1995 - 2005 - Siedlung Eichkamp
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„Kommunalpolitik“<br />
Wie Sie sicher den Zeitungen entnommen haben, ist das Konzept zur Parkraumbewirtschaftung zu den Akten<br />
gelegt worden. Der vermeintliche Sieg gegen die Bürokratie und den „Abzocker Staat“ ist aber leider auch eine<br />
Niederlage. Denn die z.T. wenig sachlichen Diskussionen um dieses Thema, die sich noch auf das<br />
ursprüngliche, sehr strenge und in sich auch widersprüchliche Konzept beriefen, als dies schon längst nicht<br />
mehr beabsichtigt war, haben dazu geführt, daß nun das Bezirksamt das Interesse verloren hat, an einer<br />
Parkraumregelung zu arbeiten, die dem nördlichen <strong>Eichkamp</strong> bei großen oder sich überschneidenden<br />
Veranstaltungen auf dem Messegelände, im Mommsenstadion und vielleicht wieder der Deutschlandhalle<br />
Entlastung bringen könnte. Und daß in Zukunft jedes Mal die Polizei die Zufahrten nach <strong>Eichkamp</strong> regeln<br />
wird, ist nicht zu erwarten. Allerdings haben Bezirkspolitiker mir gegenüber signalisiert, daß sie durchaus<br />
noch immer bereit sind, über eine sinnvolle, veranstaltungsbezogene Lösung nachzudenken.<br />
Auch ein anderes, die Verkehrssituation in <strong>Eichkamp</strong> und der <strong>Siedlung</strong> Heerstraße betreffendes Projekt, scheint<br />
- zunächst zumindest und für das nördliche <strong>Eichkamp</strong> glücklicherweise - nicht verwirklicht zu werden. Zwar<br />
ist der SCC noch immer an einem neuen Vereinszentrum am Mommsenstadion interessiert und wird dabei vom<br />
Sport-Stadtrat unterstützt, aber bislang sieht die Senatsumweltverwaltung keinen Grund, die<br />
planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür durch eine Flächennutzungsplanänderung zu schaffen - und auch<br />
eine „Korrektur“ wie beim Teufelsberg ist nicht geplant.<br />
Zu diesem Thema werden Sie kürzlich der Presse entnommen haben, daß aufgrund der Klagen der<br />
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und von zwei Anwohnern aus der Umgebung der Zufahrtsstraße zum<br />
Teufelsberg das Verfahren zur Baugenehmigung vom Verwaltungsgericht beanstandet worden ist. Die<br />
Baugenehmigung selbst muß deshalb aber nicht zurückgenommen werden, so daß derzeit noch unklar ist, wie<br />
es weitergeht. Der Siedlerverein <strong>Eichkamp</strong> hatte zunächst nach der Mitteilung über die Baugenehmigung zur<br />
Fristwahrung ebenfalls Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt, sie aber wieder zurückgezogen, weil der<br />
Vereinszweck durch die Bebauung nicht betroffen wird und uns deshalb als Verein kein Klagerecht zusteht.<br />
Wie Sie ebenfalls der Presse entnehmen konnten, steht uns schon wieder ein weiteres Bauprojekt vor der Tür<br />
ins Haus. Die Messe GmbH will neben der Eissporthalle einen Messeturm mit Hotelnutzung errichten und hat<br />
dafür, wie sie behauptet, auch schon einen Investor gefunden. Das Projekt stößt bei den zuständigen Senatoren<br />
und bei CDU und SPD in der BVV Charlottenburg auf große Zustimmung, und die Bezirksverordneten haben<br />
sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, daß der Turm nicht niedriger als 150 m (bei einer Breite von ca. 60 m)<br />
wird, damit er ein „städtebauliches Zeichen“ setzt und die derzeit tatsächlich unbefriedigende<br />
Eingangssituation gegenüber dem Bahnhof <strong>Eichkamp</strong> verbessert. Außerdem behauptet die Messe Berlin<br />
GmbH, ein messenahes Hotel sei unbedingt erforderlich, weil die Aussteller abends nicht zu einem Hotel in der<br />
Innenstadt fahren wollen. Das ganze soll nach den Vorstellungen der Politiker und der Senatsbauverwaltung<br />
mit einer Baugenehmigung geschehen, die nach § 34 des Baugesetzbuches ohne Bebauungsplan möglich ist,<br />
wenn Art und Maß der baulichen Nutzung an die Eigenart der näheren Umgebung angepaßt sind und das<br />
Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Daran, daß ein Hotelturm mit den o.g. Maßen diese Bedingungen erfüllt,<br />
darf man wohl seine Zweifel hegen.<br />
Viel wichtiger aber ist, daß mit einem derartigen Verfahren die Anwohner praktisch keine Einspruchs- oder<br />
Mitentscheidunsmöglichkeit haben. Außerdem entfällt dann die Verpflichtung, das Vorhaben auf seine<br />
Auswirkungen zu prüfen (Umweltverträglichkeitsprüfung), z.B. auf das zusätzliche Verkehrsaufkommen im<br />
Norden <strong>Eichkamp</strong>s, oder auf die Windverhältnisse, die zu starker Geräuschentwicklung an den Gebäudekanten<br />
führen können (der Turm soll als Kreissegment mit zwei spitzen Kanten gebaut werden); denkbar sind aber<br />
auch veränderte Lichtverhältnisse, weil die nach Süden gebogene Glasfront des Turmes das Sonnenlicht von<br />
morgens bis abends reflektiert usw. Diese und weitere Probleme müssen in einem ordnungsgemäßen<br />
Bebauungsplanverfahren behandelt werden An diesem kann sich jedermann mit Anregungen und Bedenken<br />
beteiligen, so daß es doch eine gewisse Mitsprachemöglichkeit gibt.<br />
Von Seiten der Senatsumweltverwaltung wie auch vom Stadtplanungsamt des Bezirks Charlottenburg und der<br />
Bau-Stadträtin wird ein Verfahren nach § 34 allerdings ausgeschlossen und statt dessen die Erstellung eines<br />
Bebauungsplanes gefordert.