Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist

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Gemeinderatsprotokoll betreffend die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 28. Februar 2008. Ort der Sitzung: Marktgemeindeamt Wartberg ob der Aist, Sitzungssaal Beginn: 19.00 Uhr Anwesend sind: 1. Bürgermeister Ing. Erich Hackl 2. GV Vzbgm. Monika Hofer 3. GV Martin Thallinger 4. GV Michaela Stütz 5. GV Ing. Franz Auinger 6. GV Anita Grandl 7. GV Ing. Christian Stanger 8. GR Johann Meier 9. GR Manfred Freinschlag 10. GR Ing. Dietmar Stegfellner 11. GR Harald Edlauer 12. GR Gabriele Klopf 13. GR Kurt Pühringer 14. GR Hermann Diensthuber 15. GR Bettina Starzer 16. GR Roman Wiesinger 17. GR OSR Josef Miesenberger 18. GR Wilhelm Hametner 19. GR Christine Haider 20. GR Wilhelm Keinberger (kommt nach TOP 1) f)) 21. GR Ulrike Keinberger 22. GR Maximilian Walch 23. GR-Ersatzmitglied Ing. Erwin Harant 24. GR-Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster 25. GR-Ersatzmitglied Gertrude Fragner Amtsleiter Josef Bauer Schriftführerin VB Katharina Kriechbaumer Es fehlen: GR Mag. Dr. Wolfgang Ritter, entschuldigt GR Ing. Johann Kaltenberger, entschuldigt GR Rudolf Lengauer, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Johann Kolberger, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Gerald Dunzinger, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Brigitte Asanger, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Harald Kohlberger, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Roland Pichler, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Ing. Harald Dobusch, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Gerhard Heiligenbrunner, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Erich Punzengruber, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Alfred Rauch, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Erwin Bock, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Josefine Fuchs, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Anneliese Wolfinger, entschuldigt GR-Ersatzmitlgied Sylvia Siegl, entschuldigt GR-Ersatzmitglied Johann Schuster, entschuldigt Nr. 27/2008

Gemeinderatsprotokoll<br />

betreffend die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 28. Februar 2008.<br />

Ort der Sitzung: Marktgemeindeamt <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>, Sitzungssaal<br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Anwesend sind:<br />

1. Bürgermeister Ing. Erich Hackl<br />

2. GV Vzbgm. Monika Hofer<br />

3. GV Martin Thallinger<br />

4. GV Michaela Stütz<br />

5. GV Ing. Franz Auinger<br />

6. GV Anita Grandl<br />

7. GV Ing. Christian Stanger<br />

8. GR Johann Meier<br />

9. GR Manfred Freinschlag<br />

10. GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner<br />

11. GR Harald Edlauer<br />

12. GR Gabriele Klopf<br />

13. GR Kurt Pühringer<br />

14. GR Hermann <strong>Die</strong>nsthuber<br />

15. GR Bettina Starzer<br />

16. GR Roman Wiesinger<br />

17. GR OSR Josef Miesenberger<br />

18. GR Wilhelm Hametner<br />

19. GR Christine Haider<br />

20. GR Wilhelm Keinberger (kommt nach TOP 1) f))<br />

21. GR Ulrike Keinberger<br />

22. GR Maximilian Walch<br />

23. GR-Ersatzmitglied Ing. Erwin Harant<br />

24. GR-Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster<br />

25. GR-Ersatzmitglied Gertrude Fragner<br />

Amtsleiter Josef Bauer<br />

Schriftführerin VB Katharina Kriechbaumer<br />

Es fehlen:<br />

GR Mag. Dr. Wolfgang Ritter, entschuldigt<br />

GR Ing. Johann Kaltenberger, entschuldigt<br />

GR Rudolf Lengauer, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Johann Kolberger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Gerald Dunzinger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Brigitte Asanger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Harald Kohlberger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Roland Pichler, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Ing. Harald Dobusch, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Gerhard Heiligenbrunner, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Erich Punzengruber, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Alfred Rauch, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Erwin Bock, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Josefine Fuchs, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Anneliese Wolfinger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitlgied Sylvia Siegl, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Johann Schuster, entschuldigt<br />

Nr. 27/2008


531<br />

Eröffnung der Sitzung und Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

Der Vorsitzende begrüßt eingangs den Gemeinderat, eröffnet die Sitzung und stellt sodann fest,<br />

dass<br />

a) die heutige Sitzung des Gemeinderates von ihm ordnungsgemäß einberufen worden ist;<br />

b) die Einladungen hiezu schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung an die<br />

Gemeinderatsmitglieder mit E-Mail bzw. per Post und per Intranet am 15.02.2008 ergangen<br />

sind, da dieser Sitzungstermin bereits zu Jahresbeginn festgelegt wurde;<br />

c) die Abhaltung der Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Anschlag an der<br />

Amtstafel in der Zeit von 15.02.2008 bis 25.02.2008 öffentlich kundgemacht worden ist;<br />

d) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

Personenbezogene Bezeichnungen in diesem <strong>Protokoll</strong> umfassen Frauen und Männer<br />

gleichermaßen.<br />

Über Anfrage des Vorsitzenden verzichtet der Gemeinderat auf die Verlesung der Tagesordnung,<br />

da diese allen bekannt ist und schriftlich vorliegt. Nach weiterer Frage verzichtet der Gemeinderat<br />

auf die Verlesung des <strong>Protokoll</strong>s vom 14. Dezember 2007. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass<br />

je eine Ausfertigung dieser Verhandlungsschrift den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen<br />

rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden ist, dieses <strong>Protokoll</strong> zudem in zweifacher Ausfertigung<br />

während der heutigen Sitzung zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt und allfällige<br />

Einwendungen hiegegen bis zum Schluss der Sitzung eingebracht werden können.<br />

- BERATUNGSERGEBNISSE UND BESCHLÜSSE -<br />

1) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR BAU- UND STRAßENBAUANGELEGENHEITEN,<br />

DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG SOWIE FÜR WIRTSCHAFT UND VERKEHR<br />

a) Alois und Rosina Oberreiter, Scheiben 60 – Ansuchen um Verkauf des<br />

Gemeindegrundes Pz. Nr. 1294/2 KG. <strong>Wartberg</strong> in Scheiben/Obervisnitz<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Notar Dr. Jaksche teilte im Auftrag der Ehegatten Oberreiter sein Interesse am Kauf des<br />

Gemeindegrundes Pz. Nr. 1294/2 (ehem. Löschteich Scheiben) mit. Das Grundstück hat<br />

eine Fläche von 277 m² und liegt unmittelbar an der ehem. B 124 in der „Scheibensenke“.<br />

Der Ausschuss empfiehlt jedoch dieses Grundstück nicht zu veräußern, da dieses für<br />

öffentliche Zwecke (zB Lagerplatz für Bauhof) verwendet werden könnte.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, dieses Grundstück nicht zu veräußern. Der<br />

Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

b) Flächenwidmungsplan Nr. 5, ÖEK Nr. 2<br />

ba) Rudolf und Kerstin Schmolmüller, Reitling 10 – Ansuchen um Änderung des ÖEK<br />

und FWP für Pz. Nr. 805 in Reitling (Grünland in Sondergebiet des Baulandes<br />

„Waldorfschule“)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Von den Vertretern der Waldorfschule wurde das eingereichte Pilotprojekt<br />

„Waldorfschule am Land“ im Ausschuss vorgestellt. Entsprechend diesem Konzept


532<br />

soll als neuer Ansatz in der pädagogischen Tätigkeit im Nahbereich eines Bauernhofes<br />

dieser Schultyp verwirklicht werden. Träger ist der Verein zur Förderung der<br />

Waldorfpädagogik. Anfangs ist die Schaffung von zwei Klassen vorgesehen, welche<br />

im Laufe der Jahre auf einen achtklassigen Betrieb ausgeweitet werden sollen. Der<br />

Unterricht im Klassenraum soll durch Arbeiten in und an der Natur ergänzt werden,<br />

wodurch die Natura als Alltagserlebnis bzw. als tägliche Lebensrealität vermittelt<br />

werden soll. Das Projekt selbst soll einen dörflichen Charakter erhalten und somit jede<br />

Klasse in einem eigenen Gebäude (Holzpavillon) untergebracht werden. Der<br />

Antransport der Schüler ist mit Bussen vorgesehen.<br />

Als bevorzugter Schulstandort wird der Bereich rund um die Pz. Nr. 891 (Eigentümer<br />

Fam. Schmolmüller) angegeben. <strong>Die</strong> infrastrukturellen Voraussetzungen für einen<br />

Schulstandort sind in diesem Bereich (rein agrarische Struktur) nicht gegeben. Eine<br />

allfällige Widmung auf diesem Standort entspricht nicht dem ÖEK und den<br />

Raumordnungsgrundsätzen. Da jedoch eine positive Einstellung zum Projekt<br />

vorherrscht, soll in zentraler Lage in der Nähe des Hauptsiedlungsraumes ein<br />

möglicher Standort gesucht werden.<br />

bb) Hermine Tauber, Untervisnitz 5 – Ansuchen um Baulandwidmung in Untervisnitz<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Es wurde beantragt, die Pz. Nr. 1718, 1719, 2016 und einen Teil der Pz. Nr. 2027 von<br />

Grünland in Bauland umzuwidmen. Das ÖEK sieht keine Baulandwidmung in diesem<br />

Bereich vor, und es ist dieses auch nur abänderbar, wenn öffentliches Interesse<br />

gegeben ist.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, dieses Widmungsverfahren abzulehnen,<br />

da es im Widerspruch zum ÖEK steht. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

c) Stegfellner Herbert, Marktplatz 1 – Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 56 (Stegfellner-Hochbehälter)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Der Bebauungsplan wurde anlässlich des Neubaus des Wasser-Hochbehälters neu erstellt.<br />

Durch die beantragte Änderung des Bebauungsplanes soll der Bauplatz Nr. 474/5 mit der<br />

Parzelle Nr. 474/1 vereinigt werden, um eine großzügigere Bebauung des Grundstückes zu<br />

ermöglichen. Es ist eine Einzelhausbebauung über den „Weinkeller-Stegfellner“<br />

vorgesehen, welcher erhalten werden soll. Das Gebäude auf dem Keller soll abgetragen<br />

werden. Eine Bebauungsstudie liegt bereits vor. Im Zuge der Änderung des<br />

Bebauungsplanes können auch Veränderungen an der Verkehrsfläche (öffentliches Gut)<br />

vorgenommen werden (Verlängerung und Verbreiterung im Bereich Eingang<br />

Hochbehälter). Der Wendehammer soll bestehen bleiben.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, das Verfahren zu Änderung des<br />

Bebauungsplanes im Sinne des Ansuchens einzuleiten. Hinsichtlich des öffentlichen<br />

Gutes sind dem Gemeinderat noch Vorschläge zu unterbreiten. Der Vorsitzende lässt<br />

darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.


