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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

7.3 Gewerbesteuer<br />

§ 2 GewStG Steuergegenstand<br />

§ 10a GewStG Gewerbeverlust<br />

§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG Freibetrag von 5.000 €<br />

§ 2 GewStDV Betriebe <strong>der</strong> öffentl. Hand<br />

R 2.1 Abs. 6 GewStR 2009 und Steuerpflicht<br />

H 2.1 Abs. 6 GewStH 2009<br />

7.4 Einkommen-/Kapitalertragsteuer<br />

§ 4 EStG Gewinnbegriff<br />

§ 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a) EStG Leistungen von BgA mit eigener<br />

<strong>Rechts</strong>persönlichkeit<br />

§ 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b) EStG Leistungen von BgA ohne eigene<br />

<strong>Rechts</strong>persönlichkeit<br />

§ 43 Abs. 1 Nr. 7b und Nr. 7c EStG Kapitalerträge mit Steuerabzug<br />

§ 43a Abs. 1 Nr. 2 EStG Bemessung <strong>der</strong> KapSt<br />

§ 44 Abs. 6 Entrichtung <strong>der</strong> KapSt<br />

§ 44a Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 und Abstandnahme vom Steuerabzug<br />

Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 EStG<br />

7.5 Abgabenordnung<br />

§§ 51 – 68 AO Steuerbegünstigte Zwecke<br />

7.6 Grun<strong>der</strong>werbsteuer<br />

§ 1 GrEStG Erwerbsvorgänge<br />

§ 3 Nr. 2 GrEStG Steuerbefreiungen<br />

§ 4 Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 5 GrEStG Ausnahmen von <strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong><br />

§ 13 GrEStG Steuerschuldner<br />

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