Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />
für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />
Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />
und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />
Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />
B.4.5.1.2<br />
Ortsbild<br />
Das Vorhaben hat keinen so großen Einfluss auf die örtlichen Verhältnisse, als dass<br />
das Recht der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> zur Gestaltung des Ortes bzw. Ortsbildes verletzt<br />
wäre. Hinsichtlich der Ausführung (Verwendung von Aluminiumelementen) und<br />
Gestaltung der Lärmschutzwände (Verwendung von transparenten Elementen,<br />
Farbgebung und Bepflanzung) wurde aufgrund von Abstimmungsgesprächen eine<br />
Einigung zwischen der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> und der Vorhabenträgerin erzielt. Dies<br />
wurde von den Vertretern der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> im Erörterungstermin am<br />
26.09.2012 bestätigt. Eine einvernehmliche Lösung zu diesen Punkten liegt daher<br />
vor.<br />
Die Vorhabenträgerin hat nach dem Erörterungstermin aufgrund der Äußerungen<br />
der Stadt <strong>Mühldorf</strong> die Planung insoweit überarbeitet, dass die transparenten Elemente<br />
über die Eisenbahnüberführung Töginger Straße hinaus bis zum nächsten<br />
Pfosten geführt werden.<br />
Die Vorhabenträgerin hat zur Ausführung und Gestaltung der Lärmschutzwände im<br />
Bereich der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> eine Anlage 7.11.2 A in die Planunterlagen aufgenommen.<br />
Das Ortsbild der Stadt <strong>Mühldorf</strong> wird auch durch die von der Planfeststellungsbehörde<br />
planfestgestellte Erhöhung der Lärmschutzwände von 3,0 auf 3,5 m (südlich)<br />
bzw. 3,5 auf 4,0 m (nördlich) nicht erheblich beeinträchtigt. Zur Begründung dazu<br />
wird auf die Ausführungen unter Ziffer B.4.6.2.4.2 (Betriebsbedingte Schallimmissionen,<br />
Lärmschutz im Bereich der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong>) verwiesen.<br />
B.4.5.1.3<br />
Erschütterungsschutz<br />
In den Planunterlagen der Vorhabenträgerin sind bereits gutachterliche Betrachtungen<br />
zum Thema Erschütterungen enthalten, die den Einbau besohlter Schwellen in<br />
bestimmten Bereichen vorsehen. Die Planfeststellungsbehörde hat zum Thema Erschütterungen<br />
im Verfügenden Teil dieses Beschlusses entsprechende Nebenbestimmungen<br />
festgesetzt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter der Ziffer<br />
B.4.6.3 verwiesen.<br />
Seite 81 von 212