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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

Hörsaalvermietung<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

Die Vermietung von Räumen vollzieht sich nach <strong>der</strong> <strong>Rechts</strong>prechung <strong>des</strong> BFH i.d.R. im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Vermögensverwaltung, wenn nicht „nach dem Gesamtbild <strong>der</strong> Verhältnisse und<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte<br />

durch Umschichtung gegenüber <strong>der</strong> Nutzung von vorhandenem Vermögen i.S. einer<br />

Fruchtziehung aus den zu erhaltenden Substanzwerten in den Vor<strong>der</strong>grund tritt“ (vgl. R 15.7<br />

Abs. 1 Satz 2 EStR 2008).<br />

Bezogen auf die kurzfristige Vermietung von Hörsälen an wechselnde Mieter ist das Urteil<br />

<strong>des</strong> BFH vom 17.12.1957, BStBl III 1958 S. 96, analog anzuwenden.<br />

Dem Urteil lag <strong>der</strong> Fall eines gemeinnützigen Vereins zu Grunde, <strong>der</strong> einen Saal und an<strong>der</strong>e<br />

Nebenräume zur Abhaltung von Vorträgen, Lichtbilddarbietungen, Konzerten, Spielabenden<br />

und Versammlungen an Tagen vermietete, an denen er den Saal bzw. die Räume nicht selbst<br />

benötigte.<br />

Der BFH führte hierzu aus, dass die bloße Vermietung unbeweglichen Vermögens grundsätzlich<br />

eine reine Vermögensverwaltung darstelle. Sie werde erst dann zu einem Gewerbebetrieb<br />

o<strong>der</strong> einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn bestimmte, für eine geschäftliche Betätigung<br />

sprechende Umstände hinzutreten.<br />

Welche Umstände das im einzelnen Fall sein können, ist insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Entscheidung<br />

<strong>des</strong> BFH vom 28.09.1951, BStBl III 1952 S. 15 eingehend dargestellt. So sprechen in <strong>der</strong> Regel<br />

die spekulative Absicht, <strong>der</strong> häufige, die vermieteten Räume zur Ware machende Wechsel<br />

<strong>der</strong> Mieter, <strong>der</strong> dadurch bedingte, in kaufmännischer Weise eingerichtete Bürobetrieb, die<br />

nicht unbedeutenden Nebenleistungen <strong>des</strong> Vermieters und die nach außen in Erscheinung<br />

tretende Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr für das Vorliegen eines wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbetriebs.<br />

Dabei dürfen allerdings die Vorgänge, die den Vermieter zu einer bestimmten Nutzung veranlasst<br />

haben, nicht außer Betracht bleiben, Urteil <strong>des</strong> RFH VI 96/42 vom 01.07.1942, RStBl<br />

1942, 1081. Berücksichtigt man, dass <strong>der</strong> Verein den Saal und die Nebenräume überwiegend<br />

zur Erfüllung seiner gemeinnützigen Zwecke zwar benötigt, aber nicht dauernd für diese<br />

Zwecke braucht und dass er zur ordnungsmäßigen Verwaltung seines Grundbesitzes eine<br />

Vermietung dieser Räume für die Zeit, in <strong>der</strong> er sie nicht selbst nutzt, anstreben muss, so ist es<br />

vertretbar, in <strong>der</strong> Vermietung eine bloße Vermögensverwaltung zu sehen.<br />

Die für die Beurteilung <strong>des</strong> gemeinnützigen Vereins angeführten Merkmale sind auch für die<br />

Vermietung von Hörsälen und Seminarräumen <strong>der</strong> Hochschulen maßgebend.<br />

Jagdverpachtung<br />

Ob die Jagdverpachtung im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes o<strong>der</strong> eines BgA<br />

ausgeübt wird, ist für den Bereich <strong>der</strong> Körperschaftsteuer nach ertragsteuerlichen Grundsätzen<br />

zu prüfen.<br />

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG gehören Einkünfte aus <strong>der</strong> Jagd zu den Einkünften aus Landund<br />

Forstwirtschaft, wenn sie mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Zusammenhang<br />

stehen. Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung <strong>der</strong> natürlichen Kräfte <strong>des</strong> Bodens<br />

zur Gewinnung und Verwertung von Wal<strong>der</strong>zeugnissen, in erster Linie also von Nutz-<br />

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