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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

5.3.4 Vergleich <strong>der</strong> Organisations- und <strong>Rechts</strong>formen<br />

Eigenbetrieb<br />

GmbH/AG<br />

Selbständigkeit<br />

Unbegrenzt als eigene <strong>Rechts</strong>persönlichkeit<br />

(privatrechtliche Organisationsform)<br />

Selbständige Geschäftsführung<br />

Geschäftsführungskompetenz<br />

Verhältnis<br />

Rat<br />

zum<br />

Finanzielle Entfaltungsmöglichkeiten<br />

Allgemeines Haftungsrisiko<br />

Persönliches<br />

Haftungsrisiko<br />

<strong>des</strong> (Ober-) Bürgermeisters/<strong>der</strong><br />

Werkleitung /<strong>des</strong><br />

Geschäftsführers<br />

Begrenzt als öffentlich-rechtliche<br />

Betriebsform (vgl. EigVO)<br />

Die Gf-Kompetenz <strong>der</strong> Werkleitung<br />

ist begrenzt, (Ober-)Bürgermeister =<br />

gesetzlicher Vertreter<br />

Eine Kontrolle erfolgt durch den Rat<br />

mit <strong>der</strong> Folge politischer Einflussnahme<br />

Im Eigenbetrieb größer als im Regiebetrieb<br />

Ein allg. Haftungsrisiko ist nicht gegeben<br />

Kein persönliches Haftungsrisiko<br />

gegeben; die Kommune haftet uneingeschränkt<br />

Eine Kontrolle erfolgt über Ratsmitglie<strong>der</strong><br />

im Aufsichtsrat bzw. in<br />

<strong>der</strong> Gesellschafterversammlung.<br />

Geringere politische Einflussnahme<br />

Weitreichen<strong>der</strong> als im Regiebzw.<br />

Eigenbetrieb<br />

Ein allg. Haftungsrisiko ist vorhanden,<br />

jedoch beschränkt auf das<br />

Gesellschaftsvermögen<br />

Persönliches Haftungsrisiko <strong>des</strong><br />

Geschäftsführers vorhanden<br />

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