Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />
für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />
Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />
und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />
Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />
Die Entscheidung des Bundesgesetzgebers bedeutet freilich nicht, dass in Teilabschnitten<br />
nicht von der Bedarfsentscheidung abgewichen werden kann, nämlich<br />
dann, wenn sich aufgrund abwägungserheblicher Umstände fachplanungsrechtlich<br />
ein Festhalten am Ausbau der Strecke nicht rechtfertigen lässt. Insoweit besteht in<br />
Teilbereichen planerische Gestaltungsfreiheit.<br />
Die zur Planfeststellung beantragte Planung der Vorhabenträgerin stellt aufgrund<br />
verschiedener örtlicher Zwangspunkte bereits die optimale Lösung dar.<br />
Im Rahmen der Planung wurden Varianten hinsichtlich verschiedener Trassierungen<br />
auf der freien Strecke und Spurplanvarianten im Bahnhof Tüßling sowie mehrere<br />
Anbindungen des neuen Mittelbahnsteiges untersucht. Zwangspunkte sind der bereits<br />
planfestgestellte, zweigleisige Neubau der Eisenbahnüberführung in km 3,299<br />
(<strong>Inn</strong>brücke bei Ehring) sowie der Anschluss des Planungsabschnittes 02 an den<br />
Planungsabschnitt 01 („Altmühldorf – <strong>Mühldorf</strong>“).<br />
Im Streckenabschnitt <strong>Mühldorf</strong> – Tüßling wurden weiter zwei Varianten untersucht.<br />
Die erste Variante umfasst einen zweigleisigen Streckenausbau mit Linienverbesserung<br />
für eine durchgehende Entwurfsgeschwindigkeit von 160 km/h und somit abschnittsweise<br />
Abweichungen von der bestehenden Trassenführung. Die zweite Variante<br />
umfasst einen zweigleisigen Streckenausbau mit Verbleib des Richtungsgleises<br />
<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling auf der Trasse des bestehenden Gleises und ausschließlich<br />
einseitiger Erweiterung des Bahnkörpers mit abschnittsweiser Trassierung für 160<br />
km/h (sonst für 120 km/h). Die sich bei der 1. Variante ergebenden Eingriffe in<br />
Fremdgrund nördlich und südlich der Strecke 5723 sind als ausgewogen zu betrachten.<br />
Bei einer ausschließlich linksseitigen Erweiterung des bestehenden Gleises (2.<br />
Variante) wären die Betroffenheiten auf der nordöstlichen Seite deutlich stärker gewesen.<br />
Zu dem wären bei der 2. Variante im Bereich der Töginger Straße in <strong>Mühldorf</strong><br />
am <strong>Inn</strong> umfangreiche Stützbauwerke erforderlich gewesen.<br />
Im Bahnhof Tüßling wurden ebenfalls zwei weitere Varianten untersucht. Zum einen<br />
die Errichtung einer Gleisverbindung zwischen Gleis 2 und 3 Richtung Garching mit<br />
einer Weichenverbindung aus zwei Weichen für 60 km/h zur Freihaltung des zweigleisigen<br />
Ausbaus. Zum anderen wurde die Errichtung einer Überleitung zwischen<br />
Gleis 2 und 3 für 160 km/h mit gegebenenfalls späterem Umbau bei einem fortgesetzten<br />
zweigleisigen Ausbau untersucht. Die Einfahrt in den Bahnhof Tüßling wurde<br />
letztlich mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h geplant, da andernfalls die Ein-<br />
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