19.01.2015 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

Bahnsteigen im Bahnhof Tüßling als Ersatz für die Beseitigung des Bahnübergangs<br />

„Kellerstraße“.<br />

Im Erörterungstermin äußerte die Vorhabenträgerin, die Forderung der Marktgemeinde<br />

bedinge eine umfassende Planänderung, da die Bahnsteigzugangs- und<br />

Kreuzungssituation grundlegend geändert werde. Auch müsse die Marktgemeinde<br />

bei der von ihr geforderten Ersatzlösung nach EKrG ein Drittel der Kosten tragen.<br />

Die Vorhabenträgerin sei grundsätzlich bereit, auf die Forderung des Marktes Tüßling<br />

einzugehen.<br />

Im November 2012 fand ein Gespräch zwischen der Vorhabenträgerin und der<br />

Marktgemeinde statt, in dem verschiedene Planungsvarianten zu einer Eisenbahnüberführung<br />

als Ersatz für den Bahnübergang Kellerstraße erörtert und planungsbestimmende<br />

Kriterien herausgearbeitet wurden. Im Folgenden wurde von der Erstellung<br />

einer Planänderung aus Kostengründen einvernehmlich abgesehen.<br />

Die von der Vorhabenträgerin geplante Beseitigung des Bahnübergangs „Kellerstraße“<br />

mit der oben beschriebenen Ersatzlösung ist nach Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde<br />

genehmigungsfähig.<br />

Das Wohngebiet „Neue Heimat“ in der Gemeinde Markt Tüßling bleibt für Fußgänger<br />

und Radfahrer durch die geplante Bahnunterführung am Bahnhof Tüßling an<br />

den Ort angebunden. Der Umweg für Fußgänger und Radfahrer beträgt ca. 500 m.<br />

Dies ist für diese Personengruppe zumutbar. Mittels Pkw bleibt der Ort über die Verlängerung<br />

der Gartenstraße bis zur Einmündung in die Kreisstraße AÖ 12 erreichbar.<br />

Der Umweg beträgt ca. 1 km. Ein solcher Umweg ist nach der Rechtsprechung<br />

des BVerwG mit Pkw ohne weiteres zumutbar.<br />

Zudem steht Verkehrsteilnehmern oder Anliegern keine gefestigte Rechtsposition<br />

auf Beibehaltung des Bahnübergangs „Kellerstraße“ als eine für sie günstige Verkehrsverbindung<br />

zu.<br />

Die Forderung des Marktes Tüßling zum Bau einer Kfz-fähigen Bahnunterführung<br />

wird daher zurückgewiesen.<br />

Seite 90 von 212

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!