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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

nanzamt. Um in diesen Fällen den BP-Finanzämtern die sachgerechte Vorbereitung und<br />

Durchführung von Außenprüfungen zu erleichtern, ist <strong>der</strong> Informationsaustausch von grundlegen<strong>der</strong><br />

Bedeutung. In diesem Zusammenhang sollte in geeigneten Fällen auch verstärkt das<br />

Anfertigen von Aktenvermerken erfolgen. Sie dienen <strong>der</strong> Dokumentation <strong>der</strong> Bearbeitung<br />

bzw. <strong>der</strong> Entscheidungsfindung und sind ein adäquates Mittel, um Erkenntnisse bzw. Feststellungen<br />

aus dem laufenden <strong>Besteuerung</strong>sverfahren, welche ggf. erst im Rahmen künftiger Außenprüfungen<br />

relevant sein können, festzuhalten.<br />

31.7.2 Grundstücksstelle (GÜST)<br />

Auf Grund diverser Beson<strong>der</strong>heiten bei <strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong> von Grundstücksübertragungen bei<br />

den jPdöR empfiehlt es sich, bei entsprechenden Sachverhalten Kontakt mit <strong>der</strong> zuständigen<br />

GÜST aufzunehmen, um eine einheitliche <strong>Besteuerung</strong> sicherzustellen (Hinweis auf Tz. 28).<br />

Gerade in den Fällen, in denen lt. Aktenlage nicht eindeutig ersichtlich ist, ob <strong>der</strong> betreffende<br />

Vorgang auch <strong>der</strong> GÜST angezeigt wurde, sollte eine Kontaktaufnahme mit <strong>der</strong> GÜST erfolgen<br />

(z.B. bei Übertragung von Grundstücken zwischen einzelnen „Bereichen“ einer jPdöR<br />

o<strong>der</strong> bei Erwerb/ Übertragung von min. 95% <strong>der</strong> Anteile an Grundbesitz haltenden Gesellschaften).<br />

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