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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

31 Durchführung <strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong> / Hinweise zum maschinellen<br />

Verfahren<br />

31.1 Struktur<br />

Die Veranlagung von jPdöR mit ihren BgA, ihren Eigengesellschaften und ihren Mehrheitsbeteiligungen<br />

erscheint, wenn man <strong>der</strong> Meinung <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> befragten Finanzämter<br />

folgt, am effizientesten, wenn für die Fallbearbeitung [jeweils] nur eine Veranlagungsstelle<br />

zuständig ist.<br />

31.2 Aktenführung<br />

Um eine dem jeweiligen Risiko angepasste Arbeitsweise zu ermöglichen, kommt <strong>der</strong> vollständigen<br />

Aktenführung eine beson<strong>der</strong>e Stellung zu. Folgende Erklärungen bzw. Unterlagen<br />

sind unverzichtbare Bestandteile einer ordnungsgemäßen Aktenführung:<br />

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Körperschaft- und ggf. Gewerbesteuererklärungen mitsamt <strong>der</strong> Feststellungserklärungen<br />

(§ 27 und ggf. § 28 KStG),<br />

Gewinnermittlungen <strong>der</strong> BgA (auch <strong>der</strong> mit Verlust arbeitenden BgA),<br />

Umsatzsteuererklärungen,<br />

Verteilung <strong>der</strong> Umsätze auf die jeweiligen BgA,<br />

Aufteilung <strong>der</strong> Vorsteuern auf die jeweiligen BgA,<br />

Gesellschaftsverträge,<br />

Handelsregisterauszüge,<br />

Beteiligungsberichte,<br />

Kontrollmitteilungen,<br />

Miet- und Pachtverträge,<br />

Darlehensverträge,<br />

beson<strong>der</strong>e Nachweise<br />

(z.B. Ratsbeschlüsse und Erläuterungen im Haushaltsplan zu <strong>der</strong> jeweils betroffenen Einrichtung,<br />

Angaben über die Kreditfinanzierung von Investitionsmaßnahmen <strong>der</strong> BgA, für<br />

die die Eigenbetriebsverordnung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRW keine Anwendung findet (= Regiebetriebe),<br />

KSt-Kartei NW § 4 KStG Karte 4),<br />

sonstige Verträge bzw. Satzungen, z.B. Gründungs-, Einbringungs- und Umwandlungsverträge,<br />

Treuhand-, Gewinnabführungsverträge usw.<br />

31.3 Grundkennbuchstaben<br />

JPdöR sind wegen je<strong>des</strong> einzelnen von ihnen unterhaltenen BgA o<strong>der</strong> mehrerer zusammengefasster<br />

BgA Körperschaftsteuersubjekt (BFH-Urteile vom 13.03.1974, BStBl II 1974 S. 391,<br />

und vom 08.11.1989, BStBl II 1990 S. 242). Gegenstand <strong>der</strong> Gewerbesteuer ist gem. § 2 Abs.<br />

1 GewStG i.V.m. § 2 Abs. 1 GewStDV <strong>der</strong> einzelne o<strong>der</strong> zulässigerweise zusammengefasste<br />

BgA, sofern er einen Gewerbebetrieb im Sinne <strong>des</strong> Einkommensteuergesetzes darstellt; Steuerschuldner<br />

ist die jPdöR (§ 5 Abs. 1 S. 1 und 2 GewStG).<br />

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