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Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ...

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Oberfinanzdirektion NRW<br />

Arbeitshilfe:<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> <strong>juristischen</strong> <strong>Personen</strong> <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Rechts</strong><br />

Sind mehrere jPdöR Gesellschafter, bemisst sich die jeweilige Verlusttragungspflicht gem.<br />

Rz. 28 <strong>des</strong> BMF-Schreibens vom 12.11.2009 (BStBl I 2009 S. 1303) nach <strong>der</strong> Beteiligungsquote<br />

dieser Gesellschafter.<br />

Beispiel:<br />

Nach gesellschaftsinterner Verrechnung müssen die Städte A und B noch Verluste i. H. v.<br />

insgesamt 140 ausgleichen (wirtschaftlich tragen; Ergebnis ÖPNV -200 und 60% <strong>des</strong> Gewinns<br />

<strong>der</strong> Stadtwerke +60). Die Verlusttragungspflicht trifft die Städte A und B i. H. v. jeweils<br />

70 (1/2 von 140).<br />

Die Aussage in Rz. 28 <strong>des</strong> BMF-Schreibens könnte dahin ausgelegt werden, dass immer<br />

wenn jPdöR unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind und zusammen<br />

die Mehrheit <strong>der</strong> Stimmrechte haben, nur dann eine begünstigte Eigengesellschaft<br />

vorliegt, wenn jede dieser jPdöR das Tatbestandsmerkmal <strong>der</strong> Verlusttragung (anteilig) erfüllt.<br />

Nach einem Beschluss <strong>der</strong> Körperschaftsteuerreferatsleiter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> 15 ist<br />

ein <strong>der</strong>artiger Einbezug aller an <strong>der</strong> Eigengesellschaft beteiligter jPdöR nicht geboten. Es ist<br />

ausreichend, wenn von den an <strong>der</strong> Eigengesellschaft beteiligten jPdöR eine o<strong>der</strong> eine Gruppe<br />

die Mehrheit <strong>der</strong> Stimmrechte innehat und diese o<strong>der</strong> diese Gruppe das Tatbestandsmerkmal<br />

<strong>der</strong> Verlusttragung (anteilig) erfüllt. Im Falle einer mehrheitlich beteiligten Gruppe jPdöR<br />

haben diese Beteiligten untereinan<strong>der</strong> den letzten Satz <strong>der</strong> Rz. 28 <strong>des</strong> BMF-Schreibens vom<br />

12. November 2009 zu beachten.<br />

Die übrigen unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar beteiligten jPöR sind für die Frage, ob eine begünstigte<br />

Eigengesellschaft vorliegt, nicht relevant.<br />

15 vgl. z.B. Verfügung <strong>der</strong> OFD Nie<strong>der</strong>sachsen vom 02.12.2010, S 2706 – 205 – St 241<br />

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