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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

derungen ein Planänderungsverfahren erforderlich sein, ist dieses mit den entsprechenden<br />

Unterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt zeitnah zu beantragen.<br />

A.4.9<br />

Infrastrukturleitungen und sonstige Anlagen Dritter<br />

A.4.9.1 Die zuständigen Leitungs- und Anlagenträger sind rechtzeitig (mindestens 3 Monate<br />

vor Baubeginn) über den Beginn und die voraussichtliche Dauer der die Leitungen<br />

und Anlagen betreffenden Bauarbeiten zu informieren. Die geplanten Baumaßnahmen<br />

dürfen erst nach örtlicher Einweisung in den Leitungsbestand durch die<br />

zuständigen Leitungs- und Anlagenträger begonnen werden. Die Kabelschutzanweisungen<br />

der Leitungsträger sind jeweils zu beachten.<br />

A.4.9.2 Infrastrukturleitungen sind, soweit sie innerhalb der Baufläche liegen, während der<br />

Bauzeit in Abstimmung mit den zuständigen Eigentümern (Spartenträgern) und<br />

gemäß deren Vorschriften in Betrieb zu halten und zu sichern. Ein unterbrechungsfreier<br />

Betrieb ist zu gewährleisten. Entsprechendes gilt für Änderungen und Neuverlegungen<br />

von Infrastrukturleitungen.<br />

A.4.9.3 Die Vorhabenträgerin hat im Bereich der 110-kV-Leitung Töging – Landesgrenze(-<br />

Kiefersfelden, Leitungs-Nr. W321) (BVWZ-Nr. 432) der E.ON Netz GmbH bei der<br />

geplanten Baustellenzufahrt (BWVZ-Nr. 222) alle Baumaßnahmen in einem Abstand<br />

von 10,00 m (gemessen ab Fundamentaußenkante) mit der Betriebszentrale<br />

der E.ON Netz GmbH abzustimmen. Gegebenenfalls ist an dem betroffenen Mast<br />

ein Anfahrschutz anzubringen.<br />

Im Bereich der Leitungsschutzzone der o.g. Leitung sind alle Maßnahmen (z.B. Arbeitshöhen,<br />

Stellen von Containern) auf der Baustelleneinrichtungsfläche (BWVZ-<br />

Nr. 223) ebenfalls mit der Betriebszentrale der E.ON Netz GmbH abzustimmen.<br />

A.4.9.4 Die Vorhabenträgerin hat im Bereich der 20-kV-Freileitungen (BVWZ-Nr. 437) der<br />

E.ON Bayern AG, die eine Bereitstellungsfläche überspannen, die nach der DIN<br />

0210-10 Bbl 1 2007-10 geforderten Mindestabstände einzuhalten und darauf zu<br />

achten, dass diese Mindestabstände nicht unterschritten werden.<br />

Weiter hat die Vorhabenträgerin im Bereich der Kreuzung der geplanten Baustraße<br />

mit der 20-kV-Freileitung (BWVZ-Nr. 437) der E.ON Bayern AG den am geplanten<br />

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