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1995 - 2005 - Siedlung Eichkamp

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9.9.<strong>1995</strong> Straßenfest (75 Jahre <strong>Eichkamp</strong>)<br />

11.11.<strong>1995</strong> 17 Uhr Laternenumzug<br />

Wenn uns oder Ihnen noch etwas anderes einfällt, läßt sich das Angebot sicher noch erweitern, wobei<br />

allerdings das Straßenfest dieses Mal besonders viel Vorbereitungsaufwand erfordern wird.<br />

In der Hoffnung, viele von Ihnen bei den Veranstaltungen zu sehen und zunächst einmal zum Mittun bei dem<br />

Bebauungsplanverfahren anregen zu können, verbleibe ich<br />

mit besten Grüßen<br />

Uwe Neumann<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Name:<br />

Adresse:<br />

Datum:<br />

Bezirksamt Charlottenburg<br />

Stadplanungsamt<br />

Otto-Suhr-Allee 100<br />

10585 Berlin<br />

Betr.: B-Planentwurf VII-220 / Verlegung der Jafféstraße<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

da ich von den Auswirkungen des o.g. Bebauungsplanentwurfes betroffen bin, mache ich im Rahmen der<br />

öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB folgende Bedenken und Forderungen geltend:<br />

1. Grundsätzlich sollte auf die Verlegung dieser, auch vom Schwerlastverkehr stark genutzten,<br />

Hauptverkehrsstraße direkt an ein Wohngebiet verzichtet werden.<br />

Die behauptete Notwendigkeit zur Verlegung der Jafféstraße ergibt sich aus der - angeblich wirtschaftlich<br />

erforderlichen - Erweiterung des Messegeländes, für die jedoch kein B-Planverfahren durchgeführt wird. Die<br />

Kennzeichnung des Messegeländes im Baunutzungsplan als "Gebiet mit besonderer Zweckbestimmung" kann<br />

nicht als übergeleitete Bebauungsplanfestsetzung gelten. Die Messeerweiterung entbehrt somit einer<br />

planungsrechtlichen Grundlage. Das hat zur Folge, daß die konfliktträchtigen und nachteiligen Auswirkungen<br />

der Erweiterung auf die Umgebung, also auch auf die <strong>Siedlung</strong> <strong>Eichkamp</strong>, unberücksichtigt bleiben.<br />

Der Geltungsbereich des B-Planes VII-220 mit seiner Beschränkung lediglich auf die neue Trassenführung der<br />

Jafféstraße ist somit zu eng gefaßt. Wir werden "abgespeist" mit der Beteiligung an einer Straßenplanung, zu<br />

der es - aus der Sicht des Bezirksamtes - keine grundlegenden Alternativen mehr gibt, da sie aufgrund bereits<br />

geschaffener Fakten und Sachzwänge (durch die begonnene Messeerweiterung) weder planbar noch<br />

durchführbar wären. Tatsächlich aber überschneidet sich das künftige Ausstellungsgebäude nur so<br />

unwesentlich mit der derzeitigen Jafféstraße, daß es konstruktive Möglichkeiten gibt, beides mit einander zu<br />

vereinbaren, ohne den Ausstellungsbetrieb zu behindern.<br />

Durch die Nichtberücksichtigung der Bauvorhaben auf dem Messegelände bei dem B-Planverfahren werden<br />

auch die Verluste an wertvollen Vegetationsflächen und Baumbeständen auf dem Messegelände und die große<br />

zusätzliche Versiegelung in das Verfahren nicht mit einbezogen, so daß die Eingriffsregelung nach dem<br />

BNatSchG nicht ausreichend behandelt wird. Auch unter diesem Gesichtspunkt erweist sich die Wahl des<br />

Geltungsbereichs als nachteilig und fehlerhaft.

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