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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

den Ausführungen unter Punkt 4 <strong>der</strong> Verfügung <strong>der</strong> OFDen Rheinland und Münster vom<br />

21.08.2008 – S 2742 – 1013 – St 134 (Rhld) und S 2742 - 196 - St 13 – 33(MS) weiterhin<br />

durch den Ansatz einer vGA zu versagen (zur Höhe <strong>der</strong> vGA vgl. Rz. 52 <strong>des</strong> BMF-Schreibens<br />

vom 12.11.2009, BStBl I 2009 S. 1303, und Tz. 13.6).<br />

R 7 Abs. 2 KStR 2004 sowie die Grundsätze <strong>des</strong> BMF-Schreibens vom 07.12.2007, BStBl I<br />

2007 S. 905 sind insoweit weiter anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei <strong>der</strong> Verlusttätigkeit<br />

um ein begünstigtes Dauerverlustgeschäft gem. § 8 Abs. 7 Satz 2 KStG handelt.<br />

§ 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG hin<strong>der</strong>t den Ansatz einer vGA nicht. Aus dem Gesetzgebungsverfahren<br />

und <strong>der</strong> Systematik <strong>des</strong> § 8 Abs. 7 KStG ergibt sich, dass § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2<br />

KStG vor <strong>der</strong> zeitlichen Anwendung <strong>des</strong> § 8 Abs. 9 KStG nur<br />

<br />

<br />

Eigengesellschaften, die eine Tätigkeit ausüben und<br />

Eigengesellschaften, die Tätigkeiten ausüben, die zulässigerweise nach <strong>der</strong> bis einschließlich<br />

Veranlagungszeitraum 2008 geltenden Verwaltungsauffassung (vgl. R 7 Abs. 2 KStR<br />

2004) zusammengefasst werden dürfen,<br />

erfasst (siehe dazu Schreiben <strong>des</strong> BMF vom 17.11.2009 – IV C 7 – S 2706/08/10004).<br />

Nur in diesen Fällen werden die <strong>Rechts</strong>folgen <strong>der</strong> vGA aus <strong>der</strong> Übernahme einer Verlusttätigkeit<br />

in Veranlagungszeiträumen vor 2009 nicht gezogen (vgl. dazu Punkt 1 und 3 <strong>der</strong> Verfügung<br />

<strong>der</strong> OFDen Rheinland und Münster vom 21.08.2008 und Verfügung vom 22.01.2010 –<br />

S 2706 – 1015 – St 134 (Rhld) und S 2706 – 136 – St 13 – 33(MS)).<br />

Die Frage <strong>der</strong> rückwirkenden Anwendung <strong>des</strong> § 8 Abs. 7 KStG war bereits Gegenstand mehrerer<br />

Finanzgerichtsverfahren.<br />

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 09.03.2010, EFG 2010 S. 1443, die <strong>Rechts</strong>folgen <strong>der</strong><br />

vGA für Verluste einer Eintätigkeitsgesellschaft aus einer hoheitlichen Tätigkeit (Boden- und<br />

Siedlungspolitik) auch für die Veranlagungszeiträume 1993 bis 1996 wegen <strong>der</strong> rückwirkenden<br />

Anwendung <strong>des</strong> § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 KStG ausgeschlossen.<br />

Das FG Köln hatte in seinem Urteilsfall vom 09.03.2010, EFG 2010 S. 1345, eine - auch aus<br />

Verwaltungssicht - zulässige Zusammenfassung eines Verkehrs- und Versorgungsbetriebs in<br />

<strong>der</strong> <strong>Rechts</strong>form einer GmbH zu beurteilen. Die <strong>Rechts</strong>folgen <strong>der</strong> vGA für die Verkehrsverluste<br />

in den Veranlagungszeiträumen 1998-2000 wurden unter Hinweis auf § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr.<br />

2 und Satz 2 KStG nicht gezogen. Daneben hat das FG Köln dargelegt, dass die gesetzliche<br />

Festschreibung <strong>des</strong> steuerlichen Querverbunds keine neue Beihilfe i.S.d. Artikels 107 Abs. 1<br />

AEUV darstellt. Unter Zugrundelegung <strong>der</strong> Gesetzesbegründung und <strong>der</strong> Literaturmeinung<br />

sieht das FG Köln in den gesetzlichen Regelungen zum Querverbund nur eine Umgestaltung<br />

von Verwaltungsvorschriften, die keine materielle Än<strong>der</strong>ung und somit keine Umgestaltung<br />

einer Beihilferegelung zur Folge hat.<br />

Während diese beiden Urteile die o. a. Verwaltungsmeinung bestätigen bzw. dieser nicht zuwi<strong>der</strong><br />

laufen, hat das Sächsische Finanzgericht mit Urteilen vom 09.12.2010, Az. 1 K 184/07,<br />

und vom 15.12.2010, Az. 4 K 635/08, die <strong>Rechts</strong>prechungsgrundsätze <strong>der</strong> FG Düsseldorf und<br />

Köln auch für aus Verwaltungssicht unzulässige Zusammenfassungen von dauerdefizitären<br />

mit gewinnträchtigen Tätigkeiten in <strong>der</strong> <strong>Rechts</strong>form einer GmbH fortgeführt.<br />

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