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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

Der Gewinn eines BgA unterliegt damit –unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Freibeträge gem. § 24<br />

KStG und § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewStG - den folgenden Belastungen:<br />

JÜ / Gewinn vor Steuern = Einkommen 10.000,00 €<br />

Gewerbesteuer (400% Hebesatz) 700,00 €<br />

Körperschaftsteuer (15%) 750,00 €<br />

Solidaritätszuschlag (5,5%) 41,25€<br />

JÜ / Gewinn lt. Steuerbilanz 8.508,75€<br />

Kapitalertragsteuer (15%) 1.276,00 €<br />

Solidaritätszuschlag (5,5%) 70,18 €<br />

verbleiben<strong>der</strong> Betrag 7.162,57 €<br />

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