungsbetrieb zu behindern.<br />
Durch die Nichtberücksichtigung der Bauvorhaben auf dem Messegelände bei dem B-Planverfahren werden<br />
auch die Verluste an wertvollen Vegetationsflächen und Baumbeständen auf dem Messegelände und die große<br />
zusätzliche Versiegelung in das Verfahren nicht mit einbezogen, so daß die Eingriffsregelung nach dem<br />
BNatSchG nicht ausreichend behandelt wird. Auch unter diesem Gesichtspunkt erweist sich die Wahl des<br />
Geltungsbereichs als nachteilig und fehlerhaft.