Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />
für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />
Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />
und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />
Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />
A.4.4.2 Landschaftspflegerische Maßnahmen<br />
• Beginn und Abschluss der Umsetzung von landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(Schutz-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) sind den Unteren Naturschutzbehörden<br />
der Landratsämter <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> und Altötting sowie dem Eisenbahn-Bundesamt,<br />
Außenstelle München, anzuzeigen.<br />
Den Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> und Altötting,<br />
ist rechtzeitig vor Baubeginn ein Begang zur Eingriffsminimierung anzubieten.<br />
Nach Abschluss der Bau- und sonstigen Maßnahmen ist durch eine qualifizierte<br />
Fachkraft eine Erfolgskontrolle der fachgerechten Umsetzung des Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplanes durchzuführen. Das Ergebnis der Erfolgskontrolle ist den<br />
Landratsämtern <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> und Altötting - Untere Naturschutzbehörde – sowie<br />
dem Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, mitzuteilen.<br />
• Bei der Baudurchführung sind die einschlägigen technischen Regelwerke (z.B.<br />
DIN 18 920 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei<br />
Baumaßnahmen) zu beachten.<br />
• Die landschaftspflegerischen Maßnahmen sind im Jahr der Fertigstellung der technischen<br />
Anlagen herzustellen.<br />
• Rodungen sind außerhalb der Fortpflanzungszeit und Brutperiode der im Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan genannten Säugetiere, Vogelarten und Reptilien<br />
(z.B. Zauneidechse) durchzuführen.<br />
• Vor Beginn der Baumaßnahme ist die erforderliche CEF-Maßnahme E 5 (Strukturen<br />
zur Förderung der Gelbbauchunke) durchzuführen.<br />
A.4.4.3 Ökoflächenkataster<br />
Nach Abschluss der landschaftspflegerischen Arbeiten ist der Planfeststellungsbehörde<br />
ein Verzeichnis für die Meldung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an<br />
das Landesamt für Umwelt (LfU) zur Eintragung in das Ökoflächenkataster zu<br />
übermitteln. Die Vorgaben des Landesamtes für Umwelt (LfU) für diese Meldung<br />
sind dabei von der Vorhabenträgerin zu beachten.<br />
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