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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

Das Eisenbahn-Bundesamt hat anhand der speziellen Fachgutachten (Umweltverträglichkeitsstudie,<br />

landschaftspflegerische Begleitplanung, artenschutzrechtlicher<br />

Fachbeitrag, Schall- und Erschütterungsgutachten) und der Anregungen aus der<br />

Anhörung alle Auswirkungen der vorliegenden Planung auf die Umwelt und die daraus<br />

resultierenden Folgemaßnahmen zur Umweltvorsorge überprüft mit folgenden<br />

Einzelergebnissen:<br />

B.3.2.3.1<br />

Schutzgut Mensch<br />

Bezogen auf das Schutzgut Mensch ist insbesondere zwei Schutzzielen eine besondere<br />

Bedeutung beizumessen: Zum einen der Erhaltung gesunder Wohnverhältnisse,<br />

zum anderen der Erhaltung von Flächen mit Erholungsfunktion.<br />

Hierbei sind in ihrer Intensität und Wirkungsdauer die bauzeitlichen und betriebsbedingten<br />

Vorhabensauswirkungen unterschiedlich zu bewerten.<br />

Von den Baustelleneinrichtungen, durch die Bautätigkeiten und den Baustellenverkehr<br />

gehen nachteilige Auswirkungen (Schallimmissionen, optische Reize) aus, die<br />

das Wohnumfeld im Bereich des Planungsabschnittes PA 02 vorübergehend beeinträchtigen.<br />

Die baubedingten, zeitlich und örtlich begrenzten unvermeidbaren Belastungen<br />

und Beeinträchtigungen werden durch geeignete Maßnahmen (Schutzeinrichtungen,<br />

staubmindernde Vorkehrungen etc.) soweit wie möglich minimiert.<br />

Nachtarbeiten werden auf das unumgängliche Maß beschränkt.<br />

Als fachrechtlicher Standard ist die AVV-Baulärm zu berücksichtigen.<br />

Die Lärmauswirkungen bei der Bauausführung werden sich aufgrund der Auflagen<br />

und Schutzvorkehrungen sowie der Einhaltung der o.g. Vorschrift im zumutbaren<br />

Rahmen bewegen.<br />

Der zweigleisige Ausbau im Bereich <strong>Mühldorf</strong> – Tüßling führt betriebsbedingt an den<br />

betroffenen (Wohn-) Gebäuden zu Überschreitungen des für die jeweilige Gebietskategorie<br />

geltenden Immissionsgrenzwertes nach § 2 der 16. BImSchV.<br />

Zur angemessenen Sicherstellung der Gesundheit und des Wohlbefindens von<br />

Menschen in Bereichen mit maßgeblichen Verschlechterungen der Immissionen<br />

werden entsprechende Schutzmaßnahmen vorgesehen.<br />

Die Erholungsfunktion wird nicht beeinträchtigt.<br />

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