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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

fahrgeschwindigkeit aus Richtung Garching bis zu einem fortgesetzten bzw. weiteren<br />

Ausbau der Strecke hätte stark reduziert werden müssen. Um die Wege für die<br />

Anwohner bei einem Wegfall des Bahnübergangs Kellerstraße kurz zu halten und<br />

die Wege zur P&R-Anlage am alten Empfangsgebäude zu minimieren, wurde die<br />

Anbindung mittels einer neu zu errichtender Bahnsteigunterführung geplant.<br />

Der Erhalt des Bahnübergangs Kellerstraße wurde von der Vorhabenträgerin nicht<br />

untersucht, da jede höhengleiche Schnittstelle zwischen den Verkehrsträgern Straße<br />

und Schiene für sich einen Gefahrenpunkt darstellt. Eine Beibehaltung des<br />

Bahnübergangs hätte zudem eine Erweiterung der bestehenden Anlage für drei<br />

Gleise bedingt, was die Schließzeiten des Bahnübergangs negativ beeinflusst und<br />

somit das Unfallrisiko erhöht hätte. Jede Beseitigung von Bahnübergängen dient der<br />

Sicherheit und Leichtigkeit sowohl des Eisenbahn – als auch des Straßenverkehrs.<br />

Daher werden mit der Auflassung eines Bahnüberganges regelmäßig hierdurch bedingte<br />

Gefährdungen von Menschen und Sachen beseitigt und damit verhindert. Für<br />

die Auflassung des Bahnübergangs wird zum einen als Ersatzmaßnahme die Gartenstraße<br />

entlang der Eisenbahnstrecke bis zur Einmündung in die Kreisstraße AÖ<br />

12 verlängert. Mit dieser Anbindung der verlängerten Gartenstraße an das bestehende<br />

Straßennetz wird eine kfz-fähige Anbindung an den Ort nach der Auflassung<br />

des Bahnübergangs Kellerstraße geschaffen. Der Umweg von ca. 1 km ist nach der<br />

Rechtsprechung für Kraftfahrzeuge ohne weiteres zumutbar. Für den Fußgängerund<br />

Radfahrverkehr wird in unmittelbarer Nähe des zu beseitigenden Bahnübergangs<br />

eine Bahnunterführung errichtet, so dass der Ortskern auch für Fußgänger<br />

und Radfahrer erreichbar bleibt. Der entstehende Umweg von ca. 500 m ist für diese<br />

Personengruppe zumutbar.<br />

Das Unterlassen des Vorhabens (sog „Nullvariante“) kommt aufgrund der Bedarfsentscheidung<br />

des Bundesgesetzgebers nicht in Betracht.<br />

B.4.4<br />

Abschnittsbildung<br />

Eine sachgerechte Planfeststellung in einem einzigen Planfeststellungsverfahren<br />

und in einem einzigen <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> für die Ausbaustrecke München –<br />

<strong>Mühldorf</strong> – Freilassing ist nicht möglich. Deshalb wurde der Ausbau in Planungsabschnitte<br />

aufgeteilt.<br />

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