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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

willigungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich (§ 18 AEG in<br />

Verbindung mit § 75 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).<br />

A.4 Nebenbestimmungen und Hinweise, Vorbehalte<br />

A.4.1<br />

Unterrichtungspflichten<br />

Die Zeitpunkte des Baubeginns und der Fertigstellung sind<br />

• dem Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München,<br />

• der Stadt <strong>Mühldorf</strong> a.<strong>Inn</strong>,<br />

• der Verwaltungsgemeinschaft Polling,<br />

• der Gemeinde Markt Tüßling,<br />

• den Landratsämtern <strong>Mühldorf</strong> a. <strong>Inn</strong> (Untere Naturschutzbehörde) und<br />

Altötting (Untere Naturschutzbehörde) sowie<br />

• den Wasserwirtschaftsämter Rosenheim und Traunstein<br />

möglichst frühzeitig schriftlich bekannt zu geben.<br />

A.4.2<br />

VV BAU und VV BAU-STE<br />

Die Regelungen der „Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau,<br />

Oberbau und Hochbau“ (VV BAU) und der „Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht<br />

über Signal-, Telekommunikations- und elektrotechnische Anlagen“ (VV BAU-<br />

STE) sind zu beachten. Beim Eisenbahn-Bundesamt sind die hiernach erforderlichen<br />

Anzeigen einzureichen und die notwendigen Anträge zu stellen.<br />

Darüber hinaus sind bei der Ausführungsplanung die Anforderungen der „Verwaltungsvorschrift<br />

für die Verfahrensweise bei der Inbetriebnahme struktureller Teilsysteme<br />

des Transeuropäischen Eisenbahnsystems für den Bereich ortsfester Anlagen“<br />

(VV IST) zu beachten.<br />

A.4.3<br />

Immissionsschutz<br />

A.4.3.1 Baubedingte Immissionen<br />

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