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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

Die Jahresrechnungen <strong>der</strong> o.g. Einrichtungen sind für das abgelaufene Kalen<strong>der</strong>jahr i.d.R. bis<br />

zum 31.05. <strong>des</strong> Folgejahres dem bischöflichen Generalvikariat vorzulegen.<br />

z. B.: Die Jahresrechnung 2002 ist grds. bis zum 31.05.2003 vorzulegen.<br />

10.2 Kommunale Haushaltspläne<br />

Der Haushalt ist eines <strong>der</strong> wichtigsten Planungsinstrumente <strong>der</strong> Kommunen.<br />

Grundsätzlich kann sich je<strong>der</strong> durch Einsicht in den Haushaltsplan, <strong>der</strong> je<strong>des</strong> Jahr öffentlich<br />

ausgelegt wird, informieren. Es ist nicht ungewöhnlich, wenn <strong>der</strong> Haushaltsplan einer mittelgroßen<br />

Stadt den Umfang von mehreren Hun<strong>der</strong>t Seiten aufweist. Ihm beigefügt sind eine<br />

Reihe ergänzen<strong>der</strong> Übersichten und Darstellungen. Die dort zusammengefassten Informationen<br />

sind für den Bürger i.d.R. nicht beson<strong>der</strong>s eingängig. Mit den nachstehenden Erläuterungen<br />

soll daher eine kurze Einführung in die Systematik eines Haushaltsplanes erfolgen.<br />

Darüber hinaus haben das Innenministerium NRW und die Bertelsmann Stiftung das Projekt<br />

„Kommunaler Bürgerhaushalt“ initiiert. Dort erprobten sechs Kommunen verschiedene Wege,<br />

in einfacher und verständlicher Form über den Haushalt zu informieren. Die Erfahrungen<br />

<strong>des</strong> Projektes haben Eingang in einen Leitfaden für die Praxis gefunden, <strong>der</strong> unter<br />

www.buergerhaushalt.org zur Verfügung steht.<br />

Die Systematik <strong>des</strong> Haushalts ist für alle Gemeinden und Landkreise durch <strong>Rechts</strong>vorschriften<br />

verbindlich festgelegt. 8 Maßgeblich sind dabei vor allem die Bestimmungen <strong>der</strong> Gemeinde-/<br />

Kreisordnungen.<br />

Mit Hilfe <strong>des</strong> Haushalts werden die zur Verfügung stehenden Mittel planmäßig auf die einzelnen<br />

Aufgabenbereiche, die eine Gemeinde o<strong>der</strong> ein Kreis zu erfüllen hat o<strong>der</strong> erfüllen will,<br />

verteilt. Der Haushaltsplan enthält alle voraussichtlichen Einnahmen und alle vorhersehbaren<br />

Ausgaben. Der Planungszeitraum beträgt in <strong>der</strong> Regel ein Jahr. Neben den Werten <strong>des</strong> laufenden<br />

Haushaltsjahres werden auch die Ansätze <strong>des</strong> vorhergehenden Haushaltsjahres sowie die<br />

für die Finanzverwaltung interessante Jahresrechnung (Rechnungsergebnis) <strong>des</strong> Vorvorjahres<br />

dargestellt.<br />

8 Der Landtag NRW hat mit Datum vom 16.11.2004 dem Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement<br />

für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) zugestimmt. Es wurde im Gesetz- und<br />

Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.11.2004 verkündet.<br />

Nach dem darin enthaltenen Gesetz zur Einführung <strong>des</strong> Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden<br />

im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) haben alle Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab<br />

dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System <strong>der</strong> doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung<br />

zu erfassen und zum Stichtag 01.01.2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. In <strong>der</strong> Zeit zwischen<br />

Inkrafttreten <strong>des</strong> Gesetzes und dem 01.01.2009 können die Gemeinden und Gemeindeverbände jeweils zum<br />

01.01. eines Haushaltsjahres zum System <strong>der</strong> doppelten Buchführung übergehen.<br />

Weitere Infos sind unter www.neues-kommunales-finanzmanagement.de erhältlich.<br />

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