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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

che und geson<strong>der</strong>te Gewinnfeststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO einzubeziehen.<br />

Das jeweilige Dauerverlustgeschäft bildet – neben den Gewinntätigkeiten, für die die Mitunternehmerschaft<br />

zu bejahen ist, also auch R 6 Abs. 2 Satz 2 KStR 2004 einschlägig ist – nach<br />

allgemeinen Grundsätzen einen geson<strong>der</strong>ten BgA. 6<br />

6 Vgl. Rz. 62 <strong>des</strong> BMF-Schreibens vom 12.11.2009, BStBl. I 2009 S. 1303<br />

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