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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

38 Anlagen<br />

38.1 Anlage 1: Beispiel zur Spartenrechnung<br />

Das Beispiel entspricht dem Beispiel zu Tz. 15.2.2.<br />

VZ 09:<br />

Die in 2009 gegründete Eigengesellschaft (Voraussetzungen <strong>des</strong> § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG<br />

sind erfüllt) betreibt im Veranlagungszeitraum 2009 ein Theater mit einem Verlust von 30.<br />

Weiterhin ist Gesellschaftszweck <strong>der</strong> Eigengesellschaft die Energieversorgung, mit <strong>der</strong> ein<br />

Überschuss von 100 erzielt wird, die Unterhaltung <strong>des</strong> ÖPNV mit einem Verlust von 120 sowie<br />

eines Schulschwimmbads mit einem Verlust von 40, die Hausmüllentsorgung mit einem<br />

Gewinn von 10, die Grundstücksverwertung mit einem Gewinn von 30 und <strong>der</strong> strukturell<br />

dauerdefizitäre Messebetrieb mit einem Verlust von 20.<br />

VZ 10:<br />

Die Eigengesellschaft erweitert ihren Gesellschaftszweck um die Wasserversorgung (Gewinn<br />

im VZ 10: 60). Darüber hinaus betreibt sie noch ein zweites Theater mit einem Gewinn von<br />

80, sowie den Fremdenverkehrsbetrieb mit einem Anlaufverlust von 50 (keine strukturell<br />

dauerdefizitäre Tätigkeit). Ansonsten erzielt sie die gleichen Ergebnisse wie im VZ 09.<br />

Im Folgenden wird die Lösung anhand <strong>des</strong> Vordrucks „Anlage Spartentrennung / Anlage<br />

ÖHK“ dargestellt. Auf den Abdruck <strong>des</strong> Vordrucks „Anlage Spartenübersicht“ sowie <strong>des</strong><br />

Vordrucks „KSt 1 A“ wurde aus Vereinfachungsgründen verzichtet. Da die Anlage ÖHG (Nr.<br />

733/020) bei <strong>der</strong> Gewerbesteuer im Wesentlichen dem System <strong>der</strong> Anlage Spartentrennung /<br />

ÖHK entspricht, wurde auch insoweit auf einen beispielhaften Abdruck verzichtet.<br />

Ein weiteres Beispiel enthält die Startverfügung für das KSt-Programm 2009 vom 23.04.2010<br />

unter Punkt 2.10, vgl.<br />

http://isys/verwaltung/org_it/software/fachprogramme/daadv/fach030/anweisungen/index.htm<br />

l.<br />

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