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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

In Gruppe 1 und Gruppe 2 ist für jede Tätigkeit eine geson<strong>der</strong>te Sparte zu bilden, wobei zusammenfassbare<br />

Tätigkeiten eine einheitliche Sparte bilden.<br />

Tätigkeiten, die <strong>der</strong> Gruppe 3 zuzuordnen sind, bilden eine einheitliche Sparte. In diese Sparte<br />

sind auch Geschäfte einzuordnen, die - ohne Dauerverlustgeschäfte zu sein - in einzelnen<br />

Wirtschaftsjahren Verluste bzw. Anlaufverluste erzielen.<br />

Jede Än<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Tätigkeitsstruktur <strong>der</strong> Kapitalgesellschaft ist auf ihre Auswirkung auf<br />

die Spartenzuordnung zu überprüfen; eine Än<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Tätigkeitsstruktur kann auch über<br />

Umwandlungsvorgänge bewirkt werden:<br />

<br />

<br />

<br />

Wird zu einer bestehenden Sparte eine gleichartige Tätigkeit aufgenommen o<strong>der</strong> fällt eine<br />

solche weg, wird die nämliche Sparte in ihrer verän<strong>der</strong>ten Form fortgeführt.<br />

Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Sparte <strong>der</strong> Gruppe 3 („übrige Sparte) führen zu Än<strong>der</strong>ungen in dieser<br />

Sparte und <strong>der</strong> Fortführung dieser Sparte in <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Form.<br />

Übrige Verän<strong>der</strong>ungen in Form <strong>der</strong> Aufnahme neuer Tätigkeiten o<strong>der</strong> dem Wegfall bisheriger<br />

Tätigkeiten führen zu neuen Sparten unter Berücksichtigung <strong>der</strong> aktuellen Tätigkeitsstruktur.<br />

Wenn hiervon bisherige Sparten betroffen sind, fallen diese Sparten weg:<br />

Ein in einer dieser Sparten festgestellter Verlustvortrag ist festzuschreiben; kommt es<br />

künftig wie<strong>der</strong> zu einer Tätigkeitsstruktur, die dieser Sparte entspricht, ist dieser festgeschriebene<br />

Betrag als Anfangsbestand <strong>der</strong> neuen Sparte maßgebend.<br />

Durch diese, § 8 Abs. 9 Satz 3 KStG zu entnehmenden Regelungen wird <strong>der</strong> Gleichklang zur<br />

Verlustverrechnung bei <strong>der</strong> Zusammenfassung von BgA (§ 8 Abs. 8 KStG, vgl. Tz. 14.7) hergestellt.<br />

Hilfsgeschäfte zu einer Haupttätigkeit <strong>der</strong> Kapitalgesellschaft teilen das Schicksal <strong>der</strong> Haupttätigkeit.<br />

Ob ein Hilfsgeschäft vorliegt, beurteilt sich nach den Gegebenheiten <strong>des</strong> Einzelfalls.<br />

Die Veräußerung <strong>des</strong> Betriebsvermögens in Folge <strong>der</strong> Aufgabe <strong>der</strong> operativen Tätigkeit ist<br />

beispielsweise ein Hilfsgeschäft in <strong>der</strong> Sparte, <strong>der</strong> das Betriebsvermögen bisher zugeordnet<br />

war. Für Nebengeschäfte von untergeordneter Bedeutung gilt Entsprechen<strong>des</strong>.<br />

Die Spartenbildung ist losgelöst von <strong>der</strong> Frage vorzunehmen, ob die einzelnen Sparten einen<br />

Teilbetrieb bilden o<strong>der</strong> nicht.<br />

Vgl. Rz. 68-77 <strong>des</strong> BMF-Schreibens vom 12.11.2009, BStBl I 2009 S. 1303.<br />

Beispiel:<br />

VZ 09:<br />

Die in 2009 gegründete Eigengesellschaft (Voraussetzungen <strong>des</strong> § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG<br />

sind erfüllt) betreibt im Veranlagungszeitraum 2009 ein Theater mit einem Verlust von 30.<br />

Weiterhin ist Gesellschaftszweck <strong>der</strong> Eigengesellschaft die Energieversorgung, mit <strong>der</strong> ein<br />

Überschuss von 100 erzielt wird, die Unterhaltung <strong>des</strong> ÖPNV mit einem Verlust von 120 sowie<br />

eines Schulschwimmbads mit einem Verlust von 40, die Hausmüllentsorgung mit einem<br />

Gewinn von 10, die Grundstücksverwertung mit einem Gewinn von 30 und <strong>der</strong> strukturell<br />

dauerdefizitäre Messebetrieb mit einem Verlust von 20.<br />

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