533<br />

d) Beratung der Bebauungsstudie „Wiesingergründe-Untergaisbach“<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Entsprechend den Festlegungen des ÖEK sind vor einer Flächenwidmung ein<br />

städtebauliches Gesamtkonzept und ein geologisches Gutachten über diese Fläche<br />

vorzulegen. Nun wurde ein Bebauungsvorschlag eingereicht, welcher aber nur die Fläche<br />

„Wiesinger“ betrifft. <strong>Die</strong>se Fläche soll verdichtet bebaut werden. <strong>Die</strong> angrenzende Fläche<br />

„Sigl“ wurde nicht konzeptionell beplant. Er erklärt die Lage der gegenständlichen<br />

Flächen anhand einer Power-Point-Folie näher.<br />

Bürgermeister Ing. Erich Hackl fügt hinzu, dass bereits Kontakt mit dem Antragsteller<br />

Wiesinger und dem Ortsplaner Arch. Mandl hergestellt wurde. <strong>Die</strong>ser wird Vorschläge<br />

ausarbeiten, die dem Bauausschuss präsentiert werden.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, vom Antragsteller (Wiesinger) ein<br />

Gesamtkonzept für infrastrukturelle Maßnahmen zu verlangen, welches entsprechend<br />

dem ÖEK neben den Flächen „Wiesinger“ auch die Fläche „Sigl“ mit einbezieht. Eine<br />

verdichtete Bebbaung ist denkbar. Im Konzept soll die gesamte Infrastruktur<br />

(Straßenverlauf, evtl. Grünflächen usw.) dargestellt werden. Unter Miteinbeziehung des<br />

Ortsplaners Arch. Mandl sollen mehrere Varianten ausgearbeitet werden.<br />

Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

e) Neugestaltung der Ortsdurchfahrt – Bauabschnitt 1 (Einfahrt Nord bis<br />

Diakoniewerk)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Im Jänner wurde ein Finanzierungsgespräch mit Vertretern des Büros LH-StV Hiesl<br />

geführt. Dabei wurde das Ziel formuliert, die gesamte Hauptstraße in 3 Bauabschnitten<br />

(somit in 3 Jahren) zu realisieren. Sobald eine schriftliche Zusage dieser <strong>Die</strong>nststelle über<br />

die Gewährung der finanziellen Mittel vorliegt, werden Gespräche mit weiteren<br />

<strong>Die</strong>nststellen folgen (Büro Haider, Büro Ackerl) und ein Finanzierungsplan erstellt.<br />

Daraufhin erfolgt die Ausschreibung des 1. Bauabschnittes. Ende Februar fand eine<br />

Besprechung betreffend die Koordinierung der Leitungsträger für dieses Vorhaben statt.<br />

Der Bürgermeister fügt hinzu, dass im Zuge dieses Projektes auch die Straßenbeleuchtung<br />

mitgeplant wird. Genauere Details werden jedoch noch festgelegt. <strong>Die</strong> entsprechenden<br />

Informationen werden auch an den Umweltausschuss übermittelt.<br />

Der Obmann stellt den ANTRAG, den Grundsatzbeschluss zu fassen, im heurigen Jahr<br />

den 1. Bauabschnitt der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt nach Maßgabe der finanziellen<br />

Mittel zu verwirklichen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und<br />

stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

f) Neufassung der Wasserleitungsordnung<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

<strong>Die</strong> derzeit gültige Wasserleitungsverordnung stammt aus dem Jahr 1964. Gestützt auf<br />

eine Muster-Wasserleitungsverordnung der österreichischen Vereinigung für das Gas- und<br />

Wasserfach wurde diese Verordnung überarbeitet. <strong>Die</strong> Fraktionen werden gebeten, bei der<br />

nächsten Bauausschuss-Sitzung Anregungen zu diesem Verordnungsentwurf<br />

einzubringen. Der daraufhin vorliegende Entwurf soll vor einer Beschlussfassung des


534<br />

Gemeinderates dem Amt der OÖ. Landesregierung zur Verordnungs-Vorprüfung<br />

vorgelegt werden.<br />

g) Josef Fürst – Berufung gegen den Bescheid der Baubehörde / Auftrag zur<br />

Beseitigung der bewilligungslos errichteten baulichen Anlage auf Waldparzelle Nr.<br />

1521 KG. <strong>Wartberg</strong><br />

Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vzbgm. Monika Hofer.<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Aufgrund einer Anzeige eines Naturwacheorgans am 21. Mai 2007 wurde im Beisein des<br />

Grundeigentümers Josef Fürst ein anberaumter Lokalaugeschein auf dem Waldgrundstück<br />

Pz. Nr. 1521 der KG. <strong>Wartberg</strong> zur Feststellung etwaiger konsensloser baulicher Anlagen<br />

durchgeführt. Dabei wurde von Herrn Fürst darauf hingewiesen, dass er als Eigentümer<br />

der baulichen Anlagen auftritt, auch wenn sein Schwager Nutzer der Hütte und der<br />

Teichanlage ist. Es handelt sich dabei um einen Fischteich, wlechen nach Angaben des<br />

Herrn Fürst eine wasserrechtliche Bewilligung aufweist. Im unmittelbaren Nahbereich<br />

bestanden beim Lokalaugenschein zwei Hütten, wovon die Größere der beiden die<br />

Abmessungen von ca. 3,5 x 4,0 m hat und eine Gesamthöhe von über 5 m aufweist. <strong>Die</strong>se<br />

Hütte ist als Neubau anzusehen. Eine etwas abseits stehende Lagerhütte mit den<br />

Abmessungen von ca. 2,0 x 5,0 m wurde in der Zwischenzeit entfernt. An die neu<br />

errichtete Hütte wurde eine Terrasse mit ca. 16 m² angebaut, welche direkt an die<br />

Wasseroberfläche angrenzt. Von Herrn Fürst wurde angegeben, dass die Objekte der<br />

Fischereibewirtschaftung dienen. Von Herrn Fürst wurde mitgeteilt, dass die kleinere und<br />

ältere Hütte in den nächsten Tagen entfernt wird. Es wurde von der Baubehörde<br />

festgestellt, dass es sich bei den seinerzeitigen beiden Objekten um konsenslose bauliche<br />

Anlagen im Sinne des § 49 OÖ. Bauordnung handelt. Aus diesem Grund war von der<br />

Baubehörde vorrangig zu prüfen, ob eine nachträgliche Baubewilligung nach der<br />

maßgeblichen Rechtslage erteilt werden kann.<br />

Zu diesem Zweck wurde am 01. Juni 2007 ein fischereifachliches Gutachten eingeholt,<br />

um die Übereinstimmung des Gebäudebestandes mit der Grünlandwidmung (Waldgebiet)<br />

zu prüfen. Daraufhin wurde am 23. Juli 2007 vom Amtssachverständigen der Agrar- und<br />

Forstrechtsabteilung des Amtes der OÖ. Landesregierung ein Lokalaugenschein<br />

durchgeführt. In der fischereifachlichen Stellungnahme vom 01. August 2007 wurde<br />

zusammenfassend festgestellt, dass für die Bewirtschaftung des gegenständlichen Teiches<br />

keine, wie auch immer gestaltete Gerätehütte notwendig ist. In Anbetracht des<br />

ausgesprochenen Charakters einer Freizeitteichanlage steht aus fachlicher Sicht die<br />

Errichtung eines derartigen Objektes auch in keinem Verhältnis zum erzielbaren<br />

fischereilichen Ertrag.<br />

<strong>Die</strong>ses Gutachten wurde dem Grundeigentümer Fürst am 11. September 2007 im Rahmen<br />

des Parteiengehörs mit dem Hinweis zur Abgabe einer Stellungnahme übermittelt. Dabei<br />

wurde darauf hingewiesen, dass von der Baubehörde aufgrund des Sachverhaltes ein<br />

Entfernungsauftrag (Abbruchsbescheid) für das konsenslos errichtete Objekt erlassen<br />

wird.<br />

Daraufhin wurde vom Grundeigentümer in einer schriftlichen Stellungnahme darauf<br />

hingewiesen, dass für diese Hütte seiner Ansicht nach ein Konsens besteht. Er verweist<br />

auf den technischen Bericht des wasserrechtlichen Einreichprojektes und auf die<br />

wasserrechtliche Bewilligung der Teichanlage aus dem Jahr 1986. Ebenso auf eine<br />

angeblich mündlich erteilte Baubewilligung des Bürgermeisters im Rahmen dieser<br />

Wasserrechtsverhandlung.<br />

GV Martin Thallinger berichtet, dass mit Schreiben vom 03.10.2007 Herr Fürst informiert<br />

wurde, dass es sich bei den von ihm vorgelegten Unterlagen um die wasserrechtliche


535<br />

Bewilligung der Teichanlagen handelt, nicht jedoch um eine baupolizeiliche Bewilligung<br />

der Hütte. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass eine angebliche mündliche<br />

Baubewilligung der Behörde niemals Gültigkeit gehabt hat, da eine gültige<br />

Baubewilligung nur schriftlich mit Bescheid (nachdem ein Baubewilligungsverfahren<br />

durchgeführt wurde) erteilt werden hätte können. Aus diesem Grund ist von der<br />

Baubehörde nach wie vor ein Entfernungsauftrag (Abbruchbescheid) für das konsenslos<br />

errichtete Objekt zu erlassen.<br />

Da sich für die Baubehörde am Sachverhalt nichts geändert hat, wurde mit Bescheid vom<br />

15.11.2007 der Auftrag zur Beseitigung der bewilligungslos errichteten baulichen Anlage<br />

auf Waldparzelle Nr. 1521 der KG. <strong>Wartberg</strong> binnen 3 Monaten ab Rechtskraft erteilt und<br />

der Auftrag zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes aufgetragen, wobei das<br />

anfallende Abbruchmaterial ordnungsgemäß zu entsorgen ist.<br />

Von den Grundbesitzern wurde binnen offener Frist gegen diesen Bescheid Berufung<br />

erhoben. Dabei wird nochmals festgestellt, dass die Hütte im Rahmen der<br />

Wasserrechtsverhandlung (Verhandlungsschrift BH Freistadt vom 28.10.1986 und<br />

