Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />
für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />
Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />
und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />
Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />
Das Eisenbahn-Bundesamt hat anhand der speziellen Fachgutachten (Umweltverträglichkeitsstudie,<br />
landschaftspflegerische Begleitplanung, artenschutzrechtlicher<br />
Fachbeitrag, Schall- und Erschütterungsgutachten) und der Anregungen aus der<br />
Anhörung alle Auswirkungen der vorliegenden Planung auf die Umwelt und die daraus<br />
resultierenden Folgemaßnahmen zur Umweltvorsorge überprüft mit folgenden<br />
Einzelergebnissen:<br />
B.3.2.3.1<br />
Schutzgut Mensch<br />
Bezogen auf das Schutzgut Mensch ist insbesondere zwei Schutzzielen eine besondere<br />
Bedeutung beizumessen: Zum einen der Erhaltung gesunder Wohnverhältnisse,<br />
zum anderen der Erhaltung von Flächen mit Erholungsfunktion.<br />
Hierbei sind in ihrer Intensität und Wirkungsdauer die bauzeitlichen und betriebsbedingten<br />
Vorhabensauswirkungen unterschiedlich zu bewerten.<br />
Von den Baustelleneinrichtungen, durch die Bautätigkeiten und den Baustellenverkehr<br />
gehen nachteilige Auswirkungen (Schallimmissionen, optische Reize) aus, die<br />
das Wohnumfeld im Bereich des Planungsabschnittes PA 02 vorübergehend beeinträchtigen.<br />
Die baubedingten, zeitlich und örtlich begrenzten unvermeidbaren Belastungen<br />
und Beeinträchtigungen werden durch geeignete Maßnahmen (Schutzeinrichtungen,<br />
staubmindernde Vorkehrungen etc.) soweit wie möglich minimiert.<br />
Nachtarbeiten werden auf das unumgängliche Maß beschränkt.<br />
Als fachrechtlicher Standard ist die AVV-Baulärm zu berücksichtigen.<br />
Die Lärmauswirkungen bei der Bauausführung werden sich aufgrund der Auflagen<br />
und Schutzvorkehrungen sowie der Einhaltung der o.g. Vorschrift im zumutbaren<br />
Rahmen bewegen.<br />
Der zweigleisige Ausbau im Bereich <strong>Mühldorf</strong> – Tüßling führt betriebsbedingt an den<br />
betroffenen (Wohn-) Gebäuden zu Überschreitungen des für die jeweilige Gebietskategorie<br />
geltenden Immissionsgrenzwertes nach § 2 der 16. BImSchV.<br />
Zur angemessenen Sicherstellung der Gesundheit und des Wohlbefindens von<br />
Menschen in Bereichen mit maßgeblichen Verschlechterungen der Immissionen<br />
werden entsprechende Schutzmaßnahmen vorgesehen.<br />
Die Erholungsfunktion wird nicht beeinträchtigt.<br />
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