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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

Die Abschnittsbildung orientiert sich einerseits an administrativen Grenzen und baulichen<br />

Erfordernissen. Dadurch wird die Beteiligung der verschiedenen Behörden<br />

und Gemeinden überschaubar; die Behörden und Gemeinden können so ihre Aufgaben<br />

sachgerecht wahrnehmen.<br />

Andererseits wird durch die Abschnittsbildung der Umfang der Planfeststellungsunterlagen<br />

räumlich und sachlich begrenzt, wodurch sich auch die privat Betroffenen<br />

effektiver einen Überblick über das Vorhaben verschaffen und ihre jeweilige Betroffenheit<br />

beurteilen können.<br />

Die Abschnittsbildung erleichtert auch die sachgerechte Durchführung der vorgeschriebenen<br />

Erörterungstermine.<br />

Der gegenständliche Streckenabschnitt weist eine Streckenlänge von etwa 8,0 km<br />

auf und schließt an den Planungsabschnitt 01 (Altmühldorf - <strong>Mühldorf</strong>) an. Er durchfährt<br />

das Gebiet der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong>, der Verwaltungsgemeinschaft Polling<br />

sowie der Gemeinde Markt Tüßling in den <strong>Landkreis</strong>en <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> und Altötting.<br />

B.4.5<br />

Einwendungen der anliegenden Gemeinden<br />

B.4.5.1<br />

Einwendungen der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong><br />

In ihrem Schreiben vom 10.04.2012 fordert die Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> im Bereich<br />

städtebaulich sensibler Bereiche (z.B. im Bereich der Töginger Straße) die Verwendung<br />

von transparenten Elementen in der Lärmschutzwand. In städtebaulich vertretbaren<br />

Bereichen sowie auf freier Strecke können berankbare, nicht transparente<br />

Lärmschutzwände Verwendung finden. Aus ortsplanerischen Gründen seien Betonelemente<br />

ohne Farbgebung zu verwenden.<br />

Zur Verbesserung des Erschütterungsschutzes seien Untersuchungen hinsichtlich alternativer<br />

Erschütterungsmodelle anzustellen und in Bereichen, in denen Gebäude<br />

dicht an die Ausbaustrecke angrenzen, geeignete Systeme (z.B. sog. besohlte<br />

Schwelle) einzubauen.<br />

Schließlich müsse darauf geachtet werden, dass die der Ausbaustrecke zugewandte<br />

Seite der Lärmschutzwand in Bereichen anderer Emissionsverursacher (z.B. Tögin-<br />

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