Bescheid vom 28.01.1986 sowie lt. technischem Bericht) bereits seinerzeit vom<br />

Bürgermeister genehmigt wurde. Da damals dieser Bescheid auch an die<br />

Naturschutzbehörde übermittelt wurde und keine negative Stellungnahmen ergangen sind,<br />

war auch die Sachlage (Genehmigung) für die Eigentümer geklärt. Weiters bezieht er sich<br />

in seiner Berufung auf eine Schreiben der Abteilung Forst der BH-Freistadt, in welchem<br />

ersichtlich sein soll, dass die Gerätehütte bereits bei der Wasserrechsverhandlung<br />

mitgenehmigt worden sei. <strong>Die</strong> Grundeigentümer machen darauf aufmerksam, dass ein<br />

Verfahren bei der Naturschutzbehörde anhängig ist, und auf eine Bescheiderlassung<br />

gewartet wird. <strong>Die</strong>ses Verfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen bzw. mit Bescheid<br />

vom 09.01.2008 eine naturschutzrechtliche Verfügung erlassen, wonach den<br />

Grundeigentümern aufgetragen wurde, die gegenständliche konsenslos errichtete Hütte bis<br />

spätestens 30.04.2008 vollständig zu entfernen.<br />

Rechtliche Beurteilung:<br />

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde festgestellt, dass die Erteilung einer<br />

nachträglichen Baubewilligung für die konsenslos errichtete Hütte nach der maßgeblichen<br />

Rechtslage ausgeschlossen ist, da sich am Sachverhalt nichts geändert hat. Eine<br />

wasserrechtliche Bewilligung der Teichanlage kann nicht automatisch eine<br />

baubehördliche Bewilligung ersetzen.<br />

Amtsleiter Josef Bauer bringt den Bescheid-Entwurf (Zl. 030-0-2008/Wo) vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis.<br />

Bescheid-Entwurf:<br />

AZ: 030-0-2008/Wo <strong>Wartberg</strong>, am 28.2.2008<br />

Josef und Regina Fürst<br />

Arnberg 1<br />

4224 <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

Gegenstand:<br />

Auftrag zur Beseitigung der bewilligungslos<br />

errichteten baulichen Anlage auf Waldparzelle<br />

Nr. 1521 KG. <strong>Wartberg</strong> -<br />

Ihre Berufung vom 6. Dezember 2007<br />

B E S C H E I D<br />

Mit Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz vom 15.11.2007, Zl.: 030/2007/Wo, wurde Ihnen<br />

aufgetragen, die bewilligungslos errichtete bauliche Anlage auf Waldparzelle Nr. 1521 KG. <strong>Wartberg</strong> ist gemäß §<br />

49 Abs. 1 O.ö. Bauordnung 1994 idgF bis spätestens 3 Monate ab Rechtskraft dieses Bescheides zu entfernen.<br />

Weiters den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen und das Abbruchmaterial ordnungsgemäß zu entsorgen.


536<br />

Gegen diesen Bescheid haben Sie mit Schreiben vom 6. 12. 2007 Berufung erhoben. Im Zuge des<br />

Ermittlungsverfahrens wurde Ihnen mit Schreiben des Marktgemeindeamtes vom 12.2.2008 neuerlich die<br />

Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.<br />

Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wurde Ihre Berufung vom Gemeinderat in der Sitzung vom 28. 2.<br />

2008 behandelt.<br />

Es ergeht nun in II. Instanz auf Grund des in dieser Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschlusses gem. § 95 O.Ö.<br />

GemO. i. V. m. 66 Abs. 4 AVG 1991 folgender<br />

S p r u c h :<br />

Ihre Berufung vom 6. 12. 2007 wird abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid der Baubehörde vom 15. 11.<br />

2007 wird vollinhaltlich bestätigt. <strong>Die</strong> bewilligungslos errichtete bauliche Anlage auf Waldparzelle Nr. 1521 KG.<br />

<strong>Wartberg</strong> ist gemäß § 49 Abs. 1 O.ö. Bauordnung 1994 idgF bis spätestens 30 April 2008 zu entfernen. Der<br />

ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen. Das Abbruchmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Begründung<br />

Stellt die Baubehörde fest, dass eine bewilligungspflichtige bauliche Anlage ohne Baubewilligung ausgeführt wird<br />

oder bereits ausgeführt wurde, hat sie dem Eigentümer der baulichen Anlage mit Bescheid aufzutragen, entweder<br />

nachträglich innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist die Baubewilligung zu beantragen oder die bauliche<br />

Anlage innerhalb einer weiters festzusetzenden angemessenen Frist zu beseitigen und gegebenenfalls den vorigen<br />

Zustand wiederherzustellen. <strong>Die</strong> Möglichkeit, nachträglich die Baubewilligung zu beantragen, ist dann nicht<br />

einzuräumen, wenn nach der maßgeblichen Rechtslage eine Baubewilligung nicht erteilt werden kann.<br />

Bei dem am 21.5.2007 in Ihrem Beisein durchgeführten Lokalaugenschein wurde von Ihnen angegeben, dass die<br />

gegenständliche Hütte auf Pz. Nr. 1521 der Fischereibewirtschaftung der Teichanlagen auf der o.a. Grundparzelle<br />

dient. <strong>Die</strong>ses Grundstück ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

als Grünland (Wald) gewidmet.<br />

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens war von der Baubehörde vorrangig zu prüfen, ob eine nachträgliche<br />

Baubewilligung nach der maßgeblichen Rechtslage erteilt werden kann. Aus diesem Grund wurde ein<br />

agrarfachtechnisches Gutachten (fischereifachliche Stellungnahme) eingeholt, um die Übereinstimmung der Hütte<br />

mit der Grünlandwidmung rechtlich zu prüfen.<br />

<strong>Die</strong>se Stellungnahme der Agrar- und Forstrechtsabteilung des Landes Oberösterreich vom 1. 8. 2007 wurde Ihnen<br />

mit Schreiben vom 11. 9. 2007 zur Kenntnis gebracht. Zusammenfassend wird in dieser ausgesagt, dass für die<br />

Bewirtschaftung des Teiches keine Gerätehütte notwendig ist.<br />

Gemäß § 30 Abs. 5 dürfen nur Bauten und Anlagen im gewidmeten Grünland errichtet werden, die nötig sind, um<br />

dieses bestimmungsgemäß zu nutzen.<br />

Da entsprechend der eingeholten fischereifachlichen Stellungnahme die Hütte nicht für die Bewirtschaftung des<br />

Teiches nötig ist, steht das gegenständliche Bauwerk im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen. Eine<br />

nachträgliche Baubewilligung kann demnach auch nicht erteilt werden.<br />

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde von Ihnen mit Schreiben vom 22.9.2007 eine schriftliche Stellungnahme<br />

abgegeben. In dieser verweisen Sie auf eine nachträglich eingeholte wasserrechtliche Bewilligung der Teichanlage<br />

(Bescheid der BH Freistadt vom 28.1.1986). Obwohl damals eine Hütte im technischen Bericht und in der<br />

planlichen Darstellung des wasserrechtlichen Projektes aufgenommen war, wurde bzw. konnte im<br />

Wasserrechtsverfahren keine Baubewilligung für die Hütte erteilt werden. Eine derartige Bewilligung hätte nur<br />

durch die Baubehörde (Bürgermeister) mittels Bescheid erteilt werden können. In der von Ihnen vorgelegten<br />

Verhandlungsschrift im damaligen Wasserrechtsverfahren hat der Vertreter der Marktgemeinde die Stellungnahme<br />

abgegeben, dass seitens der Marktgemeinde keine Einwände gegen die Erteilung der wasserrechtlichen<br />

Bewilligung bestehen. Eine schriftliche Baubewilligung wurde nicht erteilt. Mündlich erteilte Baubewilligungen<br />

sind rechtsunwirksam. Zusagen bzw. Absprachen (zwischen der Baubehörde und dem Bauherrn) können die<br />

erforderliche Schriftlichkeit der Baubewilligung nicht ersetzen. <strong>Die</strong> bauliche Anlage (Hütte) war sowohl zum<br />

Zeitpunkt ihrer Errichtung, zum Zeitpunkt der wasserrechtlichen Bewilligung der Teichanlagen und wäre auch zum<br />

jetzigen Zeitpunkt bewilligungspflichtig.<br />

Darüber hinaus ist zwischenzeitlich mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 9. Jänner 2008 ein<br />

Entfernungsauftrag der Abt. Naturschutz erlassen worden, in welchem ebenfalls aufgetragen wird, das konsenslos<br />

errichtete Objekt bis längstens 30.4.2008 zu entfernen.<br />

Am Sachverhalt hat sich nichts geändert. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens sind keine neuen Beweisthemen<br />

aufgetaucht.<br />

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />

Rechtsmittelbelehrung


537<br />

Gegen diesen Bescheid kann gem. § 102 O.Ö. GemO. Vorstellung erhoben werden. <strong>Die</strong> Vorstellung ist innerhalb<br />

von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich bei der Marktgemeinde einzubringen. Sie hat den<br />

Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten.<br />

Der Bürgermeister:<br />

GR Maximilian Walch verweist auf den Gemeinderatsbeschluss vom 18.10.1985 und<br />

verliest diesen auszugsweise. Damals wurde die Hütte genehmigt. Das Forstpolizeiliche<br />

Verfahren wurde bereits eingestellt, da dieses verjährt ist. Am 24.11.2006 wurde Herr<br />

Fürst auf der BH-Freistadt von der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> angezeigt. Er hält diese<br />

Vorgangsweise für mies. Der Gemeinderat sollte sich die Hütte ansehen und nicht gleich<br />

einen Abbruchsbescheid ausstellen. <strong>Die</strong> alte Hütte hatte etwa 20 m², die neue Hütte wurde<br />

sogar verkleinert auf ca. 12 m². Trotzdem soll diese Hütte nun abgerissen werden, obwohl<br />

sie niemanden stört und sogar eine Aufwertung der Teichanlage darstellt. <strong>Die</strong>s findet er<br />

als nicht akzeptabel.<br />

Amtsleiter Josef Bauer fügt hinzu, dass die konsenslos erbaute Hütte vom<br />

Naturwachebeamten bei der Gemeinde aufgezeigt wurde und die Gemeinde verpflichtet<br />

ist, zu handeln und dies an die BH-Freistadt weiterzuleiten.<br />

GR Ulrike Keinberger erklärt, dass es schade ist, da diese Hütte sehr liebevoll erbaut<br />

wurde. Jedoch muss sich die Gemeinde an Gesetze halten und es sollten keine Ausnahmen<br />

gemacht werden.<br />

Amtsleiter Josef Bauer bringt die aktuelle Stellungnahme von Herrn Fürst vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, entsprechend dem vorliegenden<br />

