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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

A.3.1.6<br />

Beschränkte Erlaubnis zum Einbringen von Stoffen in Gewässer (hier: Grundwasser)<br />

gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG<br />

- Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ehringer Weg, bauzeitliche Verbauwände<br />

im Grundwasserbereich, km 4,589<br />

- Verbreiterung der Eisenbahnüberführung Hirschbach, bauzeitliche Verbauwände<br />

im Grundwasserbereich und provisorische Überfahrt über den<br />

Hirschbach für den Baustellenverkehr, km 4,965<br />

- Erneuerung der Eisenbahnüberführung GVS Polling – Weiding, bauzeitliche<br />

Verbauwände im Grundwasserbereich, km 5,096<br />

- Neubau der Eisenbahnüberführung Bahnsteigzugang, bauzeitliche Verbauwände<br />

im Grundwasserbereich, km 7,116<br />

- Provisorische Querung des Bachgrabens infolge Wegeausbau für Baustellenverkehr,<br />

km 5,233.<br />

A.3.1.7<br />

Beschränkte Erlaubnis zum vorübergehenden Aufstauen, Absenken und Umleiten<br />

von Grundwasser gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 WHG<br />

- Grundwasserabsenkung im Rahmen der Erneuerung der Eisenbahnüberführung<br />

Ehringer Weg, km 4,589.<br />

A.3.2<br />

Überschwemmungsgebiet Mörnbach / Sickerbach<br />

Die Vorhabenträgerin hat auf der Grundlage des hydraulischen Gutachtens vom<br />

20.06.2013 geeignete Maßnahmen zum Ausgleich der durch den zweigleisigen<br />

Ausbau veränderten Abflussverhältnisse im Bereich des Marktes Tüßling unverzüglich<br />

zu untersuchen. Die entsprechenden Planunterlagen sind dem Eisenbahn-<br />

Bundesamt bis zum 31.12.2013 zur ergänzenden Entscheidung vorzulegen. Die Untersuchung<br />

der geeigneten Maßnahmen hat möglichst in Abstimmung mit dem<br />

Wasserwirtschaftsamt Traunstein zu erfolgen.<br />

A.3.3<br />

Konzentrationswirkung<br />

Neben der Planfeststellung sind weitere und andere behördliche Entscheidungen,<br />

insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Be-<br />

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