19.01.2015 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

sieht, aufgrund des hier vorliegenden besonderen Ausbauvorhabens teilweise erheblich<br />

eingeschränkt werden konnten. Unter Berücksichtigung der potenziellen<br />

Vorhabenswirkungen wurde im Bereich des Ausbaus für die Schutzgüter „Pflanzen<br />

und Tiere“, „Mensch“, „Klima/Luft“ und „Landschaft“ eine Untersuchungsraumbreite<br />

von 400 m beiderseits der Trasse festgelegt. Für die Schutzgüter „Boden“, „Wasser“<br />

und „Kultur- und Sachgüter“ wurde eine Untersuchungsraumbreite von 100 m beidseits<br />

der Trasse gewählt.<br />

B.3.2.2 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen nach § 11 UVPG<br />

Gemäß den Unterlagen der Vorhabenträgerin, den Stellungnahmen der Behörden,<br />

den Äußerungen der Öffentlichkeit sowie eigenen Ermittlungen der Planfeststellungsbehörde<br />

sind nachfolgend beschriebene Auswirkungen und Wechselwirkungen<br />

des Vorhabens auf die in § 2 UVPG genannten einzelnen Schutzgüter zu erwarten.<br />

Durch das Bauvorhaben treten baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte<br />

Wirkungen auf.<br />

B.3.2.2.1 Auswirkungen auf den Menschen<br />

Der Planungsbereich liegt im Stadtgebiet der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong>, im Bereich der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Polling (Ortsteil Ehring) und der Gemeinde Markt Tüßling.<br />

Die Bebauung reicht teilweise bis unmittelbar an die Bahnlinie heran.<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Lärm-, Staub- und Abgasbelastungen auf den Rad-, Feld- und Forstwegen und im<br />

Bereich baustellennaher Siedlungsflächen sind nicht auszuschließen. Die Erholung<br />

in Natur- und Landschaft und die Wohnfunktion werden zum Teil beeinträchtigt.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Es kommt zur Inanspruchnahme und Verschattung von Hausgartenflächen durch<br />

Lärmschutzwände. Der Lärmschutzwirkung der Wände steht der Flächenverlust von<br />

wohnungsnahem Grün gegenüber. Es kommt dadurch zum Verlust von Sichtraum<br />

und Hausgartenflächen durch den Bau von Lärmschutzwänden.<br />

Seite 62 von 212

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!