Bescheidentwurf die eingebrachte Berufung abzuweisen und den erstinstanzlichen<br />

Bescheid der Baubehörde zu bestätigen. <strong>Die</strong> bewilligungslos errichtete bauliche Anlage<br />

auf Waldparzelle Nr. 1521 KG. <strong>Wartberg</strong> ist gemäß § 49 Abs. 1 OÖ. Bauordnung 1994<br />

i.d.g.F. bis spätestens 30. April 2008 zu entfernen. Der ursprüngliche Zustand ist wieder<br />

herzustellen. Das Abbruchmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

<strong>Die</strong> Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt folgendes<br />

Abstimmungsergebnis fest:<br />

ZUSTIMMUNGEN: Vzbgm. Monika Hofer, GV Martin Thallinger, GV Michaela Stütz, GR<br />

Johann Meier, GR Manfred Freinschlag, GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner, GR Harald Edlauer,<br />

GR Kurt Pühringer, GR Hermann <strong>Die</strong>nsthuber, GR Bettina Starzer, GR Wilhelm<br />

Keinberger, GR Ulrike Keinberger, GR-Ersatzmitglied Ing. Erwin Harant (13)<br />

GEGENSTIMMEN: GR Maximilian Walch, GR Wilhelm Hametner (2)<br />

STIMMENTHALTUNGEN: GV Ing. Franz Auinger, GV Ing. Christian Stanger, GV Anita<br />

Grandl, GR Roman Wiesinger, GR OSR Josef Miesenberger, GR Christine Haider, GR<br />

Gabriele Klopf, GR-Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster, GR-Ersatzmitglied Gertrude<br />

Fragner. (9)<br />

Der Antrag gilt somit als beschlossen.<br />

h) Gerold Langegger, Friensdorf 11 a – Berufung gegen den Bescheid der<br />

Marktgemeinde / Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserversorgungsanlage für<br />

das Objekt Friensdorf 11 a auf Pz. Nr. 786/1<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Mit Bescheid vom 06.02.2007 wurde Herrn Gerold Langegger ein<br />

Wasserleitungsanschluss und die Wasserleitungs-Anschlussgebühr für sein Objekt<br />

Friensdorf 11 a vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid hat Herr Langegger mit Schreiben<br />

vom 22.02.2007 Berufung eingelegt, da seiner Auffassung anch rechtlich kein Anschluss<br />

sein muss. Eine telefonisch eingeholte Rechtsauskunft beim OÖ. Gemeindebund hat


538<br />

ergeben, dass die Einhebung der Anschlussgebühr nicht exekutiert werden sollte. Statt<br />

dessen soll ein neues Verfahren hinsichtlich der Feststellung der Anschlusspflicht<br />

eingeleitet werden. Herr Langegger wurde am 25.07.2007 schriflich darüber informiert,<br />

dass das Objekt Friensdorf 11 a im Versorgungsbereich einer gemeindeeigenen<br />

öffentlichen Wasserversorgungsanlage liegt. Er wurde darauf hingewiesen, dass die<br />

Verpflichtung zum Anschluss von Gesetzes wegen angenommen wird und beabsichtigt<br />

ist, den Anschlusszwang des Objektes mit Bescheid festzustellen. Herrn Langegger wurde<br />

die Möglichkeit gegeben, hiezu vor Bescheiderlassung eine Stellungnahme abzugeben.<br />

In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 02.07.2007 weist Herr Langegger darauf hin,<br />

dass ein Anschluss seiner Ansicht nach weiterhin nicht notwendig ist, da er sich bereits<br />

seit zwei Jahren selbst mit Wasser aus dem hauseigenen Brunnen versorgt und dieses<br />

Wasser eine überdurchschnittlich gute Qualität und auch Menge hat. Hiezu wurde ein<br />

Wasserbefund vorgelegt. Weiters würden laut Aussage von Herrn Langegger durch den<br />

Wasserleitungsanschluss außerordentlich hohe Kosten entstehen, da sich die öffentliche<br />

Wasserleitung auf dem Nachbargrundstück gegenüber der asphaltierten Gemeindestraße<br />

befindet. Darüber hinaus sei sein Garten fertig angelegt und die Außenfassade des<br />

Gebäudes finalisiert. Es wurde ein Kostenvoranschlag der Firma Zaussinger vorgelegt,<br />

welcher die überdurchschnittlich hohen Kosten – gemessen an den durchschnittlichen<br />

Anschlusskosten in der Gemeinde – belegen. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf rund<br />

€ 3.852,00 (inkl. Ust). Daraufhin wurden die Kosten für die Herstellung des Anschlusses<br />

vom Gemeindebauhof (dieser führt üblicherweise die Arbeiten für die Herstellung des<br />

Anschlusses durch) ermittelt. <strong>Die</strong>se belaufen sich auf ca. € 1.058,48 (inkl. Ust.) und sind<br />

demnach nicht überdurchschnittliche hoch, sondern liegen im Bereich der üblichen Kosten<br />

für die Herstellung eines Anschlusses. Da die Rechtslage betreffend eine Anschlusspflicht<br />

klar ist, und sich im Zuge des durchgeführten Ermittlungsverfahrens keine Gründe<br />

ergeben haben, die eine Ausnahme von der Anschlusspflicht begründen, wurde Herrn<br />

Langegger mit Bescheid vom 13.11.2007 der Anschluss an die öffentliche<br />

Wasserversorgungsanlage der Gemeinde <strong>Wartberg</strong>, und die Herstellung des Anschlusses<br />

innerhalb von zwei Monaten nach Errichtung des Straßenabsperrventils vorgeschrieben.<br />

Der Obmann berichtet, dass gegen diesen Bescheid des Bürgermeisters von Herrn<br />

Langegger mit Schreiben vom 23.11.2007 Berufung eingelegt und dies damit begründet<br />

wurde, dass die durch den Wasseranschluss entstehenden Kosten an die Ortswasserleitung<br />

nur unwesentlich anders sind, auch wenn die Wasserleitung in der Straße verläuft. <strong>Die</strong><br />

finanzielle Bewertung des Gemeindebauhofes beinhalte bei weitem nicht alle Arbeiten des<br />

Angebotes der Fa. Zaussinger und ist demnach als gegenstandslos zu betrachten, da es<br />

sich keinesfalls um ein unabhängiges Angebot handelt. Weiters seien die Bestimmungen<br />

des § 3 OÖ Wasserversorgungsgesetz im gegenständlichen Fall erfüllt und dürften diese<br />

landesgesetzlichen Bestimmungen nicht ignoriert werden.<br />

Rechtliche Beurteilung:<br />

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde festgestellt, dass das Objekt Friensdorf 11a<br />

im Anschlussbereich liegt. <strong>Die</strong> vom Gemeindebauhof ermittelten Kosten für die<br />

Herstellung des Anschlusses liegen im Bereich der üblichen Kosten. Da sich am<br />

maßgeblichen Sachverhalt nichts geändert hat, soll der Gemeinderat den erstinstanzlichen<br />

Bescheid bestätigen.<br />

Amtsleiter Josef Bauer bringt den Bescheidentwurf (Zl: 810/2008/Wo) vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis.<br />

Bescheid-Entwurf:<br />

AZ: 810/2008/Wo <strong>Wartberg</strong>, am 28.2.2008<br />

Gerold Langegger<br />

Friensdorf 11a<br />

4224 <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>


Gegenstand:<br />

Anschlusspflicht Ihres Objektes Friensdorf 11a<br />

an die Ortswasserleitung -<br />

Ihre Berufung vom 26. November 2007<br />

539<br />

B E S C H E I D<br />

Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 13..11.2007, Zl.: 810/2007/Wo, wurde die Anschlusspflicht Ihres<br />

Liegenschaft Friensdorf 11a an die gemeinnützige, öffentliche Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde<br />

<strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> festgestellt. Es wurde die Herstellung des Anschlusses innerhalb von zwei Monaten nach<br />

Errichtung des Straßenabsperrventils im Einvernehmen mit der Marktgemeinde vorgeschrieben.<br />

Gegen diesen Bescheid haben Sie mit Schreiben vom 26. 11. 2007 Berufung erhoben.<br />

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde Ihnen mit Schreiben des Marktgemeindeamtes vom 13.2.2008 neuerlich<br />

die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.<br />

Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wurde Ihre Berufung vom Gemeinderat in der Sitzung vom 28. 2.<br />

2008 behandelt.<br />

Es ergeht nun in II. Instanz auf Grund des in dieser Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschlusses gem. § 95 O.Ö.<br />

GemO. i. V. m. 66 Abs. 4 AVG 1991 und § 7 Abs. 2 Oö. Wasserversorgungsgesetz, LGBl.Nr. 24/1997 folgender<br />

S p r u c h :<br />

Ihre Berufung vom 26. 11. 2007 wird abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid vom 13. 11. 2007 wird<br />

vollinhaltlich bestätigt. Ihre Liegenschaft Friensdorf 11a liegt im Versorgungsbereich der gemeinnützigen,<br />

öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> und es besteht Anschlusspflicht.<br />

<strong>Die</strong> Herstellung des Wasserleitungsanschlusses für Ihr Objekt Friensdorf 11a hat innerhalb von zwei Monaten nach<br />

Errichtung des Straßenabsperrventils im Einvernehmen mit der Marktgemeinde zu erfolgen.<br />

Begründung<br />

Im Versorgungsbereich einer gemeindeeigenen gemeinnützigen öffentlichen Wasserversorgungsanlage besteht für<br />

Gebäude und Anlagen einschließlich der jeweils dazugehörigen Grundstücke gemäß OÖ Wasserversorgungsgesetz<br />

Anschlusszwang. Ebenso verpflichtet die Wasserleitungsordnung die Liegenschaftseigentümer im<br />

Versorgungsbereich Gebäude, Betriebe, Anlagen und sonstige Objekte, in denen Wasser verbraucht wird, an die<br />

