Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />
für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />
Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />
und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />
Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />
B.4.16.4.6<br />
Verschiebung der Fluchttür im Bereich der Gemeinde Markt Tüßling von<br />
km 8,005 nach km 7,963<br />
Auf Grund von Einwendungen der Grundstückseigentümer des Flst. 384 (Gemarkung<br />
Tüßling) hat die Vorhabenträgerin nach dem Erörterungstermin eine Tekturplanung<br />
erstellt, in der die Fluchttür in km 8,005 nach km 7,963 (s. Anlage 4.10 A)<br />
verschoben wird. Die dauerhafte Grundinanspruchnahme reduziert sich dadurch<br />
von 652 m 2 auf 188 m 2 . Eine Inanspruchnahme des nördlichen Randes des Grundstückes<br />
wird aber nach wie vor für einen Fluchtweg benötigt. Auch auf die vorübergehende<br />
Inanspruchnahme des nördlichen (Zwickel-)Bereichs kann nicht verzichtet<br />
werden.<br />
Durch die Verschiebung der Fluchttür konnte die dauerhafte Grundinanspruchnahme<br />
auf ein Minimum reduziert werden.<br />
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer B.4.16.2 verwiesen.<br />
B.4.16.4.7<br />
Grunderwerb Flst. 121, Gemarkung Hart (Grunderwerbsverzeichnis-Nr.<br />
H2)<br />
Der Grundstückseigentümer wendet sich gegen die dauerhafte Inanspruchnahme<br />
seines o.g. Flurstücks. Das Grundstück besitze für ihn einen hohen ideellen Wert<br />
und er möchte dieses innerhalb der Familie weiter vererben.<br />
Das Flurstück wird im Rahmen des antragsgegenständlichen Vorhabens für die Erstellung<br />
einer Rettungszufahrt zu der Eisenbahnstrecke als auch größtenteils für artenschutzrechtliche<br />
Maßnahmen (Anlage von Biotopstrukturen zur Förderung von<br />
Reptilien, A 6) in Anspruch genommen.<br />
Die Maßnahmen A 6 ist die einzige Maßnahme dieser Art auf der bahnrechten Seite<br />
der Ausbaustrecke <strong>Mühldorf</strong> – Tüßling und besitzt somit eine hohe Bedeutung für<br />
den Erhaltungszustand der Zauneidechse. Durch das Ausbauvorhaben sind Lebensräume<br />
der streng geschützten Population der Zauneidechse betroffen. Zur Sicherung<br />
ihres Erhaltungszustands und um die Eingriffe in ihren Lebensraum südlich<br />
der Ausbaustrecke zu kompensieren ist die Maßnahme A 6 erforderlich. Der Ausgleich<br />
für Eingriffe in diese Habitate hat eingriffsnah zu erfolgen, damit die Zauneidechsen<br />
die Möglichkeit besitzen, in ihre ursprünglichen Habitate zurückzukehren.<br />
Ein Wegfallen dieser Maßnahme hätte zur Folge, dass entlang der Ausbaustre-<br />
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