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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

BgA gehören, wenn die beim Klärprozess freiwerdenden Faulgase zur Energiegewinnung<br />

eingesetzt werden, soweit nicht die Abgabe <strong>der</strong> Faulgase son<strong>der</strong>n die Beschaffung <strong>der</strong> aus den<br />

Faulgasen gewonnenen Energie im Vor<strong>der</strong>grund steht.<br />

9.3.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen<br />

Wirtschaftsgüter, die in einem objektiven Zusammenhang zu dem BgA stehen, können als<br />

gewillkürtes Betriebsvermögen in das Betriebsvermögen <strong>des</strong> BgA eingelegt werden. Es gelten<br />

die allgemeinen Grundsätze (R 4.2 EStR 2008).<br />

Der BFH hat die Frage, ob ein BgA gewillkürtes Betriebsvermögen bilden kann, bisher ausdrücklich<br />

offen gelassen (vgl. BFH vom 27.06.2001, BStBl II 2001 S. 773 und vom<br />

07.11.2007, BStBl II 2009 S. 248).<br />

Zur Einlage von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in einen BgA vgl. die Ausführungen<br />

zu Tz. 17.<br />

Ob die unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar über einen Zweckverband bestehende Trägerschaft einer<br />

jPdöR an einer Sparkasse (Anstalt öffentlichen <strong>Rechts</strong>) als gewillkürtes Betriebsvermögen in<br />

einem BgA gehalten werden kann, ist <strong>der</strong>zeit noch nicht abschließend geklärt. Sollten Ihnen<br />

<strong>der</strong>artige Fälle bekannt werden bzw. sollte Ihnen dazu ein Antrag auf verbindliche Auskunft<br />

vorgelegt werden, bitten wir um Kontaktaufnahme.<br />

9.4 Eigenbetrieb/Regiebetrieb<br />

Eigen- und Regiebetriebe sind unselbständige Einheiten einer jPdöR, die als BgA ohne eigene<br />

<strong>Rechts</strong>persönlichkeit steuerlich geführt werden können. Die Steuerpflicht für Regie- und<br />

Eigenbetriebe greift, an<strong>der</strong>s als bei privatrechtlich organisierten Betrieben, die kraft <strong>Rechts</strong>form<br />

steuerpflichtig sind, nur, wenn sie nicht überwiegend <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Gewalt dienen, § 4 Abs. 5 S. 1 KStG.<br />

Als Eigenbetriebe sind organisatorisch und haushaltsmäßig verselbständigte Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Gemeinden zu verstehen, die - mit eigener Verfassung (Betriebssatzung) und eigenem<br />

Rechnungswesen (kaufmännisches Rechnungswesen) versehen - als wirtschaftliche Unternehmen<br />

ohne eigene <strong>Rechts</strong>persönlichkeit <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) unterliegen.<br />

Sie werden finanzwirtschaftlich als Son<strong>der</strong>vermögen <strong>der</strong> Gemeinden verwaltet und im<br />

Haushaltsplan geson<strong>der</strong>t ausgewiesen.<br />

Die Eigenbetriebsverordnung kennt auch den Begriff <strong>der</strong> eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.<br />

Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, die in <strong>der</strong> Organisationsform eines Eigenbetriebes<br />

i.d.R. hoheitliche Aufgaben ausführen. Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen stellen<br />

üblicherweise keinen steuerlichen BgA dar bzw. sind nur partiell als BgA zu behandeln.<br />

Regiebetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Betriebszweige einer Kommune.<br />

Bislang wurden in vielen Kommunen die Einnahmen und Ausgaben <strong>der</strong> Regiebetriebe<br />

nur im Haushaltsplan ausgewiesen und basierten damit auf <strong>der</strong> kameralistischen Einnahmenund<br />

Ausgabenrechnung.<br />

Mit Einführung <strong>des</strong> „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) in NRW erfolgte jedoch<br />

eine Umstellung <strong>der</strong> Rechnungslegung <strong>der</strong> kommunalen Haushalte auf eine kaufmännische<br />

Buchführung. Die Umstellung erfolgte bis spätestens zum Jahr 2009. Bis dahin bestand<br />

für Regiebetriebe keine gesetzliche Verpflichtung zur Führung von Büchern (siehe auch Tz.<br />

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