Wasserversorgungsanlagen anzuschließen und den Bedarf an Wasser für die gesamte Liegenschaft aus dem<br />

Verteilernetz der Wasserversorgungsanlage zu decken.<br />

Im erstinstanzlichen Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass Ihr Liegenschaft im Versorgungsbereich liegt, da<br />

die öffentliche Wasserleitung unmittelbar südlich Ihres Grundstückes Pz. Nr. 786/1 in der öffentlichen Wegparzelle<br />

verläuft und daher Ihr Objekt Friensdorf 11a in der 50-m-Zone für eine Anschlusspflicht liegt. Eine Ausnahme vom<br />

Anschlusszwang kann nicht erteilt werden, da die Kosten für den Anschluss – gemessen an den durchschnittlichen<br />

Anschlusskosten in der Gemeinde – nicht unverhältnismäßig hoch sind.<br />

In Ihrer Berufung zum Anschlussbescheid führen Sie an, das die vom Gemeindebauhof geschätzten<br />

Anschlusskosten bei weitem nicht die Arbeiten des von Ihnen vorgelegen Angebotes umfassen. Das von Ihnen<br />

vorgelegte Angebot einer Baufirma beläuft sich auf € 3.852,--, die Kostenschätzung des Gemeindebauhofes auf €<br />

1.058,48 (jeweils inkl. MWSt). <strong>Die</strong> vom Gemeindebauhof vorgelegte Kosten- schätzung ist nicht als<br />

unverhältnismäßig hoch anzusehen, da Kosten von rund € 1000,- für die Herstellung eines mit Ihrem<br />

vergleichbaren Anschlusses in der Gemeinde üblich sind. Da der Bauhof der Marktgemeinde bereits jahrelang die<br />

Herstellung von Anschlüssen selbst durchführt, handelt es sich bei den ermittelten Kosten um Erfahrungswerte die<br />

aus der Herstellung von ca. 15 Anschlüssen pro Jahr resultieren.<br />

Das durchgeführte Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass sich am Sachverhalt nichts geändert hat und keine neuen<br />

Beweisthemen aufgetaucht sind.<br />

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />

Rechtsmittelbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann gem. § 102 O.Ö. GemO. Vorstellung erhoben werden. <strong>Die</strong> Vorstellung ist innerhalb<br />

von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich bei der Marktgemeinde einzubringen. Sie hat den<br />

Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten.<br />

Der Bürgermeister:<br />

GR Ulrike Keinberger weist darauf hin, dass die Kosten in diesem Fall tatsächlich<br />

überdurchschnittlich sind.


540<br />

Amtsleiter Josef Bauer verliest die schriftliche Stellungnahme vom 26.02.2008 von Herrn<br />

Langegger vollinhaltlich.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, entsprechend dem vorliegenden Bescheid-<br />

Entwurf die eingebrachte Berufung abzuweisen und den erstinstanzlichen Bescheid zu<br />

bestätigen. <strong>Die</strong> Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt folgendes<br />

Abstimmungsergebnis fest:<br />

ZUSTIMMUNGEN: SPÖ-Fraktion (12), GV Anita Grandl, GV Ing. Franz Auinger, GR OSR<br />

Josef Miesenberger, GR-Ersatzmitglied Gertrude Fragner, GR Maximilian Walch (17)<br />

STIMMENTHALTUNGEN: GV Ing. Christian Stanger, GR Roman Wiesinger, GR Christine<br />

Haider, GR Wilhelm Hametner, GR Wilhelm Keinberger, GR Ulrike Keinberger, GR-<br />

Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster (7)<br />

Der Antrag gilt somit als beschlossen.<br />

Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz.<br />

i) WVA-Katsdorf (Hochbehälterareal am Zeilerberg) – Ersuchen um Übertragung des<br />

Grundstückes Pz. Nr. 81 KG. Untergaisbach in das Eigentum der Gemeinde<br />

Katsdorf<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Mit Schreiben vom 27. 11. 2007 ersucht die Gemeinde Katsdorf um Übertragung des<br />

Grundstückes Pz. Nr. 81 KG Untergisbach in ihr Eigentum. Mit Beschlüssen der<br />

Gemeinderäte von Katsdorf und <strong>Wartberg</strong> aus dem Jahr 1982 erfolgte durch Vertrag die<br />

Eigentumsübertragung sämtlicher Anlagen und Wasserleitungen sowie des Hochbehälters<br />

an die Gemeinde Katsdorf. ImVertrag wurde festgelegt, dass für das Recht zur<br />

langfristigen Benützung des gegenständlichen Grundstückes ein besonderes<br />

verbücherungsfähiges Übereinkommen (Servitut) erstellt werden sollte. <strong>Die</strong>s ist jedoch nie<br />

geschehen. Da nun eine Hochbehälter-Erweiterung geplant ist, beabsichtigt die Gemeinde<br />

Katsdorf den Ankauf des Nachbargrundstücks von den ÖBB. In diesem Zuge sollte auch<br />

das o.a. Grundstück Nr. 81 gleich mit verbüchert werden.<br />

<strong>Die</strong> Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> bezieht kein Wasser aus dem Hochbehälter,<br />

sondern es sind lediglich gemeindeeigene WL-Installationen im Behälter (Druckminderer,<br />

Wasserzähler, Schieber).<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die Einräumung des Servitutes<br />

durchzuführen, wobei aber die Leitungsdurchführung für unsere Gemeinde auch<br />

abgehandelt bzw. sichergestellt werden soll. Falls die Gemeinde Katsdorf am Kauf des<br />

Grundstückes interessiert ist, soll von dieser ein Kaufangebot gestellt werden. Der<br />

Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

j) Elisabeth Pirklbauer, Arnberg 23 – Ansuchen um Abänderung des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Es ist beantragt, die Pz. Nr. 1574/2, .132, .133 und Pz. Nr. 1571 von Grünland in Bauland<br />

umzuwidmen. Das ÖEK sieht keine Baulandwidmung in diesem Bereich vor. Eine<br />

Widmung im Bereich der bestehenden (ehem. landwirtsch.) Objektes ist möglich, da kein<br />

zusätzliches Bauland geschaffen wird (Baubestand). Eine Baulandwidmung der Pz.Nr.<br />

1571 scheint derzeit nicht möglich (aber Hinweis auf Antragstellung bei der nächsten


541<br />

ÖEK-Überarbeitung geben). Eine Erweiterung ist evtl. denkbar, wenn zuvor die Pz. Nr.<br />

1574/2 gewidmet wurde. Weiters ist der Bahnlärmkataster einer späteren Entscheidung zu<br />

Grunde zu legen.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, das Verfahren zur Umwidmung der Pz. Nr.<br />

1574/2, .132, .133 (bereits bebaute Liegenschaft) von Grünland in Bauland einzuleiten.<br />

<strong>Die</strong> Widmung der Pz. Nr. 1571 soll derzeit nicht vorgenommen werden. Der Vorsitzende<br />

lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmig Beschlussfassung<br />

fest.<br />

k) Allfälliges<br />

Wegverlegung Teuschl<br />

GV Martin Thallinger informiert, dass entsprechend der Vereinbarung mit dem<br />

Grundbesitzer Wiesinger das öffentliche Gut im Anschluss an die neuen Baugründe<br />

Peterseil (Teuschl) verlegt bzw. Richtung Gasibach hin begradigt werden sollte. <strong>Die</strong>se<br />

Arbeiten sind vom Grundbesitzer Wiesinger durchzuführen. Es war auch vereinbart, den<br />

Weg entsprechend zu befestigen. <strong>Die</strong>ser ist noch in einem schlechten Zustand.<br />

GR Roman Wiesinger weist darauf hin, dass er noch flinziges Material auf den Weg<br />

auftragen wird, damit dieser entsprechend befestigt ist.<br />

Auflassung von öffentlichem Gut – Rechtsauskunft<br />

GV Martin Thallinger berichtet, dass entsprechend den Beratungen in der letzten<br />

Gemeinderatssitzung eine Rechtsauskunft hinsichtlich der Auflassung von öffentlichem<br />

Gut (Anlassfall Mückstein) eingeholt wurde. Laut Amtsleiter Josef Bauer wurde von der<br />

Abteilung Verkehr des Amtes der OÖ. Landesregierung die Auskunft erteilt, dass eine<br />

öffentliche Straße dann vom Gemeinderat aufgelassen werden kann, wenn diese wegen<br />

mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist. Ein<br />

Recht auf Aufhebung des Gemeingebrauchs (Auflassung) kommt dabei jedoch<br />

niemandem zu, sondern es entscheidet der Gemeinderat völlig autonom. Dem<br />

Gemeinderat können aufgrund eines Antrages keinerlei Verpflichtungen zur Auflassung<br />

entstehen.<br />

GR Roman Wiesinger ersucht, diese Rechtsauskunft den Grundbesitzern Mückstein und<br />

ihm zur Kenntnis zu bringen.<br />

Baupolizeilicher Auftrag zur Abdichtung von Senkgruben<br />

GV Martin Thallinger informiert, dass im Zuge von Erhebungen der Wasserrechtsbehörde<br />

(BH-Freistadt) festgestellt wurde, dass im Bereich des landwirtschaftlichen Objektes der<br />

Ehegatten Wiesinger zwischen dem Vierkanter und der Gerätehalle auf Pz. Nr. 185 der<br />

KG. Untergaisbach eine Senkgrube für Waschwasser einen Überlauf aufweist. Sowohl auf<br />

dieser Senkgrube als auch auf eine zweite Senkgrube in diesem Bereich für häusliche<br />

Abwässer wurden Schächte aufgesetzt, welche undicht sein dürften. Demnach liegt bei<br />

beiden Senkgruben ein Baugebrechen vor. Erlangt die Baubehörde Kenntnis vom<br />

Vorliegen eines Baugebrechens, hat sie die allenfalls erforderlichen<br />

Sicherungsmaßnahmen anzuordnen und dem Eigentümer unter Gewährung einer<br />

angemessenen Frist die Behebung des festgestellten Baugebrechens durch Instandsetzung<br />

aufzutragen. Daher ist die Baubehörde verpflichtet, mit Bescheid die<br />

Instandsetzungsmaßnahmen aufzutragen.<br />

Flächenwidmungsplanänderung Nr. 8 (Wiesinger-Steinbruch)<br />

GV Martin Thallinger berichtet, dass der Gemeinderat einen Beharrungsbeschluss trotz<br />

negativer Stellungnahmen der Fachabteilungen gefasst hat. DI Katzensteiner wies darauf<br />

hin, dass dieser Beschluss der Baurechtsabteilung (Aufsichtsbehörde) im<br />

Genehmigungsverfahren vorzulegen ist.


