Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />
für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />
Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />
und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />
Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />
fahrgeschwindigkeit aus Richtung Garching bis zu einem fortgesetzten bzw. weiteren<br />
Ausbau der Strecke hätte stark reduziert werden müssen. Um die Wege für die<br />
Anwohner bei einem Wegfall des Bahnübergangs Kellerstraße kurz zu halten und<br />
die Wege zur P&R-Anlage am alten Empfangsgebäude zu minimieren, wurde die<br />
Anbindung mittels einer neu zu errichtender Bahnsteigunterführung geplant.<br />
Der Erhalt des Bahnübergangs Kellerstraße wurde von der Vorhabenträgerin nicht<br />
untersucht, da jede höhengleiche Schnittstelle zwischen den Verkehrsträgern Straße<br />
und Schiene für sich einen Gefahrenpunkt darstellt. Eine Beibehaltung des<br />
Bahnübergangs hätte zudem eine Erweiterung der bestehenden Anlage für drei<br />
Gleise bedingt, was die Schließzeiten des Bahnübergangs negativ beeinflusst und<br />
somit das Unfallrisiko erhöht hätte. Jede Beseitigung von Bahnübergängen dient der<br />
Sicherheit und Leichtigkeit sowohl des Eisenbahn – als auch des Straßenverkehrs.<br />
Daher werden mit der Auflassung eines Bahnüberganges regelmäßig hierdurch bedingte<br />
Gefährdungen von Menschen und Sachen beseitigt und damit verhindert. Für<br />
die Auflassung des Bahnübergangs wird zum einen als Ersatzmaßnahme die Gartenstraße<br />
entlang der Eisenbahnstrecke bis zur Einmündung in die Kreisstraße AÖ<br />
12 verlängert. Mit dieser Anbindung der verlängerten Gartenstraße an das bestehende<br />
Straßennetz wird eine kfz-fähige Anbindung an den Ort nach der Auflassung<br />
des Bahnübergangs Kellerstraße geschaffen. Der Umweg von ca. 1 km ist nach der<br />
Rechtsprechung für Kraftfahrzeuge ohne weiteres zumutbar. Für den Fußgängerund<br />
Radfahrverkehr wird in unmittelbarer Nähe des zu beseitigenden Bahnübergangs<br />
eine Bahnunterführung errichtet, so dass der Ortskern auch für Fußgänger<br />
und Radfahrer erreichbar bleibt. Der entstehende Umweg von ca. 500 m ist für diese<br />
Personengruppe zumutbar.<br />
Das Unterlassen des Vorhabens (sog „Nullvariante“) kommt aufgrund der Bedarfsentscheidung<br />
des Bundesgesetzgebers nicht in Betracht.<br />
B.4.4<br />
Abschnittsbildung<br />
Eine sachgerechte Planfeststellung in einem einzigen Planfeststellungsverfahren<br />
und in einem einzigen <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> für die Ausbaustrecke München –<br />
<strong>Mühldorf</strong> – Freilassing ist nicht möglich. Deshalb wurde der Ausbau in Planungsabschnitte<br />
aufgeteilt.<br />
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