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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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OFD Münster<br />

Arbeitshilfe:<br />

Hinweise zum VZ 2010:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

Da es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, auf die § 8 Abs. 9 KStG anzuwenden ist, ist wie<strong>der</strong>um<br />

zunächst in Zeile 10a <strong>des</strong> Vordrucks „KSt 1 A“ die Kz 11.68 mit dem Wert 1 anzuweisen.<br />

Die Verluste <strong>der</strong> Sparten 1 und 4 dürfen nicht mit den positiven Gesamtbeträgen <strong>der</strong> Einkünfte<br />

<strong>der</strong> Sparten 2 und 5 verrechnet werden, <strong>des</strong>halb ist die Summe <strong>der</strong> negativen Gesamtbeträge <strong>der</strong><br />

Einkünfte i. H. v. 50 in die Kz 15.75 (Zeile 68 <strong>des</strong> Vordrucks KSt 1 A) einzutragen.<br />

In <strong>der</strong> Sparte 1 ist we<strong>der</strong> ein Verlustrück-, noch ein Verlustvortrag möglich.<br />

In <strong>der</strong> Sparte 2 kann <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einkünfte i. H. v. 50 um den Verlustvortrag zum<br />

31.12.2009 i. H. v. 30 gemin<strong>der</strong>t werden. Die Anweisung erfolgt über die Eintragung <strong>des</strong> Wertes<br />

30 in Kz 15.76 (Zeile 70a <strong>des</strong> Vordrucks „KSt 1 A“).<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Aufnahme <strong>der</strong> weiteren Tätigkeit „Wasserversorgung“ ergibt sich in <strong>der</strong> Sparte 3<br />

keine Verän<strong>der</strong>ung im VZ 2010. Der zum Ende <strong>des</strong> VZ 2009 festgestellte Verlustvortrag von ./.<br />

20 geht jedoch nicht unter, son<strong>der</strong>n ist weiter festzustellen und kann wie<strong>der</strong> genutzt werden,<br />

wenn z.B. die Tätigkeit „Wasserversorgung“ künftig wie<strong>der</strong> aufgegeben wird, so dass die bisherige<br />

Sparte in ihrer ursprünglichen Tätigkeitsstruktur quasi wie<strong>der</strong> „auflebt“.<br />

Der negative Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einkünfte <strong>der</strong> Sparte 4 i. H. v. ./. 10 kann gem. § 8 Abs. 9 Satz 5<br />

KStG in den VZ 2009 zurückgetragen werden. Da die Tätigkeit „Fremdenverkehrsbetrieb“ nicht<br />

strukturell dauerdefizitär ist, son<strong>der</strong>n nur Anlaufverluste erzielt, führt <strong>der</strong> Verlust aus dieser Tätigkeit<br />

–im Gegensatz zu dem Verlust aus <strong>der</strong> strukturell dauerdefizitären Tätigkeit „Messebetrieb“<br />

- nicht zu einer vGA.<br />

Der Verlustrücktrag ist nicht im VZ 2010 anzuweisen. Der KSt-Bescheid für 2009 ist gem. § 10d<br />

Abs. 1 Satz 3 EStG zu än<strong>der</strong>n. Die Eintragung hat in <strong>der</strong> Kz 15.77 (Zeile 71a <strong>des</strong> Vordrucks<br />

„KSt 1 A“) zu erfolgen.<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einkünfte <strong>der</strong> Sparte 5 ist zusammen mit dem nach Verlustvortrag verbleibenden<br />

positiven Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einkünfte <strong>der</strong> Sparte 2 <strong>der</strong> Körperschaftsteuer zu unterwerfen<br />

(Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einkünfte insgesamt: 60).<br />

Die Verlustvorträge, die in Zeile 28 <strong>der</strong> Anlage ÖHK ermittelt wurden, sind personell mit dem<br />

"Bescheid über die geson<strong>der</strong>te Feststellung <strong>des</strong> verbleibenden Verlustvortrags in den Fällen <strong>des</strong><br />

§ 8 Abs. 9 KStG zum 31.12.2010" (KSt 10 / 11 F) gem. § 8 Abs. 9 Satz 8 KStG festzustellen.<br />

Die Anlagen ÖHK und Spartenübersicht sind dem Bescheid immer beizufügen, auch wenn sich<br />

keine Abweichungen zu <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Steuerpflichtigen eingereichten Anlage ergeben. Für die<br />

Akten ist <strong>der</strong> "Berechnungsbogen über die geson<strong>der</strong>te Feststellung <strong>des</strong> verbleibenden Verlustvortrags<br />

in den Fällen <strong>des</strong> § 8 Abs. 9 KStG zum 31.12.2010" mit <strong>der</strong> entsprechenden Verfügung<br />

auszufüllen.<br />

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