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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

Führt die durch Einführung <strong>des</strong> KrWG zum 01.06.2012 eingetretene Än<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> steuerlichen<br />

Beurteilung <strong>des</strong> BgA „Entsorgung von Gewerbemüll“ zu einer Überführung von Wirtschaftsgütern<br />

in den Hoheitsbereich einer jPdöR, so gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze.<br />

Werden die Entsorgungstätigkeiten durch eine kommunale Eigengesellschaft durchgeführt,<br />

so ergeben sich entsprechende Konsequenzen hinsichtlich <strong>der</strong> Sparteneinteilung (vgl<br />

Tz.. 15.2).<br />

Die Referatsleiter Umsatzsteuer <strong>der</strong> obersten Finanzbehörden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

haben im Rahmen <strong>der</strong> Sitzung USt I/14 eine Übergangsregelung für Zwecke <strong>der</strong> Umsatzsteuer<br />

beschlossen. Hat eine jPdöR die Entsorgung von Abfall zur Beseitigung aus an<strong>der</strong>en Herkunftsbereichen<br />

als privaten Haushaltungen (Gewerbemüll) vor dem 01.06.2012 als einen<br />

BgA behandelt, wird es für Zwecke <strong>der</strong> Umsatzsteuer nicht beanstandet, wenn diese Behandlung<br />

für vor dem 01.07.2015 ausgeführte Umsätze fortgeführt wird. (vgl. Verfügung <strong>der</strong> OFD<br />

NRW vom 21.05.2014, S 2706 – 2014/0014 – St 153, FR 2014 S. 577).<br />

Abfälle, die unter die Verpackungsverordnung fallen<br />

Seit Inkrafttreten <strong>der</strong> Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackV)<br />

unterliegt die Entsorgung von Leichtverpackungen (Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen)<br />

nicht mehr <strong>der</strong> öffentlichen Abfallentsorgung. Vielmehr sind jetzt die Hersteller und<br />

Vertreiber dieser Verpackungen zu <strong>der</strong>en Rücknahme verpflichtet.<br />

Die Verantwortung für die Rücknahme und Wie<strong>der</strong>verwendung gebrauchter Verpackungen ist<br />

somit auf die Privatwirtschaft übergegangen, so dass die Erfüllung von Aufgaben nach <strong>der</strong><br />

VerpackV nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen kann, vgl. Urteil <strong>des</strong> FG Münster<br />

vom 16.03.2001, EFG 2001 S. 849.<br />

Soweit sich die DSD GmbH (Duales System Deutschland) zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen<br />

<strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong> öffentlichen Hand bedient, d. h. Verträge mit den jPdöR abschließt,<br />

wonach diese die Verpackungen abholen, sortieren und <strong>der</strong> DSD GmbH zur Abholung bereitstellen,<br />

sind die jPdöR wirtschaftlich tätig. Dies gilt gem. R 10 Abs. 6 Satz 7 KStR 2004 auch<br />

für die folgenden Leistungen, die die entsorgungspflichtigen Körperschaften für das Duale<br />

System erbringen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Erfassung von Verkaufsverpackungen<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Wertstoffberatung<br />

Zurverfügungstellung und Reinigung von Containerplätzen.<br />

Falls die weiteren Voraussetzungen <strong>des</strong> R 6 Abs. 2-5 KStR 2004 erfüllt sind, begründen die<br />

jPdöR mit diesen Tätigkeiten einen BgA.<br />

In diesem Zusammenhang ist die Frage zu beantworten, ob die Beseitigung von Abfällen aus<br />

privaten Haushaltungen, die irrtümlich in die Sammelsysteme <strong>des</strong> Dualen Systems geworfen<br />

wurden, z.B. Bioabfälle o<strong>der</strong> Restmüll (= sog. Fehlwürfe), dem hoheitlichen o<strong>der</strong> gewerblichen<br />

Bereich zuzuordnen ist.<br />

Hierzu ist die Auffassung zu vertreten, dass Kosten, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Tätigkeit<br />

<strong>des</strong> Dualen Systems – mithin auch Kosten für die Beseitigung bzw. Sortierung so genannter<br />

Fehlwürfe – stehen, nicht dem hoheitlichen, son<strong>der</strong>n dem gewerblichen Bereich zuzuordnen<br />

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