542<br />

2) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, FAMILIEN- UND<br />

SENIORENANGELEGENHEITEN<br />

a) Wohnungsangelegenheiten<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

<strong>Die</strong> Heimstättenwohnung in der Lamplgasse 8 a nach Klaus Berndl, ist neu zu vergeben.<br />

Frau Irmtraut Kapeller, Untere Reitling 26, wurde mit 20 Punkten vom Sozialausschuss<br />

zur Vergabe vorgeschlagen.<br />

Folgende Reihung wurde im Ausschuss beraten:<br />

Irmtraut Kapeller (20 Pkte.)<br />

Bettina Starzer (14 Pkte.)<br />

Karl Rührnössl (14 Pkte.)<br />

René Haneder (14 Pkte.)<br />

Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, diese Wohnung an Frau Irmtraut Kapeller zu<br />

vergeben. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

b) Gesunde Gemeinde<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

<strong>Die</strong> nächste Veranstaltung „Starke Kinder haben es leichter“ wurde im Ausschuss<br />

vorgestellt. <strong>Die</strong> Gesundheitsmesse in Pregarten findet nur mehr alle 2 Jahre statt. Der<br />

nächste Termin ist für März 2009 geplant. <strong>Wartberg</strong> wird den Gesundheitstag in Zukunft<br />

immer im Pausenjahr von Pregarten abhalten.<br />

Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, in <strong>Wartberg</strong> alle 2 Jahre eine<br />

Gesundheitsmesse durchzuführen. <strong>Die</strong> nächste Gesundheitsmesse soll im Jahr 2009<br />

stattfinden. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

c) Solidaritätspreis der Kirche<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm.Monika Hofer<br />

<strong>Die</strong> Kirchenzeitung der Diözese schreibt einen Solidaritätspreis aus. <strong>Die</strong> Gemeinde kann<br />

Persönlichkeiten und Gruppen, die sich durch besonderes soziales Engagement<br />

auszeichnen, für die Preisverleihung nominieren. Der Ausschuss gab die Wahl der<br />

Nominierungen an den Pfarrgemeinderat weiter.<br />

d) Solidaritätspreis der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong><br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

Der Ausschuss diskutierte die Einführung eines Solidartätspreises. Eine Umfrage bei den<br />

Nachbargemeinden Pregarten, Hagenberg, Unterweitersdorf, Katsdorf und Engerwitzdorf<br />

hat ergeben, dass keine der Nachbargemeinden einen Solidaritätspreis vergibt. Da es auch<br />

vom Land OÖ. einen Solidaritätspreis gibt, soll es in <strong>Wartberg</strong> nicht zusätzlich einen<br />

Solidaritätspreis geben.


543<br />

Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, keinen Solidaritätspreis in <strong>Wartberg</strong><br />

einzuführen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

e) Allfälliges<br />

Altenheim in <strong>Wartberg</strong><br />

Vzbgm. Monika Hofer informiert, dass die Gemeinde Bad Zell und Tragwein bereits ein<br />

fertiges Konzept zur Errichtung eines Altenheims beim Sozialhilfeverband Freistadt<br />

eingereicht haben. Im LBPZ Schloss Haus wäre aufgrund der Reduktion der Betten für<br />

Beatmungspatienten ein Platz für eine Betreuung im Sinne eines Altenheims zur<br />

Verfügung. Deshalb wurde seitens der Marktgemeinde bereits mit Herrn Direktor Hable<br />

gesprochen und ein Schreiben an den Sozialhilfeverband Freistadt geschickt. Darin wurde<br />

das Interesse der Marktgemeinde an einem Altenheim in Schloss Haus bekundet. <strong>Die</strong>ses<br />

Thema wird in der nächsten Ausschuss-Sitzung behandelt.<br />

3) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR KINDERGARTEN-, JUGEND- UND<br />

SPORTANGELEGENHEITEN<br />

a) Tarife und Öffnungszeiten (Kindergarten)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Auffassung von Pfarrcaritas-Kindergarten und Land OÖ.<br />

betreffend der Tarife und Öffnungszeiten wurde eine schriftliche Stellungnahme vom<br />

Land OÖ. eingeholt. <strong>Die</strong>se besagt, dass die derzeitige Interpretation der<br />

Elternbeitragsverordnung in <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> gesetzeskonform ist.<br />

Im Kindergartenbeirat wurde ebenfalls über diese Thematik gesprochen und beraten die<br />

derzeitigen Tarife und Öffnungszeiten für das Kindergartenjahr 2007/2008 unverändert zu<br />

lassen.<br />

Weiters wurde beraten die Tarife und Öffnungszeiten in einer der kommenden zwei<br />

Sitzungen wieder zu behandeln.<br />

GR Ulrike Keinberger weist darauf hin, dass in der letzten Gemeinderatssitzung<br />

beschlossen wurde, die Mindestöffnungszeiten des Landes OÖ. anzuwenden. Demnach<br />

würde sich der Tarif ändern. Der Bürgermeister erklärt, dass im Kindergartenbeirat auch<br />

mit den Eltern gesprochen wurde und die derzeitige Regelung sehr wohl gesetzeskonform<br />

ist. Deshalb sollen die Tarife derzeit für dieses Kindergartenjahr beibehalten werden.<br />

b) Gastbeitrag für Linzer Krabbelstube – Ansuchen von Maier Hans Jürgen und Zaki<br />

Mona<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />

Aus beruflichen Gründen beabsichtigen Herr Maier und Frau Zaki ihr Kind ab Mai 2008<br />

in eine Linzer Krabbelstube zu geben. Dadurch wird der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ein<br />

Gastbeitrag in der Höhe von € 471,- pro Monat vorgeschrieben.<br />

Da die Krabbelstube in <strong>Wartberg</strong> derzeit ausgelastet ist, ist der Ausschuss der Meinung,<br />

diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten Ausschuss-Sitzung zu behandeln. Bis dahin<br />

können von der Kindergartenleitung genaue Informationen bezüglich Kinderzahl und<br />

Gruppenbildung (eventuell Mischgruppe) gemacht werden.


544<br />

c) Handbuch für Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />

Jedes Ausschussmitglied erhält ein „Handbuch für Integration“ als Information. In dieser<br />

Arbeitsunterlage sind die gültigen pädagogischen Qualitätsstandards, die gegebenen<br />

Zielsetzungen, Aufgabenbeschreibungen und Abläufe enthalten.<br />

d) Kinderbetreuungsatlas 2007<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />

Jedes Ausschussmitglied erhielt einen Kinderbetreuungsatlas als Information. Der Atlas<br />

bietet einen raschen Überblick über die Kinderbetreuungsangebote aller Gemeinden in<br />

Oberösterreich.<br />

e) Allfälliges<br />

Gemeindefamilientag<br />

GR Manfred Freinschlag berichtet, dass am 14. März 2008 der OÖ. Gemeindefamilientag<br />

im LDZ Linz stattfindet.<br />

Sommerkindergarten<br />

GR Manfred Freinschlag informiert, dass der Sommerkindergarten ab 28. Juli 2008 für 4<br />

Wochen wieder angeboten wird.<br />

Skaterplatz<br />

GR Manfred Freinschlag weist darauf hin, dass der Skaterplatz saniert und gesäubert<br />

wurde. Er zeigt dies anhand einiger Fotos näher.<br />

4) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR SCHULE UND KULTUR<br />

a) Veranstaltungszentrum <strong>Wartberg</strong> – Beschlussfassung der neuen Tarifordnung<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. Christian Stanger<br />

Aufgrund der Beratung in der letzten Ausschuss-Sitzung wurde ein neuer Vorschlag für<br />

die Tarifordnung seitens der Buchhaltung der Marktgemeinde erstellt. Dabei wurde nun<br />

versucht die variablen Kosten, die nur im Zuge einer Veranstaltung entstehen, so<br />

halbwegs abzudecken. Das Ziel der Marktgemeinde ist, dass mehr Veranstaltungen im<br />

Veranstaltungszentrum stattfinden. <strong>Die</strong>ses Ziel kann nun mit der neuen Tarifordnung<br />

umgesetzt werden, ohne, dass sich der Abgang für die Gemeinde vergrößert.


545<br />

GV Ing. Christian Stanger stellt den ANTRAG, die vorgetragene Tarifordnung zu<br />

beschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

GEGENSTIMME von GR Manfred Freinschlag und die STIMMENTHALTUNGEN von GR<br />

Roman Wiesinger und GR Harald Edlauer sowie die ZUSTIMMUNGEN der übrigen<br />

Gemeinderatsmitglieder fest.<br />

b) Gemeindebibliothek – Öffnungszeiten<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. Christian Stanger<br />

Da die derzeitigen Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek an einem Freitag zwischen<br />

12.00 und 13.00 Uhr nicht genutzt werden, wird seitens der Bibliotheksleitung angeregt,<br />

die Öffnungszeiten wie folgt zu ändern:<br />

<strong>Die</strong>nstag, 15.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag, 09.00 – 12.00 Uhr<br />

GV Ing. Christian Stanger stellt den ANTRAG, die Öffnungszeiten wie vorgetragen zu<br />

ändern. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

c) Kulturfrühling 2009<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. Christian Stanger<br />

ca) Festlegung eines Zeitraumes<br />

Der Zeitraum für den Kulturfrühling 2009 wurde von 01. März – 24. Mai 2009<br />

festgelegt. Abweichungen sind jedoch noch möglich.


