Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />
für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />
Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />
und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />
Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />
sieht, aufgrund des hier vorliegenden besonderen Ausbauvorhabens teilweise erheblich<br />
eingeschränkt werden konnten. Unter Berücksichtigung der potenziellen<br />
Vorhabenswirkungen wurde im Bereich des Ausbaus für die Schutzgüter „Pflanzen<br />
und Tiere“, „Mensch“, „Klima/Luft“ und „Landschaft“ eine Untersuchungsraumbreite<br />
von 400 m beiderseits der Trasse festgelegt. Für die Schutzgüter „Boden“, „Wasser“<br />
und „Kultur- und Sachgüter“ wurde eine Untersuchungsraumbreite von 100 m beidseits<br />
der Trasse gewählt.<br />
B.3.2.2 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen nach § 11 UVPG<br />
Gemäß den Unterlagen der Vorhabenträgerin, den Stellungnahmen der Behörden,<br />
den Äußerungen der Öffentlichkeit sowie eigenen Ermittlungen der Planfeststellungsbehörde<br />
sind nachfolgend beschriebene Auswirkungen und Wechselwirkungen<br />
des Vorhabens auf die in § 2 UVPG genannten einzelnen Schutzgüter zu erwarten.<br />
Durch das Bauvorhaben treten baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte<br />
Wirkungen auf.<br />
B.3.2.2.1 Auswirkungen auf den Menschen<br />
Der Planungsbereich liegt im Stadtgebiet der Stadt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong>, im Bereich der<br />
Verwaltungsgemeinschaft Polling (Ortsteil Ehring) und der Gemeinde Markt Tüßling.<br />
Die Bebauung reicht teilweise bis unmittelbar an die Bahnlinie heran.<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Lärm-, Staub- und Abgasbelastungen auf den Rad-, Feld- und Forstwegen und im<br />
Bereich baustellennaher Siedlungsflächen sind nicht auszuschließen. Die Erholung<br />
in Natur- und Landschaft und die Wohnfunktion werden zum Teil beeinträchtigt.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Es kommt zur Inanspruchnahme und Verschattung von Hausgartenflächen durch<br />
Lärmschutzwände. Der Lärmschutzwirkung der Wände steht der Flächenverlust von<br />
wohnungsnahem Grün gegenüber. Es kommt dadurch zum Verlust von Sichtraum<br />
und Hausgartenflächen durch den Bau von Lärmschutzwänden.<br />
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