Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...
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Oberfinanzdirektion NRW Arbeitshilfe: Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts Zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Einschaltung von Unternehmern in die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben wird auf die BMF-Schreiben vom 27.12.1990, BStBl I 1991 S. 81, sowie vom 10.12.2003, BStBl I 2003 S. 785, hingewiesen. Abwasserbeseitigung Die Beseitigung von Abwässern ist grds. eine hoheitliche Tätigkeit (R 9 Abs. 1 KStR 2004) Die Verwaltungsauffassung wurde durch BFH-Urteil vom 08.01.1998, BStBl II 1998 S. 410, bestätigt. Altenheime Altenheime und Altenwohnheime sind BgA. Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG liegen in der Regel vor. Sie sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 20 GewStG steuerbefreit (zum Umfang der Steuerbefreiung vgl. BFH-Urteil vom 22.06.2011, BStBl II 2011 S. 892). Die mit dem Betrieb eines Altenheimes eng verbundenen Umsätze sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. a UStG. Auf das BMF-Schreiben vom 20.07.2009, BStBl I 2009 S. 774 wird verwiesen. Apotheken Apotheken, die von jPdöR betrieben werden (z.B. Klinikapotheken, städtische Apotheken), sind, soweit sie nicht der Selbstversorgung dienen, als BgA zu beurteilen. Vergleiche RFH- Urteil vom 30.08.1941, RStBl S. 744 und BFH-Urteil vom 14.02.1956, BStBl III S. 105. Arzneimittellieferungen einer Krankenhausapotheke an Krankenhäuser anderer Träger sind weder nach § 4 Nr. 14 UStG noch nach § 4 Nr. 18 UStG steuerbefreit (BFH-Urteil vom 18.10.1990, BStBl II 1991 S. 268). Im Weiteren wird auf das BMF-Schreiben vom 26.06.2009, BStBl I 2009 S. 756, verwiesen. Besichtigungsbetriebe Ein sog. Besichtigungsbetrieb (z.B. Bereitstellung eines Gebäudes mit Inventar zur entgeltlichen Besichtigung) erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebs und damit auch für die Annahme eines BgA, wenn Inhaber des Betriebs eine jPdöR ist. Nach dem BFH-Urteil vom 07.08.1979, BStBl II 1980 S. 633, gehören auch die Ausstellungsgegenstände zum Betriebsvermögen des Besichtigungsbetriebs. Hinweis: zu Miet- und Pachtverträgen: vgl. R 33 Abs. 1 KStR 2004 und H 33 (Miet- oder Pachtverträge) KStH 2008 - 74 -
Oberfinanzdirektion NRW Arbeitshilfe: Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts Blutalkoholuntersuchungen Blutalkoholuntersuchungen im Auftrag von Strafverfolgungsbehörden stellen keine Ausübung hoheitlicher Gewalt dar. Vergleiche BFH-Urteil vom 21.09.1989, BStBl II 1990 S. 95, und vom 14.03.1990, BStBl II 1990 S. 866. Sie sind daher als BgA anzusehen. Campingplatz Die Unterhaltung eines Zelt- oder Campingplatzes durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ein BgA. Die Verpachtung eines Campingplatzes ist ebenso eine wirtschaftliche Tätigkeit, wenn nicht nur ein Grundstück, sondern ein mit den notwendigen Einrichtungen versehener Campingplatz überlassen wird. Vergleiche BFH-Urteil v. 07.05.1969, BStBl II S. 443, H 8 (Inventar) KStH 2008. Grundsätzlich ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerbefreit gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG. Nicht befreit ist indessen nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen. Eine kurzfristige Vermietung liegt vor, wenn die tatsächliche Gebrauchsüberlassung nicht mindestens sechs Monate beträgt (Abschnitt 4.12.3 Abs. 2 UStAE). Feinstaubplakettenverkauf Nach § 4 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35.BImSchV) vom 10.10.2006 (BGBl. I S. 2218), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 05.12.2007 (BGBl. I S. 2793) sind