546<br />

cb) Festlegung eines Mottos<br />

Im Ausschuss wurden einige Vorschläge für ein Motto ausgearbeitet. Das tatsächliche<br />

Motto soll jedoch im Zuge des nächsten Vereinstreffens, am 03. April 2008<br />

gemeinsam mit den Vereinen ausgearbeitet werden.<br />

cc) Festlegung bezüglich der Unterstützung durch die Marktgemeinde<br />

<strong>Die</strong> Marktgemeinde wird auch beim nächsten Kulturfrühling wieder die Kosten für<br />

Werbung (Plakate, Folder) übernehmen. Ob auch die Hälfte der Saalmiete wieder<br />

refundiert wird, bleibt noch offen. Es sollen jedenfalls € 4.000,00 in das Budget 2009<br />

aufgenommen werden.<br />

d) Mögliche Publikationen anlässlich des 900-Jahr-Jubiläums<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. Christian Stanger<br />

Der Ausschuss ist der Meinung, dass ein Filmprojekt, wie das von Herrn Stefan<br />

Feichtinger, nicht finanziert werden kann. Es besteht lediglich die Möglichkeit, Daten<br />

vom Arbeitskreis „2011“ zur Verfügung zu stellen und eine kleine finanzielle<br />

Unterstützung zu leisten. Der Rest müsste von Herrn Feichtinger selbst durch Sponsoren<br />

gedeckt werden. <strong>Die</strong>s soll Herrn Feichtinger mitgeteilt werden. Sollte er trotz dieser<br />

Aussage ein Interesse an der Filmproduktion haben, so soll Herr Feichtinger in die<br />

Kulturausschuss-Sitzung im Juni 2008 eingeladen werden, um sein Projekt vorzustellen.<br />

e) Allfälliges<br />

Projekt „Waldorfschule in <strong>Wartberg</strong>“<br />

GV Ing. Christian Stanger berichtet, dass im Ausschuss eine kurze Nachbesprechung über<br />

die Bauausschuss-Sitzung stattgefunden hat.<br />

Ortsbildmesse 2008<br />

GV Ing. Christian Stanger informiert, dass am 31. August 2008 in Schenkenfelden die<br />

nächste Ortsbildmesse stattfindet. <strong>Die</strong> Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> möchte sich mit den<br />

Themengebieten „Wandern & Kultur“ daran beteiligen. <strong>Die</strong> Standbetreuung soll wie in<br />

den Vorjahren erfolgen.<br />

5) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR ÖRTLICHE UMWELTFRAGEN<br />

a) Tag der offenen Gärten<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />

Für den Tag der offenen Gärten haben sich drei Teilnehmer nach der Veröffentlichung in<br />

den Gemeindenachrichten gemeldet. Ein weiterer Teilnehmer wäre eventuell interessiert.<br />

<strong>Die</strong> Teilnehmer sind: Fam. Grabner, Kapellenweg 6, Garten liegt an der<br />

Bundesstraße Richtung Pregarten.<br />

Fam. Gerhard Hametner, Hauptstraße 74<br />

Fam. Kiesenhofer, Steinpichl 12<br />

eventuell Herr Haunschmidt, Altenhaus 40<br />

Auch GR Kurt Pühringer möchte teilnehmen.


547<br />

<strong>Die</strong> Familie Stummer aus Obergaisbach, deren Garten in der TIPS Zeitung präsentiert<br />

wurde, soll befragt werden, ob sie an einer Teilnahme interessiert sei. Am 14.04.2008<br />

findet die erste Besprechung mit den Teilnehmern statt.<br />

In den nächsten Gemeindenachrichten soll „Der Tag der offenen Gärten“ noch einmal<br />

publiziert werden (Anmeldeschluss: 20. März 2008). <strong>Die</strong> weitere Vorgangweise wird in<br />

der April Sitzung festgelegt.<br />

GR Hermann <strong>Die</strong>nsthuber fügt hinzu, dass sich auch Herr Alois Kollross erklärt hat,<br />

seinen Garten am 07. Juni 2008 zu öffnen.<br />

b) Ökostromgesetzesentwurf<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />

Das Schreiben zum Ökostromgesetzesentwurf von LR Rudi Anschober wird vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis gebracht. Darüber hinaus wird auch ein Initiativantrag des OÖ. Landtages<br />

zur Kenntnis gebracht, in dem eine Resolution betreffend das Ökostromgesetz beschlossen<br />

wurde.<br />

Folgende Punkte werden als wesentliche Inhalte zusammengefasst und anhand einer<br />

Power-Point-Folie präsentiert:<br />

• langfristige Tarifgarantie für die Betreiber von Ökostromanlagen (20 Jahre)<br />

• jährliche degressive Tarife für neue Anlagen, um die Technologie bis zum Jahr 2020<br />

an die Marktreife heranzuführen.<br />

• Deckelung der Kostenbelastung für besonders energieintensive Betriebe im Rahmen<br />

des festzulegenden Aufbringungs- und Tarifsystems<br />

• Genau festgelegte Effizienzkriterien für die Umsetzung der einzelnen Projekte.<br />

Folgendes Zitat der Protestnote soll vom Gemeinderat unterstützt werden:<br />

Ja, auch der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> unterstützt den Protest<br />

gegen den Entwurf des neuen Ökostromgesetzes, der am 23.11.2007 in Begutachtung<br />

gegangen ist und wir fordern vehement die Umsetzung der Eckpfeiler des deutschen EEG<br />

auch in Österreich. Damit das Klima und damit die Arbeitsplätze eine Chance haben.<br />

GV Anita Grandl stellt den ANTRAG, die vorgetragene Protestnote sowie die Resolution<br />

des OÖ. Landtages zu unterstützen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

c) Erstellung eines Leitbildes für den Umweltausschuss<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />

Als Leitbild soll das im Jahr 2005 erarbeitete Umweltprogramm dienen und daraus eine<br />

Stärken- und Schwächenanalyse erarbeitet werden. Es wurde im Ausschuss diskutiert,<br />

welche Eckpunkte gesetzt werden könnten bzw. wie das Programm zu überarbeiten wäre.<br />

Am 02. April 2008 findet eine gemeinsame Sitzung der Nachbargemeinden statt, in der<br />

der RUF und die Umweltausschüsse über das Thema „Energie“ beraten. Dabei sollen<br />

Tipps für das Überarbeiten des Programms ausgetauscht werden. <strong>Die</strong>ses Thema wird in<br />

der nächsten Umweltausschuss-Sitzung weiterbehandelt.


d) Projektförderung im Umweltbereich<br />

548<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />

Der Ausschuss schlägt vor, Energiesparlampen in privaten Haushalten zu fördern. <strong>Die</strong>s<br />

könnte durch abschnittsweise Besuche in den einzelnen Ortschaften passieren. <strong>Die</strong> Linz<br />

AG Strom hat aufgrund eines Marketingkonzeptes großes Interesse an einer<br />

Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde.<br />

Eine genaue Beratung über die Abwicklung des Projektes wird in der nächsten Ausschuss-<br />

Sitzung erfolgen. Danach soll das erarbeitete Konzept der Linz AG Strom vorgelegt<br />

werden.<br />

e) Tag der Sonne – 16./17. Mai 2008<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />

Der Umweltausschuss wird sich an der Aktion „Tag der Sonne“ am 16. Mai 2008<br />

beteiligen. GR Kurt Pühringer wird seine private Energiebuchhaltung präsentieren.<br />

Darüber hinaus sollen entsprechende Folder aufgelegt und Apfelsaft der Familie Eder<br />

(Tragwein) ausgeschenkt werden. Der Tag der Sonne findet von 14.00 – 17.00 Uhr im<br />

ASZ <strong>Wartberg</strong> statt.<br />

GV Anita Grandl stellt den ANTRAG, den „Tag der Sonne“ wie vorgetragen<br />

durchzuführen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

f) Allfälliges<br />

Klimabündnis Vortrag<br />

GV Anita Grandl informiert, dass vom Klimabündnis Österreich ein Vortragsangebot<br />

eingelangt ist. Ein Vortrag kostet demnach rund € 130,00. Der Ausschuss möchte dieses<br />

Angebot jedoch nicht annehmen. Stattdessen soll mit Herrn Dr. Ferdiny gesprochen<br />

werden, ob dieser einen Vortrag zum Thema „Dschungelexpedition“ halten möchte.<br />

Gemeindewettbewerb<br />

GV Anita Grandl berichet, dass GR Kurt Pühringer an dem Gemeindewettbewerb<br />

„Richtig hell in OÖ. Gemeinden“ teilgenommen hat. Es gibt jedoch derzeit noch keine<br />

Bewertung.<br />

Straßenbeleuchtung beim Veranstaltungszentrum<br />

GV Anita Grandl hinterfragt, ob man die Straßenbeleuchtung nicht teilweise abschalten<br />

könnte. Amtsleiter Josef Bauer informiert, dass die gesamte Anlage auf Dauersparbetreib<br />

ausgerichtet ist und die Straßenbeleuchtung beim Stiegenbereich des<br />

Veranstaltungszentrums eingeschaltet bleiben muss, da dies aus Haftungsgründen<br />

notwendig ist.<br />

GR OSR Josef Miesenberger regt an, mit der Pfarre Kontakt aufzunehmen, damit auf dem<br />

Weg vom Veranstaltungszentrum zum Friedhof auch eine Straßenbeleuchtung errichtet<br />

werden kann und dieses Thema im Bauausschuss zu behandeln.<br />

Bürgermeister Ing. Erich Hackl spricht sich für die weitere Anstellung von Überlegungen<br />

von Beleuchtungsreduktionen aus.


