20.01.2015 Aufrufe

Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

die Einzahlungsverpflichtung <strong>der</strong> Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer<br />

Leistungsfähigkeit steht,<br />

die Gemeinde sich nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter o<strong>der</strong> unangemessener<br />

Höhe verpflichtet,<br />

die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbeson<strong>der</strong>e in einem Überwachungsorgan,<br />

erhält und dieser durch Gesellschaftsvertrag, Satzung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Weise gesichert wird,<br />

das Unternehmen o<strong>der</strong> die Einrichtung durch Gesellschaftsvertrag, Satzung o<strong>der</strong> sonstiges<br />

Organisationsstatut auf den öffentlichen Zweck ausgerichtet wird,<br />

bei Unternehmen und Einrichtungen in Gesellschaftsform gewährleistet ist, dass <strong>der</strong> Jahresabschluss<br />

und <strong>der</strong> Lagebericht aufgrund <strong>des</strong> Gesellschaftsvertrages, <strong>der</strong> Satzung o<strong>der</strong> in<br />

entsprechen<strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Vorschriften <strong>des</strong> HGB aufgestellt und geprüft werden,<br />

bei Unternehmen <strong>der</strong> Telekommunikation einschließlich von Telefondienstleistungen die<br />

Haftung <strong>der</strong> Gemeinde auf den Anteil <strong>der</strong> Gemeinde bzw. <strong>des</strong> kommunalen Unternehmens<br />

am Stammkapital beschränkt ist.<br />

5.2 <strong>Rechts</strong>formen kommunaler Unternehmen<br />

Die jPdöR haben ein Wahlrecht, ob sie ihre betrieblichen Aktivitäten in öffentlich-rechtlichen<br />

o<strong>der</strong> privatrechtlichen <strong>Rechts</strong>formen gestalten. Betriebe, die in eine privatrechtliche Form<br />

gekleidet sind, werden nach den für diese <strong>Rechts</strong>form geltenden Vorschriften besteuert (vgl.<br />

R 6 Abs. 7 KStR 2004). Für Erläuterungen zu den <strong>Rechts</strong>formen vgl. Tz 9.<br />

- 16 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!