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Flyer 4-seitig ohne Anmeldung - Hessischer Verwaltungsschulverband

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Verwaltungswirt/in<br />

Mindestens eine Ausbildungsstelle soll in einem publikumsintensiven Bereich<br />

sein. Die Zuweisungsdauer soll angemessen am Ausbildungserfolg, den<br />

Ausbildungsmöglichkeiten und den Schwerpunktaufgaben der Ausbildungsbehörde<br />

zeitlich ausgewogen erfolgen.<br />

Der Bereich „Zur freien Verfügung“ kann insbesondere zur Vertiefung der Ausbildung<br />

in einem Ausbildungsbereich, zur Ausbildung in besonderen Aufgaben der<br />

Ausbildungsbehörde oder zur Teilnahme an einem möglichst fachübergreifenden<br />

Vorhaben verwendet werden.<br />

Die Ausbildungsbehörde legt zu Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsverlauf fest,<br />

der die Ausbildungsbereiche der Ausbildungsbehörde oder anderer Behörden benennt,<br />

zu denen die Anwärterin oder der Anwärter zugewiesen werden kann.<br />

Die Anwärterin/der Anwärter soll im Ausbildungsabschnitt „Allgemeine Verwaltung“<br />

über Ziele und Ablauf der Ausbildung und seine Rechtstellung informiert werden sowie<br />

Aufgaben, Organisation und Geschäftsablauf der Ausbildungsbehörde kennen lernen.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

•Ausbildung- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des mittleren Dienstes in der allgemeinen<br />

Verwaltung (APO mD) – vom 17.12.2003 StAnz. Nr. 2/2004 Seite 167<br />

•Lehr- und Stoffpläne des Hessischen <strong>Verwaltungsschulverband</strong>es – vom 30.06.2009<br />

StAnz. Nr. 30/2009 Seite 1670<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden (§ 3 APO m.D.), wer<br />

•die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt (EU Bürger / Ausnahmen, Höchstalter<br />

35 Jahre / Ausnahmen, pp.)<br />

•einen mittleren Bildungsabschluss besitzt (Ausnahmen)<br />

Nachqualifizierung für Berufstätige<br />

Der Ausbildungslehrgang wird traditionell auch als Fortbildungslehrgang für<br />

Verwaltungsangestellte genutzt. Er kann also auch berufsbegleitend besucht werden.<br />

Durch Anrechnung von Zeiten kann <strong>ohne</strong> Ableistung des Vorbereitungsdienstes die<br />

Laufbahnbefähigung nach Ablegen der Laufbahnprüfung zuerkannt werden. Näheres<br />

sh. § 8 Hessische Laufbahn verordnung.<br />

Frau Kanstein 0561 70796-12 0561 70796-24 Vanessa.Kanstein@hvsv-ks.de<br />

Ansprechpartnerin:<br />

Frau Ries 0561 70796-27 0561 70796-24 Alexandra.Ries@hvsv-ks.de

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