die Kfz-Zulassungsstellen neben den zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigten Stellen (Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA sowie zugelassene Kfz-Werkstätten) Ausgabestellen für die Plaketten. Daneben kann das Land weitere Stellen zulassen. Eine der öffentlichen Hand eigentümlich und vorbehaltene Aufgabe – und damit ein hoheitliches Handeln der Zulassungsstellen – ist hierbei nicht gegeben, da die Dienstleistung der befugten Institutionen lediglich in der Prüfung der Fahrzeugdokumente zur Feststellung der Berechtigung zum Führen einer und welcher Plakette, der Zuordnung auf das jeweilige Fahrzeug (Eintragung des Kfz-Kennzeichens) sowie in der Ausgabe der Plakette besteht. Forschungstätigkeit Bei der steuerlichen Beurteilung der staatlichen Hochschulen ist grundsätzlich zu ermitteln, ob und inwieweit diese hoheitlich tätig sind bzw. einen BgA unterhalten, § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 4 KStG. - 75 -
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Arbeitshilfe:<br />
<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />
Zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung <strong>der</strong> Einschaltung von Unternehmern in die Erfüllung<br />
hoheitlicher Aufgaben wird auf die BMF-Schreiben vom 27.12.1990, BStBl I 1991 S. 81,<br />
sowie vom 10.12.2003, BStBl I 2003 S. 785, hingewiesen.<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Die Beseitigung von Abwässern ist grds. eine hoheitliche Tätigkeit (R 9 Abs. 1 KStR 2004)<br />
Die Verwaltungsauffassung wurde durch BFH-Urteil vom 08.01.1998, BStBl II 1998 S. 410,<br />
bestätigt.<br />
Altenheime<br />
Altenheime und Altenwohnheime sind BgA. Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung<br />
nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG liegen in <strong>der</strong> Regel vor.<br />
Sie sind unter den Voraussetzungen <strong>des</strong> § 3 Nr. 20 GewStG steuerbefreit (zum Umfang <strong>der</strong><br />
Steuerbefreiung vgl. BFH-Urteil vom 22.06.2011, BStBl II 2011 S. 892).<br />
Die mit dem Betrieb eines Altenheimes eng verbundenen Umsätze sind umsatzsteuerfrei gemäß<br />
§ 4 Nr. 16 Buchst. a UStG. Auf das BMF-Schreiben vom 20.07.2009, BStBl I 2009 S.<br />
774 wird verwiesen.<br />
Apotheken<br />
Apotheken, die von jPdöR betrieben werden (z.B. Klinikapotheken, städtische Apotheken),<br />
sind, soweit sie nicht <strong>der</strong> Selbstversorgung dienen, als BgA zu beurteilen. Vergleiche RFH-<br />
Urteil vom 30.08.1941, RStBl S. 744 und BFH-Urteil vom 14.02.1956, BStBl III S. 105.<br />
Arzneimittellieferungen einer Krankenhausapotheke an Krankenhäuser an<strong>der</strong>er Träger sind<br />
we<strong>der</strong> nach § 4 Nr. 14 UStG noch nach § 4 Nr. 18 UStG steuerbefreit (BFH-Urteil vom<br />
18.10.1990, BStBl II 1991 S. 268). Im Weiteren wird auf das BMF-Schreiben vom<br />
26.06.2009, BStBl I 2009 S. 756, verwiesen.<br />
Besichtigungsbetriebe<br />
Ein sog. Besichtigungsbetrieb (z.B. Bereitstellung eines Gebäu<strong>des</strong> mit Inventar zur entgeltlichen<br />
Besichtigung) erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebs<br />
und damit auch für die Annahme eines BgA, wenn Inhaber <strong>des</strong> Betriebs eine jPdöR<br />
ist. Nach dem BFH-Urteil vom 07.08.1979, BStBl II 1980 S. 633, gehören auch die Ausstellungsgegenstände<br />
zum Betriebsvermögen <strong>des</strong> Besichtigungsbetriebs.<br />
Hinweis:<br />
zu Miet- und Pachtverträgen: vgl. R 33 Abs. 1 KStR 2004 und H 33 (Miet- o<strong>der</strong> Pachtverträge)<br />
KStH 2008<br />
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