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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

B.4.5.1.2<br />

Ortsbild<br />

Das Vorhaben hat keinen so großen Einfluss auf die örtlichen Verhältnisse, als dass<br />

das Recht der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> zur Gestaltung des Ortes bzw. Ortsbildes verletzt<br />

wäre. Hinsichtlich der Ausführung (Verwendung von Aluminiumelementen) und<br />

Gestaltung der Lärmschutzwände (Verwendung von transparenten Elementen,<br />

Farbgebung und Bepflanzung) wurde aufgrund von Abstimmungsgesprächen eine<br />

Einigung zwischen der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> und der Vorhabenträgerin erzielt. Dies<br />

wurde von den Vertretern der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> im Erörterungstermin am<br />

26.09.2012 bestätigt. Eine einvernehmliche Lösung zu diesen Punkten liegt daher<br />

vor.<br />

Die Vorhabenträgerin hat nach dem Erörterungstermin aufgrund der Äußerungen<br />

der Stadt <strong>Mühldorf</strong> die Planung insoweit überarbeitet, dass die transparenten Elemente<br />

über die Eisenbahnüberführung Töginger Straße hinaus bis zum nächsten<br />

Pfosten geführt werden.<br />

Die Vorhabenträgerin hat zur Ausführung und Gestaltung der Lärmschutzwände im<br />

Bereich der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> eine Anlage 7.11.2 A in die Planunterlagen aufgenommen.<br />

Das Ortsbild der Stadt <strong>Mühldorf</strong> wird auch durch die von der Planfeststellungsbehörde<br />

planfestgestellte Erhöhung der Lärmschutzwände von 3,0 auf 3,5 m (südlich)<br />

bzw. 3,5 auf 4,0 m (nördlich) nicht erheblich beeinträchtigt. Zur Begründung dazu<br />

wird auf die Ausführungen unter Ziffer B.4.6.2.4.2 (Betriebsbedingte Schallimmissionen,<br />

Lärmschutz im Bereich der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong>) verwiesen.<br />

B.4.5.1.3<br />

Erschütterungsschutz<br />

In den Planunterlagen der Vorhabenträgerin sind bereits gutachterliche Betrachtungen<br />

zum Thema Erschütterungen enthalten, die den Einbau besohlter Schwellen in<br />

bestimmten Bereichen vorsehen. Die Planfeststellungsbehörde hat zum Thema Erschütterungen<br />

im Verfügenden Teil dieses Beschlusses entsprechende Nebenbestimmungen<br />

festgesetzt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter der Ziffer<br />

B.4.6.3 verwiesen.<br />

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