20.01.2015 Aufrufe

Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

Datum Az. Fundstelle Entscheidung<br />

31.01.2012 I R 1/11 BStB. II 2012 S.<br />

694<br />

14.03.2012 XI R 8/10 BFH/NV 2012 S.<br />

1667<br />

03.04.2012 I R 22/11 BFH/NV 2012 S.<br />

1334<br />

12.07.2012 I R 106/10 BStBl II 2012 S.<br />

837<br />

08.08.2012 I B 9/12 BFH/NV 2013 S<br />

83<br />

27.11.2012 IV B 64/12 BFH/NV 2013<br />

S. 514<br />

08.11.2012 V R 15/12 BStBl II 2013 S.<br />

455<br />

30.01.2013 I R 35/11 BStBl II 2013 S.<br />

560<br />

06.02.2013 I R 62/11 BStBl II 2013 S.<br />

954<br />

Leistet eine GmbH an ihre Gesellschafterin (Gemeinde) Konzessionsabgaben<br />

(„Wasser“), die preisrechtliche Höchstsätze<br />

überschreiten, liegen insoweit vGA vor.<br />

Errichtet eine Gemeinde eine Stromleitung zur För<strong>der</strong>ung eines<br />

in <strong>der</strong> Gemeinde ansässigen Gewerbebetriebs und zur weiteren<br />

elektrischen Erschließung <strong>des</strong> Gemeindegebiets, die einem<br />

Energieversorger unentgeltlich überlassen wird, hat sie hieraus<br />

keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug<br />

1. Eine Gebietskörperschaft begründet einen BgA, wenn sie das<br />

Duale System entgeltlich berät o<strong>der</strong> diesem Kosten für die<br />

Beratung <strong>der</strong> Endverbraucher o<strong>der</strong> für die Reinigung <strong>der</strong> Container-Stellflächen<br />

in Rechnung stellt(Rn.10).<br />

2. Die Frage, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als BgA o<strong>der</strong> als<br />

hoheitliche Tätigkeit zu werten ist, hängt nicht davon ab, ob<br />

sich die juristische Person <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong> bei ihrem<br />

Handeln <strong>des</strong> Privatrechts o<strong>der</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong> bedient.<br />

Maßgeblich ist vielmehr allein, ob sie eine wirtschaftliche<br />

Leistung erbringt, die in gleicher Weise auch von privaten<br />

Anbietern erbracht wird o<strong>der</strong> werden könnte.<br />

Von einer Kommune betriebene Kin<strong>der</strong>gärten sind unbeschadet<br />

<strong>des</strong> <strong>Rechts</strong>anspruchs von Kin<strong>der</strong>n ab dem vollendeten dritten<br />

Lebensjahr auf För<strong>der</strong>ung in Tageseinrichtungen nach § 24<br />

SGB VIII keine Hoheitsbetriebe, son<strong>der</strong>n Betriebe gewerblicher<br />

Art.<br />

Die Gewinnerzielungsabsicht eines Wasser- und Bodenverbands<br />

ist auch dann nach dem tatsächlichen Ergebnis seines<br />

Wirtschaftens zu beurteilen, wenn sein Wirtschaften nach<br />

kommunalrechtlicher o<strong>der</strong> satzungsmäßiger Vorgabe nicht auf<br />

eine Gewinnerzielung hin ausgerichtet ist<br />

Bei Beteiligung einer Körperschaft <strong>des</strong> öffentlichen<br />

<strong>Rechts</strong> an einer <strong>Personen</strong>gesellschaft ist diese Körperschaft<br />

selbst und nicht einer ihrer BgA Beteiligter <strong>des</strong><br />

Verfahrens zur geson<strong>der</strong>ten und einheitlichen Feststellung<br />

<strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong>sgrundlagen <strong>der</strong> <strong>Personen</strong>gesellschaft<br />

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung <strong>der</strong> Überlassung<br />

von Grundstücken im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen<br />

nach dem BNatSchG - Begriff <strong>der</strong> "Vermietung<br />

von Grundstücken"<br />

Die Verwendung <strong>des</strong> steuerlichen Einlagekontos ist ungeachtet<br />

unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto<br />

auf den zum Ende <strong>des</strong> vorangegangenen Wirtschaftsjahres<br />

festgestellten positiven Bestand <strong>des</strong> Kontos<br />

begrenzt<br />

Ist eine sog. Kostenüberdeckung nach Maßgabe öffentlich-rechtlicherVorschriften<br />

in <strong>der</strong> folgenden Kalkulationsperiode<br />

auszugleichen (Rückgabe <strong>der</strong> Kostenüberdeckung<br />

durch entsprechende Preiskalkulation <strong>der</strong> Folgeperiode),<br />

liegt eine rückstellungsfähige ungewisse Verbindlichkeit<br />

vor<br />

- 225 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!