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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

Vereinfachend lässt sich festhalten, dass in den Verwaltungshaushaltsplan alle laufenden Einnahmen<br />

und Ausgaben gehörten, während <strong>der</strong> Vermögenshaushaltsplan die Investitionen <strong>der</strong><br />

Gemeinde und <strong>der</strong>en Finanzierung enthielt.<br />

Der Aufbau <strong>des</strong> Haushaltsplanes in den Kommunen folgt einem einheitlichen Muster; allerdings<br />

kann die Reihenfolge <strong>der</strong> einzelnen Teile durchaus variieren. Zumin<strong>des</strong>t in umfangreichen<br />

Haushaltsplänen sind die Teile farblich voneinan<strong>der</strong> getrennt.<br />

Der kameralistische Haushaltsplan besitzt i.d.R. die folgende Struktur:<br />

1. Haushaltssatzung<br />

2. Vorbericht<br />

3. Gesamtplan<br />

4. Einzelpläne <strong>des</strong> Verwaltungshaushalts, unterglie<strong>der</strong>t in Abschnitte, z. B.:<br />

0 = Allgemeine Verwaltung<br />

1 = Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

2 = Schulen<br />

3 = Wissenschaft u. Forschung, Kulturpflege<br />

4 = Soziale Sicherung<br />

5 = Gesundheit und Sport, Erholung<br />

6 = Bau- und Wohnungswesen, Verkehr<br />

7 = Öffentliche Einrichtungen<br />

8 = Wirtschaftliche Unternehmen<br />

9 = Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

5. Einzelpläne <strong>des</strong> Vermögenshaushalts, unterglie<strong>der</strong>t wie <strong>der</strong> Verwaltungshaushalt<br />

6. Sammelnachweise und Stellenplan<br />

7. Finanzplanung<br />

8. Aufstellung über Beteiligungen<br />

9. Haushalts- und Wirtschaftspläne <strong>der</strong> Stiftungen und Eigenbetriebe<br />

10. Jahresabschlüsse <strong>der</strong> kommunalen Unternehmen<br />

10.2.3 Neues Kommunales Finanzmanagement („Doppik“)<br />

Nach dem Gesetz zur Einführung <strong>des</strong> Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden<br />

im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) haben alle Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System <strong>der</strong> doppelten<br />

Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 01.01.2009 eine Eröffnungsbilanz<br />

aufzustellen. Der Haushaltsplan besitzt regelmäßig die folgende Struktur:<br />

1. Eröffnungsbilanz<br />

2. Gesamtergebnisplan<br />

3. Gesamtfinanzplan<br />

4. Haushaltssatzung<br />

5. Vorbericht<br />

6. Teilpläne , sachlich unterglie<strong>der</strong>t in Produktbereiche z. B.:<br />

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