Flyer 4-seitig ohne Anmeldung - Hessischer Verwaltungsschulverband
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Verwaltungswirt/in<br />
Mindestens eine Ausbildungsstelle soll in einem publikumsintensiven Bereich<br />
sein. Die Zuweisungsdauer soll angemessen am Ausbildungserfolg, den<br />
Ausbildungsmöglichkeiten und den Schwerpunktaufgaben der Ausbildungsbehörde<br />
zeitlich ausgewogen erfolgen.<br />
Der Bereich „Zur freien Verfügung“ kann insbesondere zur Vertiefung der Ausbildung<br />
in einem Ausbildungsbereich, zur Ausbildung in besonderen Aufgaben der<br />
Ausbildungsbehörde oder zur Teilnahme an einem möglichst fachübergreifenden<br />
Vorhaben verwendet werden.<br />
Die Ausbildungsbehörde legt zu Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsverlauf fest,<br />
der die Ausbildungsbereiche der Ausbildungsbehörde oder anderer Behörden benennt,<br />
zu denen die Anwärterin oder der Anwärter zugewiesen werden kann.<br />
Die Anwärterin/der Anwärter soll im Ausbildungsabschnitt „Allgemeine Verwaltung“<br />
über Ziele und Ablauf der Ausbildung und seine Rechtstellung informiert werden sowie<br />
Aufgaben, Organisation und Geschäftsablauf der Ausbildungsbehörde kennen lernen.<br />
Rechtsgrundlagen<br />
•Ausbildung- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des mittleren Dienstes in der allgemeinen<br />
Verwaltung (APO mD) – vom 17.12.2003 StAnz. Nr. 2/2004 Seite 167<br />
•Lehr- und Stoffpläne des Hessischen <strong>Verwaltungsschulverband</strong>es – vom 30.06.2009<br />
StAnz. Nr. 30/2009 Seite 1670<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden (§ 3 APO m.D.), wer<br />
•die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt (EU Bürger / Ausnahmen, Höchstalter<br />
35 Jahre / Ausnahmen, pp.)<br />
•einen mittleren Bildungsabschluss besitzt (Ausnahmen)<br />
Nachqualifizierung für Berufstätige<br />
Der Ausbildungslehrgang wird traditionell auch als Fortbildungslehrgang für<br />
Verwaltungsangestellte genutzt. Er kann also auch berufsbegleitend besucht werden.<br />
Durch Anrechnung von Zeiten kann <strong>ohne</strong> Ableistung des Vorbereitungsdienstes die<br />
Laufbahnbefähigung nach Ablegen der Laufbahnprüfung zuerkannt werden. Näheres<br />
sh. § 8 Hessische Laufbahn verordnung.<br />
Frau Kanstein 0561 70796-12 0561 70796-24 Vanessa.Kanstein@hvsv-ks.de<br />
Ansprechpartnerin:<br />
Frau Ries 0561 70796-27 0561 70796-24 Alexandra.Ries@hvsv-ks.de