549<br />

6) PRÜFBERICHT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES VOM 20.11.2007<br />

Der Bürgermeister bringt den Prüfbericht des Prüfungsausschusses vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis.<br />

Der Vorsitzende stellt den ANTRAG, den vorgetragenen Prüfbericht zur Kenntnis zu<br />

nehmen. Er lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

7) BESCHLUSSFASSUNG DER FLÄCHENWIDMUNGSPLANÄNDERUNG NR. 5.11 (HASLINGER-<br />

OBERVISNITZ)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch den Bürgermeister<br />

Der Änderungsplan umfasst einen Teil der Pz. Nr. 1331 in Obervisnitz, welcher von<br />

„eingeschränktem gemischten Baugebiet“ in Betriebsbaugebiet umgewidmet werden soll. In<br />

der ersten Planung war vorgesehen, die gegenständliche Fläche (ein Bauplatz mit ca. 1000 m²)<br />

von Süden her mit einer Stichstraße zu erschließen.<br />

Hierzu sind folgende Stellungnahmen eingegangen:<br />

Amt der o.ö. Landesregierung, Abt. örtl. Raumordnung vom 8.2.2007, RO-Ö-313898/1-<br />

2008/Ka/Ki:<br />

• „<strong>Die</strong> vorliegende Planung steht nicht im Widerspruch zu den Festlegungen des ÖEK.<br />

Nach Maßgabe einer geregelten Zufahrt wird das Planungsvorhaben (ca. 1070 m² mit<br />

Schutzzone im nördlichen Bereich) zustimmend zur Kenntnis genommen“.<br />

• LinzAG Strom vom 21.1.2008, Pan/Gr:<br />

• „Grundsätzlich besteht kein Einwand. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine<br />

Versorgung der künftigen Anschlussobjekte abhängig von den geplanten Objekten bzw.<br />

deren Anschlussleistung auf Grund der großen Entfernung zu den nächsten Trafostationen<br />

schwer möglich ist. Falls größere Anschlussleistungen benötigt werden, ist eine Fläche für<br />

eine Trafostation vorzusehen“.<br />

• Wirtschaftskammer Freistadt vom 14.2.2008:<br />

• „Gegen die geplante Änderung besteht kein Einwand, wenn die Erschließung von Norden<br />

her erfolgt“.<br />

• Landwirtschaftskammer, BBK Freistadt vom 1.2.2008:<br />

• „<strong>Die</strong> geplante Änderung wird positiv beurteilt“.<br />

• Rechtsanwälte Haslinger & Partner vom 25.2.2008 in Vertretung von Ing. Anton<br />

Zaussinger:<br />

• „Der Grundeigentümer Zaussinger ist nicht zur Abtretung bzw. zum Verkauf der für die<br />

Zufahrt erforderlichen Grundstücksteile bereit. Es wird beantragt, die<br />

Flächenwidmungsplanänderung nicht in dieser Form zu beschließen“.<br />

Auf Grund der zu dieser Planungsabsicht eingegangenen negativen Stellungnahme des<br />

Grundbesitzers Zaussinger wurde nun diese Planung im Einvernehmen mit den Eigentümern<br />

Haslinger überarbeitet. Demnach ist eine Erschließung des betroffenen Gebiets von Norden<br />

her (Gemeindestraße, Ortsduchfahrt Scheiben – ehem. B-Straße) vorgesehen. In diesem Zuge<br />

soll zusätzlich noch die Widmungsfläche auf rund 2000 m² Betriebsbaugebiet ausgeweitet<br />

werden. Dadurch verläuft jetzt auch die Schutzzone (50-m-Bereich) entlang der neu geplanten<br />

Straße.<br />

Ein neues Verständigungsverfahren der betroffenen Grundeigentümer wurde durchgeführt.<br />

Dabei sind keine neuen Stellungnahmen eingegangen. Ebenso wurde die Abt. Raumordnung<br />

über die geänderte Planungsabsicht informiert.


550<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, den Änderungsplan Nr. 5.11 (Haslinger-<br />

Obervisnitz) in seiner neuen Form zu beschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit<br />

Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

8) ELTERN-KIND-ZENTRUM „KRAWUZL“ – ABGANGSDECKUNG DURCH DIE GEMEINDE<br />

FÜR DAS JAHR 2007<br />

Sachverhaltsdarstellung durch den Bürgermeister<br />

Das Land OÖ hat für das Eltern-Kind-Zentrum Krawuzl im Jahr 2007 eine erwartete<br />

Förderung in Höhe von 11.500 Euro nicht gewährt. Im vorgesehenen Finanzierungsplan<br />

fehlen daher 11.500 Euro. <strong>Die</strong> Familienakademie Mühlviertel ersucht die Marktgemeinde um<br />

Finanzierung dieses Betriebsabganges.<br />

GR Wilhelm Keinberger informiert, dass es sich hier um eine reine Parteiförderung handelt<br />

und diese zB in der Stadtgemeinde Pregarten nicht übernommen wird.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass das EKIZ eine sehr gute Einrichtung ist und auch weiterhin<br />

bestehen bleiben sollte. Das EKIZ sollte für Kinder da sein und nicht parteipolitisch betrachtet<br />

werden. Vzbgm. Monika Hofer weist darauf hin, dass die Besucherkontakte in den letzten<br />

Jahren ständig gestiegen sind und das EKIZ an Attraktivität zunimmt.<br />

GR Maximilian Walch erkundigt sich nach der Resolution an das Land OÖ., die in der letzten<br />

Gemeinderatssitzung mitbeschlossen wurde. Der Bürgermeister erklärt, dass es bis heute<br />

keine Antwort seitens des Landes OÖ. gibt. Er fügt hinzu, dass die Leitung des EKIZ in die<br />

nächste Sozialausschuss-Sitzung eingeladen wird, um die zukünftige Vorgangsweise zu<br />

besprechen.<br />

Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, die im Jahr 2007 durch einen Förderungsmittelausfall<br />

des Landes entstandenen Betriebsabgaben beim EKIZ in Höhe von € 11.500,00 seitens der<br />

Marktgemeinde zu finanzieren. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen<br />

und stellt die GEGENSTIMMEN der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion sowie die ZUSTIMMUNG<br />

der übrigen Gemeinderatsmitglieder fest.<br />

9) BERICHT DES BÜRGERMEISTERS<br />

Kinderspielplatz Frensdorf<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass nun auch ein Schreiben der Volksanwaltschaft bezüglich<br />

des Kinderspielplatzes Frensdorf eingetroffen ist.<br />

Veranstaltungsüberschneidung<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass sich am 22. Juni 2008 zwei Veranstaltungen<br />

überschneiden werden. Dabei handelt es sich um die Biomesse im Veranstaltungszentrum und<br />

den Pfarrflohmarkt am Pfarrgelände. Er weist darauf hin, dass seitens der Veranstalter auf<br />

Terminkoordinationen geachtet werden soll.<br />

Altenheim-Standort<br />

Der Bürgermeister stellt fest, dass in Schloss Haus ein Altenheim denkbar ist. <strong>Die</strong>ses muss<br />

jedoch auch finanziert werden. Darum stellt dieses Projekt eine große Herausforderung für die<br />

Zukunft dar.


551<br />

S10<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass derzeit die Umweltverträglichkeitsprüfung läuft. <strong>Die</strong><br />

Terminplanung kann voraussichtlich nicht ganz eingehalten werden. Der Baubeginn wird<br />

dennoch mit 2009 zugesichert. Der erste Bauabschnitt wird an der Autobahnabfahrt<br />

Unterweitersdorf sowie an der Umfahrung Freistadt begonnen.<br />

Minimarkt Untergaisbach<br />

Der Bürgermeister informiert, dass der Minimarkt in Untergaisbach Ende März 2008<br />

geschlossen wird. Der Abgang ist nicht mehr finanzierbar. Nun wird versucht die<br />

Nahversorgung in Untergaisbach zu sichern, indem ein neuer Betreiber gesucht wird.<br />

Ortsdurchfahrt <strong>Wartberg</strong><br />

Der Bürgermeister berichtet, dass voraussichtlich im Herbst 2008 mit der Durchführung<br />

begonnen wird.<br />

Gemeindeamt<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass das Amtshaus neu gestaltet wurde. Nun soll auch das Angebot<br />

der <strong>Die</strong>nstleistungen für die Bürger optimiert werden. <strong>Die</strong>sbezüglich wird im Zuge der<br />

nächsten Gemeindezeitung eine Bürgerbefragung stattfinden.<br />

EURO 2008<br />

Der Bürgermeister informiert, dass am 18. Juni 2008 die Fanmeile der EURO 2008 auch in<br />

<strong>Wartberg</strong> stattfinden wird. Dabei werden die Fußballspiele „Portugal – Schweden“ und<br />

„Spanien – Griechenland“ auf einer großen Leinwand beim Veranstaltungszentrum<br />

übertragen.<br />

10) ALLFÄLLIGES<br />

Plakatwand in Steinpichl<br />

GV Anita Grandl macht darauf aufmerksam, dass in Steinpichl (Grundstücksdreieck am<br />

Beginn des Schreinerweges) wieder eine große Plakatwand aufgestellt wurde. Der<br />

Bürgermeister erklärt, dass dies ohne seine Zustimmung gemacht wurde und der Sache<br />

nachgegangen wird.<br />

Finanzierungsplan FF-Zeughaus<br />

GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner erkundigt sich nach dem Finanzierungsplan des FF-Zeughauses,<br />

da die Ausschreibungsunterlagen in den nächsten zwei Monaten fertig werden. Der<br />

Bürgermeister erklärt, dass der Finanzierungsplan noch nicht eingelangt ist. Amtsleiter Josef<br />

Bauer ergänzt, dass der Sachverständige bereits befasst wurde und davon ausgegangen<br />

werden kann, dass eine Behandlung des Finanzierungsplanes in der nächsten<br />

Gemeinderatssitzung möglich sein wird.<br />

Gehsteig „Im Weg“<br />

GR Manfred Freinschlag erkundigt sich nach dem Gehsteig „Im Weg“. Der Bürgermeister<br />

erklärt, dass im Frühling 2008 mit der Errichtung des Geheisteiges begonnen wird.<br />

Marktplatz<br />

GR Maximilian Walch informiert, dass Herr Wolfinger bereits mit dem Bau des neuen Hauses<br />

am Marktplatz begonnen hat. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass sich der Kulturausschuss<br />

bezüglich eines neuen Standortes des Christbaumes bzw. Osterbaumes Gedanken machen<br />

sollte.


552<br />

Anfragen zum letzten Gemeinderatsprotokoll<br />

GR Wilhelm Hametner stellt einige Anfragen zum letzten Gemeinderatsprotokoll. Der<br />

Bürgermeister beantwortet diese positiv.<br />

Nebengebäude der Familie Mückstein<br />

GR Roman Wiesinger erkundigt sich, ob das Nebengebäude der Familie Mückstein früher<br />

eine Hausnummer besessen hat. Der Bürgermeister informiert, dass sich Herr Wolfsegger<br />

bereits mit den Nachforschungen beschäftigt.<br />

GENEHMIGUNG DER VERHANDLUNGSSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG VOM 14. DEZEMBER 2007:<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die zu Beginn der heutigen Sitzung aufgelegte Verhandlungsschrift über<br />

die Sitzung vom 14. Dezember 2007 keinerlei Einwendungen vorgebracht worden sind und erklärt diese daher<br />

für genehmigt. Der Vorsitzende schließt sodann die Gemeinderatssitzung.<br />

Ende der Sitzung: 22.00 Uhr<br />

Ohne – mit nachfolgenden – Einwendungen genehmigt am: .............................<br />

----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />

Schriftführerin Vorsitzender<br />

----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />

Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied<br />

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Gemeinderatsmitglied<br />

<strong>Die</strong> Genehmigung der vorstehenden Verhandlungsschrift wird hiermit bestätigt.<br />

----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />

Datum Bürgermeister

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