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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

A.4.3.1.1 Bei der Durchführung des Vorhabens sind die Bestimmungen der „Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm –Geräuschimmissionen–“<br />

(AVV-Baulärm) anzuwenden und dementsprechend ggf. notwendige Maßnahmen<br />

zur Lärmminderung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und<br />

sonstigen Umstände zu ergreifen.<br />

A.4.3.1.2 Zur Vermeidung erheblicher Belästigungen durch baubedingte Erschütterungswirkungen<br />

ist das in Abschnitt 6.5.4 der DIN 4150 Teil 2 nach unterschiedlichen Einwirkungszeiten<br />

und Beurteilungsstufen differenzierte Bewertungsverfahren anzuwenden<br />

und ggf. die unter 6.5.4.3 beschriebenen Maßnahmen (Betroffeneninformation,<br />

Aufklärung, baubetriebliche Maßnahmen, Einrichten einer Anlaufstelle für<br />

Beschwerden, erforderlichenfalls auch Messung und Beurteilung tatsächlich auftretender<br />

Erschütterungen) umzusetzen. Für länger als 78 Tage einwirkende Erschütterungen<br />

gelten im vorliegenden Fall die Anhaltswerte der in Tabelle 2 für eine<br />

Einwirkungsdauer D von 26 Tage < D ≤ 78 Tage angegebenen Werte.<br />

A.4.3.1.3 Lärm- und/oder erschütterungsintensive Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an Sonnund<br />

Feiertagen sind auf das betrieblich unumgängliche Maß zur Aufrechterhaltung<br />

des Bahnverkehrs zu beschränken und ortsüblich rechtzeitig bekannt zu geben.<br />

Dem Eisenbahn-Bundesamt und den örtlich zuständigen Gemeinden sind solche<br />

Bauarbeiten möglichst frühzeitig vor Beginn schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige<br />

soll folgende Angaben beinhalten:<br />

• Bauort (km-Angabe „von ... bis ...“),<br />

• Dauer der Arbeiten,<br />

• Art der Arbeiten,<br />

• zum Einsatz kommende lärmintensive Maschinen und Geräte mit Angabe<br />

der jeweiligen Emissionspegel,<br />

• Bauleiter mit Telefonnummer sowie<br />

• ggf. die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Anwohner.<br />

Die Notwendigkeit dieser Arbeiten ist in der vorgenannten Anzeige nachvollziehbar<br />

zu begründen.<br />

Hinweis:<br />

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