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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

1 Vorwort<br />

Die <strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> öffentlichen Hand hat sich in den letzten Jahren durch Gesetzgebung und<br />

<strong>Rechts</strong>prechung in wesentlichen Punkten verän<strong>der</strong>t.<br />

Schon seit einigen Jahren wird die Reformdiskussion von Privatisierungsverfahren und <strong>der</strong><br />

verstärkten Einwerbung von privatem Kapital geprägt und das nicht nur von konzernartig<br />

strukturierten son<strong>der</strong>n zunehmend auch von kleineren Kommunen.<br />

Durch das JStG 2009 (BGBl. I 2008 S. 2794) wurden die Regelungen zum steuerlichen Querverbund<br />

als Folge <strong>der</strong> <strong>Rechts</strong>prechung <strong>des</strong> BFH vom 22.08.2007, BStBl II 2007 S. 961, gesetzlich<br />

geregelt. Danach ist z.B. die Begünstigung <strong>der</strong> Ausübung von dauerdefizitären Tätigkeiten<br />

in Eigen- o<strong>der</strong> Beteiligungsgesellschaften nach dem neu eingefügten § 8 Abs. 7 KStG<br />

insbeson<strong>der</strong>e von bestimmten Verlusttragungsregelungen und Stimmrechtsvereinbarungen<br />

abhängig (ausführlich dazu vgl. Tz. 13.4). Die bisher in <strong>der</strong> Praxis vorliegenden Gestaltungen<br />

entsprechen den Vorgaben <strong>des</strong> JStG 2009 häufig jedoch noch nicht, so dass die Finanzämter<br />

vermehrt durch Anträge auf Erteilung verbindlicher Auskünfte in geplante Neukonstruktionen<br />

eingebunden werden.<br />

Zudem erschließen immer mehr juristische <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong> (jPdöR) wirtschaftliche<br />

Betätigungen, um ihre finanziellen Möglichkeiten aufzubessern o<strong>der</strong> eine wirtschaftlichere<br />

Nutzung bereits vorhandener Anlagen sicherzustellen und so eine Kostenoptimierung<br />

zu erreichen. Aus dem Gedanken <strong>des</strong> Konkurrentenschutzes ist es geboten, in diesen<br />

Bereichen eine einheitliche <strong>Besteuerung</strong> sicherzustellen, um Wettbewerbsverzerrungen auf<br />

Grund <strong>des</strong> Steuerrechts zu vermeiden. Insbeson<strong>der</strong>e die BFH-<strong>Rechts</strong>prechung auf dem Gebiet<br />

<strong>der</strong> Umsatzsteuer führt unter Bezug auf den gemeinschaftsrechtlichen Aspekt <strong>des</strong> „Wettbewerbs“<br />

zur -aus kommunaler Sicht teilweise gewollter, teilweise jedoch ungewollter - <strong>Besteuerung</strong><br />

von Dienstleistungen.<br />

Mit <strong>der</strong> aktuellen Auflage wird auch weiterhin das Ziel verfolgt, Sie über neue Entwicklungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> öffentlichen Hand zu informieren.<br />

Wie in den vorherigen Auflagen sind auch diesmal alle Än<strong>der</strong>ungen in kursiver Schrift dargestellt.<br />

Sollten sich zu <strong>der</strong> Arbeitshilfe Rückfragen ergeben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Darüber hinaus sind wir für Wünsche, Kritik o<strong>der</strong> Anregungen dankbar.<br />

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