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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

Maßgebend für die Än<strong>der</strong>ung war eine zwischenzeitlich auf EU-Ebene erzielte Übereinstimmung<br />

bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>des</strong> Leistungsortes bei Dienstleistungen an jPdöR. Danach richtet<br />

sich <strong>der</strong> Leistungsort bei ausgeführten Leistungen an jPdöR, die hoheitlich und darüber hinaus<br />

auch unternehmerisch (im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art o<strong>der</strong> eines land- und<br />

forstwirtschaftlichen Betriebs) tätig sind, ab dem 01.07.2011 insgesamt nach <strong>der</strong>en Sitz (§ 3a<br />

Abs. 2 UStG), sofern keine Spezialregelung (§ 3a Abs. 3 bis 8, § 3b und § 3e UStG) vorgeht.<br />

Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen für den hoheitlichen o<strong>der</strong> unternehmerischen<br />

Bereich o<strong>der</strong> für beide Bereiche bestimmt sind. Etwas an<strong>der</strong>es gilt nur für Leistungen für den<br />

privaten Bedarf <strong>des</strong> Personals <strong>der</strong> jPdöR; hierfür befindet sich <strong>der</strong> Leistungsort am Sitz <strong>des</strong><br />

leistenden Unternehmers (§ 3a Abs. 1 UStG).<br />

Für die Rechnungslegung <strong>des</strong> leistenden Unternehmers und die Versteuerung <strong>der</strong> Leistungen<br />

unproblematisch sind die Fälle, in denen sowohl <strong>der</strong> leistende Unternehmer als auch die<br />

jPdöR den Sitz in Deutschland haben. Ist die Leistung steuerpflichtig, erstellt <strong>der</strong> leistende<br />

Unternehmer als Steuerschuldner eine "Brutto"-Rechnung mit geson<strong>der</strong>t ausgewiesener Umsatzsteuer.<br />

Erbringt dagegen ein ausländischer Unternehmer eine sonstige Leistung an eine<br />

inländische jPdöR und ist diese im Inland steuerpflichtig, kommt es nach § 13b UStG zum<br />

Übergang <strong>der</strong> Steuerschuld auf die jPdöR als Leistungsempfänger. Der leistende Unternehmer<br />

erstellt in diesem Fall lediglich eine "Netto"-Rechnung ohne geson<strong>der</strong>t ausgewiesene Umsatzsteuer;<br />

die jPdöR als Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer für die empfangene Leistung<br />

nach § 13b Abs. 1 o<strong>der</strong> Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 UStG und hat den Umsatz in<br />

einer Umsatzsteuer-Voranmeldung und einer Umsatzsteuererklärung für das Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

anzumelden.<br />

Um eine zutreffende Umsatzbesteuerung <strong>der</strong> Leistungen eines ausländischen Unternehmers<br />

an eine inländische jPdöR sicherzustellen, ist bei ab dem 01.07.2011 ausgeführten Leistungen<br />

Folgen<strong>des</strong> zu beachten:<br />

Ausschließlich hoheitlich tätige jPdöR ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />

Ist eine jPdöR ausschließlich hoheitlich tätig und ist ihr keine Umsatzsteuer-<br />

Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für innergemeinschaftliche Erwerbe erteilt worden, richtet<br />

sich <strong>der</strong> Leistungsort grundsätzlich nach dem Sitz <strong>des</strong> leistenden Unternehmers o<strong>der</strong> seiner<br />

Betriebsstätte, wenn die Leistung von dieser aus erbracht wird (§ 3a Abs. 1 UStG). Ggf. richtet<br />

sich <strong>der</strong> Leistungsort nach den Spezialregelungen in § 3a Abs. 3 bis 8, § 3b und § 3e UStG<br />

(vgl. Abschn. 3a.1 Abs. 1 UStAE).<br />

Beispiel 1:<br />

Der in Frankreich ansässige <strong>Rechts</strong>anwalt R erbringt an eine ausschließlich hoheitlich tätige<br />

jPdöR J mit Sitz in Deutschland eine Beratungsleistung. J verwendet für diesen Umsatz keine<br />

USt-IdNr., weil ihr keine USt-IdNr. erteilt worden ist.<br />

Der Ort <strong>der</strong> Beratungsleistung <strong>des</strong> R an J liegt in Frankreich (§ 3a Abs. 1 UStG). R stellt eine<br />

Rechnung mit französischer Mehrwertsteuer aus.<br />

Erbringt ein im Drittlandsgebiet (außerhalb <strong>der</strong> EU-Mitgliedstaaten) ansässiger Unternehmer<br />

eine in § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG genannte Leistung an eine ausschließlich hoheitlich<br />

tätige jPöR, <strong>der</strong> keine USt-IdNr. für die <strong>Besteuerung</strong> <strong>des</strong> innergemeinschaftlichen Er-<br />

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