Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />
für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />
Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />
und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />
Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />
A.3.1.6<br />
Beschränkte Erlaubnis zum Einbringen von Stoffen in Gewässer (hier: Grundwasser)<br />
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG<br />
- Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ehringer Weg, bauzeitliche Verbauwände<br />
im Grundwasserbereich, km 4,589<br />
- Verbreiterung der Eisenbahnüberführung Hirschbach, bauzeitliche Verbauwände<br />
im Grundwasserbereich und provisorische Überfahrt über den<br />
Hirschbach für den Baustellenverkehr, km 4,965<br />
- Erneuerung der Eisenbahnüberführung GVS Polling – Weiding, bauzeitliche<br />
Verbauwände im Grundwasserbereich, km 5,096<br />
- Neubau der Eisenbahnüberführung Bahnsteigzugang, bauzeitliche Verbauwände<br />
im Grundwasserbereich, km 7,116<br />
- Provisorische Querung des Bachgrabens infolge Wegeausbau für Baustellenverkehr,<br />
km 5,233.<br />
A.3.1.7<br />
Beschränkte Erlaubnis zum vorübergehenden Aufstauen, Absenken und Umleiten<br />
von Grundwasser gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 WHG<br />
- Grundwasserabsenkung im Rahmen der Erneuerung der Eisenbahnüberführung<br />
Ehringer Weg, km 4,589.<br />
A.3.2<br />
Überschwemmungsgebiet Mörnbach / Sickerbach<br />
Die Vorhabenträgerin hat auf der Grundlage des hydraulischen Gutachtens vom<br />
20.06.2013 geeignete Maßnahmen zum Ausgleich der durch den zweigleisigen<br />
Ausbau veränderten Abflussverhältnisse im Bereich des Marktes Tüßling unverzüglich<br />
zu untersuchen. Die entsprechenden Planunterlagen sind dem Eisenbahn-<br />
Bundesamt bis zum 31.12.2013 zur ergänzenden Entscheidung vorzulegen. Die Untersuchung<br />
der geeigneten Maßnahmen hat möglichst in Abstimmung mit dem<br />
Wasserwirtschaftsamt Traunstein zu erfolgen.<br />
A.3.3<br />
Konzentrationswirkung<br />
Neben der Planfeststellung sind weitere und andere behördliche Entscheidungen,<br />
insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Be-<br />
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